Algorithmen bestimmen, wer wir sind

Wer im falschen Quartier lebt und eine bestimmt Automarke fährt, den stufen Algorithmen als Terroristen ein – das ist keine Fiktion sondern längst Realität. Daten bringen uns einen persönlich zugeschnittenen Service, können in der Medizin Leben retten, können aber auch ohne unser Wissen gegen uns verwendet werden. Was mit Big Data möglich ist und wie persönliche Daten geschützt werden können, darüber sprachen die Referenten am eGov-Fokus „Data Privacy in der digitalen Dienstleistungsgesellschaft“.

„Gesetze sind eine alte Technologie, damit kann man dem Big-Data-Problem nicht begegnen.“ Mit dieser pointierten Aussage startete Christian Lovis seinen Vortrag. Der Mediziner leitet die Abteilung Medical Information Sciences am Universitätsspital Genf und untersuchte in seiner Präsentation, welche Erkenntnisse Big Data liefert. Aus seiner Sicht sind Big-Data-Resultate nur so gut oder schlecht wie die Daten, auf denen sie beruhen. Daher trainiere etwa IBM seine künstliche Intelligenz Watson mit 30 Milliarden Bildern, die der IT-Konzern von 7500 Kliniken gekauft hatte, um zuverlässige Ergebnisse in eHealth zu erhalten.

Lovis macht bei der Arbeit mit Big Data die Anonymisierung als grösstes Problem aus, das bis heute in der Medizinforschung ungelöst sei. Zudem beruhten noch zu viele Resultate auf „schlechten Datensätzen“. Für Patientinnen und Patienten sei die Frage zudem nicht mehr zu beantworten Wer bin ich? „Im Kontext von Big Data gehen Selbstdefinition und maschinelle Definition auseinander“, erläuterte Lovis. Hingegen könne eine Einzelperson aus der gesamten Weltbevölkerung mit nur fünf Blutzucker- und vier Cholesterolwerten identifiziert werden.

Zufälle können entscheidend sein

Prof. Dr. Christian Scholz

Auch Christian Scholz, Direktor des European Institute for Advanced Behavioural Management (EIABM) in Saarbrücken kritisierte in seinem Vortrag, dass vorliegende Daten zu einseitigen Ergebnissen führten, weil Koinzidenzen verwendet würden. Der Algorithmus verbinde dabei viele zufällige Zusammenhänge miteinander, was weitreichende reale Konsequenzen nach sich ziehe. „Wenn zum Beispiel ein Österreicher nach Frankfurt/Main in ein bestimmtes verruchtes Quartier zieht und ein Bett bestellt, hat er ein Problem: Die Algorithmen stufen ihn als wenig zahlungswürdigen Ausländer ein. Das mag ein falsches Ergebnis sein, aber daraus folgt trotzdem eine Aktion, denn er bekommt deshalb keine Möbel geliefert“, berichtete Scholz. Weiter sei laut Big Data ein junger Mann, der ein Einzelzimmerappartment in der Nähe einer Autobahn bewohnt und einen BMW5 fährt wahrscheinlich ein Terrorist.

Scores werden bei Rekrutierung genutzt

Kämen weitere Daten von noch mehr Personen und quasi zufälligen Themen hinzu, liessen sich Scores bilden. Zusammen mit Re-Identifikation von Personen lassen sich zielgerichtete, individualisierte Manipulationen umsetzen wie etwa in personalisierter Werbung. In den USA nutzten Unternehmen bei der Rekrutierung bereits Big Data, etwa mit Creditscore. „Dann bekommt jemand vielleicht den Job nicht, weil er keine Kreditkarte besitzt und damit als nicht zahlungskräftig eingestuft wurde“, sagte Scholz.

Als Alptraum bezeichnete er den Bürgerscore, der darüber entscheide, wer ein guter Bürger sei. Dies sei in Europa undenkbar aber in China schon wesentlich realer. Dabei würden die Bürgerinnen und Bürger digital erfasst und sozial erwünschtes Verhalten mit Punkten und Leistungen belohnt. „Ich rede hier nicht über Fiktion, die einzelnen Teile sind so alle auch bei uns vorhanden“, betonte Scholz und forderte, dass sich die Wissenschaft vermehrt in die Diskussion einbringt. Um der wirtschaftlichen Macht zu begegnen, sollten aus seiner Sicht Social Media und öffentlichkeitswirksame Kommunikation betrieben werden, so dass sich Forschende, Medienschaffende und Interessierte zu dem Thema stärker vernetzten.

Schweizer Gesetz ohne Recht auf Vergessen

Daniel Hürlimann

Ob alte Technologie oder nicht – ohne Gesetze geht es nicht. Die EU hat eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die Daniel Hürlimann, Direktor der Forschungsstelle für Informationsrecht an der Universität St. Gallen in den Grundzügen vorstellte. Das umstrittene Gesetz betrifft ab kommendem Jahr auch Schweizer Unternehmen, die mit Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern arbeiten. Zudem ging Hürlimann auf die Totalrevision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes ein. Der Entwurf gehe in einigen Punkten über die DSGVO hinaus, umfasse aber bislang nicht das Recht auf Vergessen sowie auf Datenübertragbarkeit, sagte Hürlimann. Der Vorschlag werde im Dezember dem Parlament vorgelegt.

