Wie das Urheberrecht prägt, welche Kunst wir online sehen

Museen digitalisieren ihre Sammlungen und stellen Bilder online. Ob sich das lohnt, hängt auch vom Urheberrecht ab. Eine Studie der BFH, der WIPO und der University of Illinois zeigt, dass von gemeinfreien Kunstwerken online mehr Bilder verfügbar sind und Museen sie in höherer Auflösung zeigen. Ein Kunstbild erscheint zudem im Schnitt auf 76 weiteren Webseiten weltweit.

Digitalisieren kostet, Sichtbarkeit lohnt sich

Für ein Museum ist die Digitalisierung eine Investition. Werke müssen fotografiert, erfasst und online gestellt werden. Viele Museen sind öffentlich finanziert und haben knappe Budgets. Den Investitionen steht ein klarer Nutzen gegenüber. Online-Sammlungen erfüllen den Auftrag, Kulturerbe zu bewahren und zugänglich zu machen. Sie machen ein Haus bekannter, können neue Besucherinnen und Besucher ins Museum locken und Einnahmen etwa aus Bildlizenzen generieren.

Bei Werken, die noch urheberrechtlich geschützt sind, kommen weitere Kosten hinzu. Zum einen muss das Museum vorab klären, wer die Rechte hält, und gegebenenfalls Lizenzen einholen. Diese Rechteklärung bindet Personal und Zeit, unabhängig davon, ob am Ende eine Lizenz erforderlich ist. Zum anderen bleibt ein Haftungsrisiko: Fehleinschätzungen bei der Rechteklärung können zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen und den Museen zusätzliche Kosten verursachen. Die Gesamtkosten können somit die Anreize zur Digitalisierung schwächen. In unserer Studie untersuchen wir deshalb, wie sich der rechtliche Status eines Kunstwerks darauf auswirkt, ob und in welcher Qualität es online verfügbar ist und wie oft es von Online-Nutzern weiterverwendet wird (Sahli, Cuntz & Heald, 2026).

Ähnliche Werke, unterschiedlicher Schutz

1998 verlängerten die USA die Schutzfrist für viele Werke rückwirkend von 75 auf 95 Jahre. Dadurch entstand eine Art natürliches Experiment. Werke, die kurz vor einem bestimmten Jahr entstanden sind, sind heute tendenziell gemeinfrei und dürfen also frei von den Museen genutzt werden. Vergleichbare Werke, die nur wenige Jahre später entstanden sind, sind tendenziell noch geschützt und somit meist lizenz- und kostenpflichtig. Wir vergleichen diese beiden Gruppen für Exponate in US-Museen. Als zusätzlichen Vergleich ziehen wir Werke aus europäischen Museen heran, für welche die veränderten amerikanischen Regeln nicht gelten.

Für die Verfügbarkeit nutzen wir Daten der Online-Plattform Useum, die digitalisierte Bilder von über 130’000 Kunstwerken aus Museen, von Wikimedia und Online-Nutzerinnen und Nutzern sammelt. Wir betrachten rund 5’200 Werke von 1’334 Kunstschaffenden, die zwischen 1910 und 1940 entstanden sind und zu Sammlungen von Museen in den USA und in 22 europäischen Ländern gehören. Für die Online-Weiterverwendung haben wir einen zweiten Datensatz erstellt. Mit der Bildersuche von Google haben wir erfasst, auf welchen anderen Webseiten die digitalisierten Werke aus US-Museen erscheinen und in welcher Auflösung sie dort bereitgestellt werden. So entstand ein Datensatz mit rund 88’000 Weiterverwendungen der Werke.

Freie Werke sind häufiger und in höherer Auflösung online verfügbar

  • Von gemeinfreien Werken sind auf Useum deutlich mehr Bilder verfügbar als von vergleichbaren, geschützten Werken derselben Kunstschaffenden. Auf zwei Kunstschaffende kommt pro Entstehungsjahr etwa ein zusätzliches Bild.
  • Museen stellen ihre gemeinfreien Werke in deutlich höherer Auflösung online.
  • Gemeinfreie Bilder werden im Internet tendenziell häufiger weiterverwendet. Dieser Unterschied ist statistisch aber weniger deutlich.

Abbildung 1 zeigt die Werke aus US-Museen nach ihrem Entstehungsjahr. Bei den Werken, die tendenziell noch geschützt sind, sind statistisch deutlich weniger Bilder online verfügbar.

Abb1

Abbildung 1: Anzahl digitalisierter Werke aus US-Museen auf Useum nach ihrem Entstehungsjahr. Werke links der roten Linie sind nach den US-Reformen tendenziell gemeinfrei, Werke rechts davon tendenziell geschützt. Quelle: Sahli, Cuntz & Heald (2026), CC BY 4.0.

Ein Bild, 76 Webseiten

Ist ein Kunstbild einmal digitalisiert und online gestellt, verbreitet es sich rasch weiter. Im Schnitt erscheint dasselbe Bild nicht nur auf dem Online-Portal des Museums sondern auch auf 76 anderen Webseiten, und erreicht so Nutzer weit über die USA hinaus. Mehr als die Hälfte der Weiterverwendungen findet auf kommerziellen Seiten statt, etwa bei Bildagenturen, Poster-Shops und Online-Marktplätzen wie Etsy oder Amazon. Ebenso tauchen die Bilder auf Pinterest, Wikimedia oder Google Arts & Culture auf. Digitalisierte Museumsbilder werden somit einem breiteren Publikum zugänglich gemacht und tragen zur Bildung, Kultur und Wirtschaft in einem Umfang bei, der weit über das einzelne Museum hinausgeht.

