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Watch Lists

Von Adam Moriarty 17. August 2016

veranstaltungen

Technologie

1. Linked Data
2. Blockchains, oder allgemeiner: Distributed Ledger Technology
3. Microservices

Linked Data

Der Begriff Linked Data bezeichnet strukturierte Daten, die das inhaltliche Suchen nach Information gut unterstützen. Dabei hat jedes einzelne Objekt eine „Identität“, nämlich einen Uniform Resource Identifier (URI), über die es per http-Protokoll adressiert werden kann. Und die Beziehungen zwischen den Datenobjekten werden durch andere Datenobjekte beschrieben, die ebenfalls einen URI besitzen. Linked Data können dazu genutzt werden, um heterogene Daten, d.h. Daten die unterschiedlichen Datenmodellen entsprechen, im grossen Stil zu integrieren. Mit Linked Data und geeigneter Linked Data Verarbeitungstechnologie kann das Problem überwunden werden, dass einerseits die vorhandenen Datensätze für viele nützliche Anwendung zu klein sind, anderseits aber die vorhandenen Datensätze nicht einfach zusammengeführt werden können, weil sie unterschiedlichen Datenmodellen entsprechen. Darüber hinaus ermöglicht die Integration heterogener Daten es, aus den Beziehungen zwischen Daten Wissen zu ziehen. Pointiert formuliert: Linked Data ist ein methodischer Zugang zum Mischen von Kraut und Rüben. Und: Linked Data erlaubt die Nutzung des Sozialkapitals von Daten. Bislang stellt die Nutzung von Linked Data eine grosse Herausforderung und scheitert nicht selten am zu grossen Rechenaufwand.

Blockchains, oder allgemeiner: Distributed Ledger Technology

Blockchains sind Datenbanken, die als identische Kopien weltweit verteilt werden, erweitert werden können und gegen Manipulationen gesichert sind. Man kann sie sich als Hauptbücher aus der Buchhaltung vorstellen, die an alle verteilt werden, wobei aber die Daten darin verschlüsselt sind. Damit kann Einvernehmen über geschäftliche Transaktionen hergestellt werden, ohne hierzu eine zentrale Instanz oder einen vertrauenswürdigen Dritten zu benötigen. Bitcoin nutzt die Blockchain Technologie, um eine Internetwährung zu etablieren, die sich jeder staatlichen Kontrolle und Einmischung entzieht. Blockchain Technologie eröffnet aber viel mehr Anwendungsformen. Beispielsweise können damit Verträge realisiert werden, die sich entweder gänzlich automatisch selbst ausführen oder dies nach Mehrheitsentscheidungen tun. So nimmt die Vision einer Firma Gestalt an, die völlig ohne Menschen funktioniert. Die daraus resultierenden gesellschaftlichen Risiken sind gross, aber auch die praktische Nutzung ist für den Einzelnen derzeit noch stark risikobehaftet. So vereinfacht Bitcoin beispielsweise kriminelle Transaktionen über das Internet, ist aber so unsicher, dass Verbrecher immer wieder durch die Nutzung von Bitcoin auffliegen. Für die Fintech Branche stellen Blockchains eine Schlüsseltechnologie dar.

Microservices

Microservices sind ein Ansatz zur Modularisierung von Software. Modularisierung ist ein wichtiges Instrument zur Beherrschung der Komplexität von Software. Anders als traditionelle Modularisierungsansätze sind Microservices darauf ausgelegt, die Kommunikation zwischen Business und IT-Entwicklerteams zu vereinfachen und ein stetiges Ausliefern von Software-Änderung zu ermöglichen. Sie führen deshalb zu agileren Systemen. Sie wurden inspiriert durch die Ideologie des alten UNIX-Betriebssystems („Mach eine Sache und mache sie gut!“) und man kann sie auch als die „Schweiz der Software-Architektur-Stile“ ansehen. Denn Microservices sind viel autonomer und tragen mehr Eigenverantwortung als traditionelle Formen von Software-Modulen. Die grosse Orchestrierung, wie sie bei den so genannten SOAs (service-orientierten Architekturen) ist in der Microservices-Welt kein Thema, ähnliche wie in der Schweiz die zentrale Steuerung des Landes kein Thema ist. Bislang wurden unterschiedliche Erfahrung gemacht mit Microservices. Sie bieten Vor- und Nachteile und es ist Aufgabe des CTOs (Chief Technologie Officers) zu entscheiden, ob und wo er auf Microservices setzen will.

