Mit der geplanten E-ID zur Covid-19-Impfung? Ein Gedankenexperiment
Wäre die geplante staatliche E-ID für die Anmeldung zu den Covid-19-Impfungen einsetzbar? Könnte die umfangreiche und aufwendige Registrierung im kantonalen Impfportal, z.B. im VacMe-Portal des Kantons Bern (be.vacme.ch), entfallen? Wo liegen die Vor- und Nachteile bei der Nutzung der geplanten E-ID?
Die E-ID, über die am 7. März abgestimmt wird, enthält u.a. den amtlichen Namen, Vornamen und Geburtsdatum. Mit der Verwendung der E-ID kann man diese Daten sicher übermitteln und muss diese so nicht mehr selbst eingeben. Das ist nicht nur praktisch und schneller, sondern verhindert auch Schreibfehler oder das Vertauschen von Eingabefeldern.
Ein bestätigtes Geburtsdatum oder eine bestätigte Altersangabe ist wichtig, um eine faire Einordnung in die geplanten Impfgruppen zu gewährleisten. Im Gegensatz zu einer selbst deklarierten Angabe im Impfportal wurde das Geburtsdatum einer E-ID verifiziert und kann nur schwer manipuliert werden.
Die Versicherungsnummer (AHV-Nummer) der E-ID könnte helfen, den Link zur Krankenkasse zu etablieren und könnte das mühselige Abtippen der Krankenkassen-Kartennummer und eine passende Auswahl der Krankenkasse ersparen. Die Angaben zur Krankenkasse werden aus abrechnungstechnischen Gründen im Impfportal erfasst, da diese z.T. die Kosten übernehmen.
Doublettenvermeidung
Durch die eindeutige Identifizierung der E-ID-Inhaber und -Inhaberinnen beim Anmeldeprozess im Impfportal könnten dort Mehrfach-Registrierungen einfach verhindert werden. Allerdings ist es dann immer noch möglich, sich bei einem anderen kantonalen Impfregister anzumelden. Nur wenn die Portale zusätzlich eine eindeutige Nummer, z.B. die E-ID-Registrierungsnummer, die AHV-Nummer o.ä., erhalten würden, können die verschiedenen kantonalen Impfregister abgeglichen und so Impfwillige, die sich in mehreren Kantonen registriert haben, gefunden werden. Leider enthält die geplante E-ID keine Angaben zum Wohnkanton oder allgemein zur Wohnadresse, die eine Einschränkung auf ein Impfregister ermöglichen würde.
Nicht vorhandene Angaben
Die geplante E-ID enthält keine weiteren staatlich bestätigten Angaben zur Person, die im Impfportal angegeben werden müssen. D.h. alle anderen Angaben, wie Beruf, Lebensumstände sowie Krankheiten, müssten wie heute selbst eingegeben werden und können nicht weiter überprüft werden. Das ist auch verständlich, da diese Angaben häufig wechseln und auch nicht von staatlichen Stellen kontrolliert werden. Besonders Angaben zum Gesundheitszustand sind als «besonders schützenswert» eingestuft. Auf dem Berner Impfportal wird darauf hingewiesen, dass für Hochrisikopatienten eine Bestätigung des Arztes vorliegen muss. Technisch ist es heute schon möglich, überprüfbare elektronische Bestätigungen auszustellen und diese an elektronische Identitäten zu koppeln.
Fehlende Kommunikationswege
Die Kommunikation zwischen Impfzentrum und Impfwilligen, z.B. zur Bestätigung der Registrierung und der Termin, werden E-Mails verwendet. Die dazu verwendete E-Mail kann selbst gewählt werden und auch für mehrere Impfwillige verwendet werden. Heute wird diese E-Mail bei der Registrierung überprüft. Dieser Schritt wäre also auch bei der Verwendung der geplanten E-ID weiterhin notwendig. Die Angabe einer E-Mail-Adresse bei der E-ID-Registrierung ist freiwillig und deren regelmässige Überprüfung ist den privaten Identitätsanbietern überlassen.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gibt es in der Schweiz kein E-Mail-System für die Bürger, mit dem man rechtssicher und verbindlich mit Behörden kommunizieren kann. So lässt sich zum Beispiel in Deutschland die elektronische Identität mit einer solchen E-Mail-Adresse bei De-Mail kombinieren. Ein solcher gesicherter Kommunikationsweg ist unerlässlich für einen Informationsaustausch mit den Behörden und wäre auch im hier beschriebenen Fall der Covid-Impfung sehr nützlich. Man könnte ihn nicht nur zur Terminplanung verwenden, sondern auch gleich die Impfnachweise – ähnlich einem eingeschriebenen Brief – sicher elektronisch zustellen.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Verwendung einer staatlichen E-ID im gezeigten Beispiel nur bedingt nützlich wäre. Die wenigen staatlich bestätigten Attribute, wie das Alter, reduzieren den Registrierungsaufwand nur wenig. Zudem müssen alle gemachten Angaben nochmals vor Ort im Impfzentrum geprüft werden.
Der Einsatz- und Nutzungsbereich der geplanten E-ID würde wesentlich erhöht werden, wenn man zusätzlich bestätigte Angaben zur Person, wie Wohnadresse, E-Mail oder auch Telefonnummer, aus autoritativen nicht-staatlichen Quellen (Post, Mobilfunkprovider) einfach hinzufügen könnte. Kritisch zu sehen ist, dass die privaten Identitätsanbieter der Schweizer E-ID ebenfalls von diesen optionalen Personendaten profitieren könnten und so nicht nur wissen würden, wer impfwillig ist, sondern auch noch Einblicke in weitere Lebensbereiche bekommen könnten.
Die berechtigte Forderung, dass zur E-ID weitere Attribute, die für die digitale Identität wichtig sind (Email, Telefonnummer, Adresse), in geprüfter und verlässlicher Form hinzugefügt werden können, ist in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vorgesehen.
Schade, dass die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz erst nach der Abstimmung veröffentlich werden. Eine frühere Veröffentlichung hätte viele offene Fragen beantworten und Klarheit zur angedachten Lösung schaffen können.