Klare Branchenregeln erleichtern den Zugang

Amerikanische Museen stellen auch geschützte Werke online. Sie stützen sich dabei auf sog. «Fair Use» Regeln im US-Recht, die bestimmte Nutzungen ohne vorherige Erlaubnis des Rechteinhabers zulassen, etwa für Bildungszwecke. Der Verband der amerikanischen Kunstmuseumsdirektorinnen und -direktoren empfiehlt dafür in seinen Richtlinien kleine Vorschaubilder mit limitierter Pixelanzahl. Abbildung 2 zeigt, dass die Museen dieser Empfehlung meist folgen (blaue Kreise). Sie zeigen Bilder gemeinfreier Werke sowohl mit niedriger als auch mit hoher Pixelanzahl. Bei geschützten Werken zeigen die Museen hingegen fast ausschliesslich Bilder mit niedriger Pixelanzahl. Webseiten anderer Betreiber (graue Kreuze), wie z.B. kommerzielle Anbieter, zeigen dieses Muster nicht auf. Die Fair Use-Regeln senken somit die Kosten und Risiken der Rechteklärung und machen letztlich mehr Kunst im Internet zugänglich. Wie wichtig Rechtssicherheit für die Akteure und Werkenutzer ist, zeigt auch der Kunstmarkt. Nachdem ein US-Gericht 2013 die Grenzen von Fair Use bei Appropriation Art unsicherer machte und sich somit das Haftungsrisiko für die Verkäufer der Werke erhöhte, gingen Auktionen solcher Werke vorübergehend zurück (Cuntz & Sahli, 2024).

Abb2

Abbildung 2: Bildauflösung (Breite mal Höhe in Pixeln) von Kunstbildern im Netz nach dem Entstehungsjahr des Werks. Blaue Kreise stellen Bilder auf Museumswebseiten dar; graue Kreuze repräsentieren Bilder, die auf anderen Webseiten verfügbar gemacht werden. Die waagrechte Linie trennt Bilder mit niedriger Pixelanzahl von Bildern mit hoher Pixelanzahl gemäss Richtlinie. Werke links der senkrechten Linie sind tendenziell gemeinfrei nach den US-Reformen, Werke rechts davon sind tendenziell geschützt. Quelle: Sahli, Cuntz & Heald (2026), CC BY 4.0.

 

Brücke zur künstlichen Intelligenz

Mit der generativen KI gewinnen diese Fragen an Gewicht. KI-Modelle für Bilder lernen aus grossen Mengen frei verfügbarer Bilder. Welche Werke online sind und in welcher Qualität sie vorhanden sind, prägt damit auch, womit KI trainiert wird. Museen werden so zu wichtigen Lieferanten von Trainingsdaten. Wie das Urheberrecht hier den Zugang zu Kulturerbe und die Anreize für Kunstschaffende ausbalancieren soll, wird in vielen Ländern diskutiert. Unsere Ergebnisse liefern dazu eine empirische Grundlage.

Fazit

Die rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen, ob sich die Digitalisierung von Kunst für Museen lohnt. Gemeinfreie Werke sind häufiger und meist in höherer Auflösung online verfügbar und werden weltweit im Internet genutzt. Ähnliche Befunde gibt es bereits im Kontext von Büchern (Heald, 2014). Klare Branchenregeln helfen Museen, auch geschützte Werke zugänglich zu machen. Für die Politik ist das relevant, wenn sie über Schutzfristen, Ausnahmen im Urheberrecht und den Umgang mit KI-Trainingsdaten entscheidet.

Die geäusserten Ansichten sind jene der Autoren und entsprechen nicht notwendigerweise der offiziellen Haltung der WIPO oder ihrer Mitgliedstaaten.

 


Referenzen

Cuntz, A. & Sahli, M. (2024). Intermediary liability and trade in follow-on innovation. Journal of Cultural Economics, 48(1), 1–42. https://doi.org/10.1007/s10824-023-09470-1

Heald, P. J. (2014). How Copyright Keeps Works Disappeared. Journal of Empirical Legal Studies, 11(4), 829–866. https://doi.org/10.1111/jels.12057

Sahli, M., Cuntz, A. & Heald, P. J. (2026). Digital reuse and online availability of visual artworks. Information Economics and Policy, 73, 101172. https://doi.org/10.1016/j.infoecopol.2026.101172

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AUTHOR: Matthias Sahli

Matthias Sahli ist Senior Researcher am Institut Public Sector Transformation der BFH Wirtschaft. Er forscht zu Strategien im geistigen Eigentum, digitaler Nachhaltigkeit und Kulturökonomie. Zuvor war er bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf und beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) tätig. Er hat an der Universität Neuenburg in Volkswirtschaft promoviert.

AUTHOR: Alexander Cuntz

Alexander Cuntz leitet die Sektion Creative Economy der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Die WIPO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und befasst sich mit Patenten, Marken und Urheberrecht weltweit. Alexander Cuntz forscht empirisch zu Innovation, Kreativität und geistigem Eigentum sowie zu den Folgen neuer Technologien für die Kreativwirtschaft. Zuvor war er als Senior Researcher und Politikberater bei der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in Deutschland und bei der Europäischen Kommission tätig.

AUTHOR: Paul Heald

Paul J. Heald ist emeritierter Professor an der University of Illinois College of Law (Albert J. Harno and Edward W. Cleary Chair in Law Emeritus). Zuvor lehrte er während 22 Jahren an der University of Georgia. Er forscht empirisch zum Urheber- und Patentrecht, insbesondere dazu, wie Schutzfristen die Verfügbarkeit von Büchern, Musik und Bildern beeinflussen. Er ist zudem Honorary Professor am CREATe-Zentrum der University of Glasgow.

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