Daniel Gruber Vizedirektor beim Bundesamt für Justiz eröffnete seinen politischen Vortrag mit der Frage: „Wie beweise ich meine Identität im Internet?“ Eine Frage, welche für die allermeisten Transaktionen bereits mit diversen digitalen Identitäten längst gelöst ist (z.B. über Kreditkarten), eine staatliche anerkennte digitale ID – eine E-ID – ist in der Schweiz aber bisher nicht verbreitet. Die Identifizierung im Umgang mit den Behörden wäre im Cyberraum technisch einfach. 2012 erhielt das Bundesamt für Justiz den Auftrag, ein Konzept und einen Rechtsetzungsentwurf für ein staatliches elektronisches Identifizierungsmittel als Zusatz zur physischen Identitätskarte zu entwickeln. Das Konzept wurde nicht zuletzt wegen den schlechten Erfahrungen aus Deutschland fallen gelassen. Das neue E-ID-Konzept sieht deshalb vor, dass private Akteure die E-ID nach staatlichen Standards herausbringen. Gruber zeigte sich überzeugt, dass mit einer privaten Lösung die Verbreitung in der Bevölkerung viel schneller voranschreite, als wenn der technologisch schwerfällige Staat eine E-ID in der Schweiz editiere. Dem Staat falle aber die Aufgabe zu, die verschiedenen Identity Provider zu kontrollieren.

E-ID für den Alltag

Daniel Gruber

Gruber verteidigte diese staatlich-private Lösung gegenüber einer rein staatlichen vehement. Gruber liess sich nicht in die Karten blicken, ob dieses vom BJ favorisierte Konzept in der aktuellen Vernehmlassung auf Zustimmung stösst. Das BFH-Zentrum Digital Society hatte sich an der Vernehmlassung beteiligt und unter anderem kritisiert, dass der Staat nicht selbst eine e-ID realisiere. Dagegen konterte Gruber am eGov-Fokus: „Wir können der Post mindestens so vertrauen wie einer Gemeindeverwaltung.“ Gruber: „Es braucht eine Killer-Applikation, die Nutzer müssen die E-ID im Alltag nutzen. Das ist mit den eher seltenen Interaktionen zwischen Staat und Bürger aber kaum machbar.“ Um die Verbreitung weiter zu vereinfachen, seien unterschiedliche Sicherheitsniveaus vorgesehen (niedrig, substanziell, hoch). Die Daten der staatlichen E-ID würden dem Datenschutz unterliegen, eine Herausgabe an Dritte (z.B. Foto, Zivilstand, Geschlecht) zur kommerziellen Nutzung sei verboten. Ein Reputationsrisiko, wie von vielen in der Vernehmlassung befürchtet werde, besteht laut Gruber nicht. Auf Verordnungsebene könnte der Bundesrat vorschreiben, dass ein Identity Provider den E-ID-Inhabern einen Zugang zu den Aufzeichnungen über den Einsatz der E-ID geben müsse.

Er sieht vor allem Vorteile der Aufgabenteilung, etwa, dass der freie Wettbewerb der Anbieter Dynamik und Weiterentwicklungen bringe, der Staat gleichzeitig aber nicht mit dem rasanten Tempo der technischen Entwicklung mithalten müsse. Und: „Wir bewegen uns im Bereich Vertrauensdienste und Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser“, sagte Gruber. Der Staat werde den Anbietern via Anerkennungsverfahren und zweijährlichen Kontrollen quasi ständig auf die Finger schauen.

Staat ist in der Pflicht

Der grüne Nationalrat Balthasar Glättli, ein profilierter Digitalpolitiker in der Schweiz, setzte wie Gruber auch einen Kontrapunkt zu den Eröffnungsreferaten. Gesetzliche Regeln brauche es, auch im sich schnell entwickelnden Cyberraum. Inspiriert vom Bild der Umweltverschmutzung als Folge der Industrialisierung, sprach Glättli von einer Datenverschmutzung. Daten würden gesammelt ohne zu wissen, was später daraus für Applikationen generiert würden. Das Prinizip „produce, reuse, recycle“ sei sinnvoll für die klassische Industrie, im digitalen Zeitalter müsse man allerdings das Prinzip abändern zu „reduce, reuse, recycle.“ Es gelte dafür zu sorgen, dass möglichst wenige Daten überhaupt gesammelt würden.

Balthasar Glättli

Für ihn ist klar, dass Plattformen und Datenkraken nicht von sich aus Datenschutz vorantreiben werden. Auch die Industrie kümmerte sich nicht von sich aus um den Umweltschutz. „Wenn der Staat das nicht tut, werden die Bürgerinnen eines Tages den digitalen Aufstand wagen“, ist sich Glättli sicher. Daten verweigern heisse heute, sich auf die ungünstige Seite des digitalen Grabens zu begeben.  „Technisch Versierte können noch so tolle Lösungen finden, die Masse der Mitmenschen wird nicht in diese technischen Biotope kommen“, sagt Glättli. Digitaler Selbstschutz sei daher kein Weg vorwärts, vielmehr sei der Staat in der Pflicht. Er fordert wie auch die Piraten und Konsumentenschützer, dass für Online-Dienste auch mit Geld statt mit seinen Daten bezahlen könne, wer dies wünsche. Die relevanten Daten müssten aber aus den privaten „Datensilos“ befreit werden, um sie als Potenzial einer Gemeinwohlwissensökonomie zugänglich zu machen. Dass aber die privaten Datensammler die Daten freiwillig interessierten Anwendern einer Gemeinwohlökonomie zur Verfügung stellen würden, sei eine Illusion.

Weitere Informationen zum eGov-Fokus finden Sie hier.

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AUTHOR: Anne-Careen Stoltze

Anne-Careen Stoltze ist Redaktorin des Wissenschaftsmagazins SocietyByte und Host des Podcasts "Let's Talk Business". Sie arbeitet in der Kommunikation der BFH Wirtschaft, sie ist Journalistin und Geologin.

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