Wie eine zukunftsgerichtete Data Governance die Mehrfachverwendung von Daten ermöglicht
«Open Government Data» ist erst der Anfang. Für die durchgehende Digitalisierung des öffentlichen Sektors braucht es eine solide Data Governance mit klaren Rollen, die auf eine Wiederverwendung von Daten ausgelegt ist.
Schon heute publizieren verschiedene Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden offene Behördendaten, sogenannte «Open Government Data» (OGD). Medien, Unternehmen oder andere Interessierte können die Daten frei nutzen, um beispielsweise Datenvisualisierungen zu publizieren oder eine innovative App zu programmieren. Für die Bundesverwaltung
wird die Freigabe von OGD bald zur Pflicht. So will es das neue «Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben» (EMBAG), das 2024 – mit einer dreijährigen Übergangsfrist bezüglich OGD – in Kraft tritt. Alle Bundesstellen sollen ihre Daten «unentgeltlich, zeitnah, in maschinenlesbarer Form und in einem offenen
Format» veröffentlichen. Ausgenommen sind Personendaten, die Daten juristischer Personen, sowie Daten, bei denen ein legitimes Schutzinteresse vorliegt oder deren Aufbereitung mit hohem Aufwand verbunden ist.
Datenkooperationen: Für eine Mehrfachverwendung von Daten
Auch private Akteure können ihre Daten als «Open Data» publizieren. Für den Austausch insbesondere von sensitiven Daten bieten sich zudem verschiedene Formen der Datenkooperation an, z.B. zwischen privaten Firmen und der öffentlichen Verwaltung. Der rechtliche, organisatorische und technische Rahmen, den die Akteure für die gemeinsame Datennutzung verwenden, wird als «Datenraum» bezeichnet. In der Schweiz ist beispielsweise ein gemeinsamer Datenraum für den Mobilitätssektor geplant, die sogenannte «Nationale
Datenvernetzungsinfrastruktur Mobilität» (NADIM).
Das Bundesamt für Justiz arbeitet zudem an einem neuen Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten, das den Weg für die Daten-Wiederverwendung in der Schweiz weiter ebnen soll. In der EU trat 2023 der «Data Governance Act» in Kraft, der eine rechtliche Grundlage für Datenaustausch schafft. Als nächstes wird der «Data Act» die Nutzungs- und Zugriffsrechte in der EU definieren. Der Gesetzesentwurf sieht beispielsweise vor, dass Privatpersonen Zugang zu allen Daten haben, die Tech-Anbieter über sie gesammelt haben.
Data Governance: Eine klare Rollenverteilung in der Verwaltung
Im öffentlichen Sektor ist «Data Governance» – eine sinnvoll strukturierte Datenverwaltung – eine zentrale Voraussetzung für OGD und für Datenkooperationen.
Die Aufgaben setzen an verschiedenen Punkten des Daten-Lebenszyklus an (Sammeln, Aggregieren, Teilen, Analysieren, Verwenden) und lassen sich in den folgenden, vom Bundesamt für Statistik definierten Rollen erfassen: Data Owner (Dateninhaberinnen und -inhaber) entscheiden über den Inhalt und den Zweck einer Datensammlung. Sie geben diese in Auftrag
und sind dafür verantwortlich. Data Stewards (Datenverwalterinnen oder -verwalter) sind zuständig für die fachlichen Aspekte der Datenpflege. Sie koordinieren die Arbeiten zur Standardisierung und Harmonisierung der Datensammlungen. Data Custodians (Datenhalterinnen und -halter) sind zuständig für die technischen Aufgaben, wie etwa die Betreuung von Datenbanken.
Data Consumer (Datennutzerinnen und -nutzer) rufen Daten ab und verarbeiten diese weiter.
Unsere Empfehlungen
- Dateninventar erstellen: Für einen effektiven Umgang mit Daten brauchen Behörden einen Überblick über ihre Daten.
- Data Governance erarbeiten: Die Zuteilung von Rollen klärt die Aufgaben der verschiedenen Akteure über verschiedene Stufen des Daten-Lebenszyklus hinweg.
- Open Government Data praktizieren: Die Veröffentlichung von Daten hilft, das Nutzungspotenzial der Daten zu erhöhen und interne Expertise im Datenmanagement aufzubauen.
Mehr Informationen
Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen zu Data Governance und Open Government Data.
Dieser Artikel ist Teil der Publikationsreihe «Public Sector Perspectives«.
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