Forschung

Forschung
1. NFP 75 Big Data
2. NFP 74 Gesundheitsversorgung
3. NFP 73 Nachhaltige Wirtschaft

NFP 75 Big Data

Das Nationale Forschungsprogramm „Big Data“ (NFP 75) soll die wissenschaftlichen Grundlagen für einen wirksamen und angemessenen Einsatz von grossen Datenmengen liefern. Die Forschungsprojekte untersuchen Fragen der Informationstechnologie und deren gesellschaftlichen Auswirkungen und gehen auf konkrete Anwendungen ein. Budget: 25 Millionen Franken. Es wurden 172 Projektskizzen eingereicht.

NFP 74 Gesundheitsversorgung

Das Nationale Forschungsprogramm „Gesundheitsversorgung“ (NFP 74) will eine innovative Versorgungsforschung fördern, die hilft, die konkreten Herausforderungen in der Behandlung von chronisch Kranken in der Schweiz zu bewältigen. Zusätzlich will es zu besser nutzbaren Gesundheitsdaten beitragen und es strebt den Aufbau einer starken Forschungsgemeinschaft an, die weltweit führende Versorgungsforschung durchführt. Damit gibt es wichtige inhaltlich Überschneidungen mit den Schwerpunkten „Gesundheitsversorgung und E-Health“ und „Big und Open Data“ des BFH-Zentrums Digital Society. Budget des NFP 74: 20 Millionen Franken.

NFP 73 Nachhaltige Wirtschaft

Das Nationale Forschungsprogramm „Nachhaltige Wirtschaft: ressourcenschonend, zukunftsfähig, innovativ“ (NFP 73) hat zum Ziel wissenschaftliche Erkenntnisse über eine nachhaltige Wirtschaft mit schonender Nutzung natürlicher Ressourcen, mehr Wohlfahrt und erhöhter Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftstandorts Schweiz zu erarbeiten. Es berücksichtigt dabei die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft, betrachtet sämtliche natürliche Ressourcen und alle Stufen der Wertschöpfungskette. Damit gibt es auch Gemeinsamkeiten mit dem Schwerpunkt „Design for Future System Fitness“ (i.e. nachhaltiges Lösungsdesign) des BFH-Zentrums Digital Society. Budget des NFP 73: 20 Millionen Franken.

Gesetzgebung

1. Datenschutz
2. Elektronischer Identitätsnachweis
3. Elektronische Patiendossiers (EPDs)

Datenschutz

Du E-Government?? Du Pech haben!!! Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Ziel ist, einerseits dem Schutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen, andererseits den freien Datenverkehr im Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG. Neu sind das Recht auf Vergessenwerden und das Recht auf Datenübertragbarkeit, welches in der Schweiz unter dem Titel „Recht auf Kopie“ diskutiert wird. Betroffene haben den Anspruch ihre Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu beziehen. Ausgenommen ist Datensammeln im Rahmen hoheitlichen Handelns, sprich E-Government.
Situation in der Schweiz: Der Schweizer Bundesrat hat 2015 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm bis spätestens Ende August 2016 einen Vorentwurf für eine Revision des DSG zu unterbreiten.

Elektronischer Identitätsnachweis

Wie kann ich online glaubwürdig nachweisen, wer ich bin? Wie kann ich online meine Qualifikationen glaubwürdig belegen? Wie kann ich online Verträge abschliessen? … All diese Frage haben cum grano salis eine Teilantwort gemeinsam: Es braucht in harmlosen Fällen nicht viel, meist nur ein finanzielles Risikomanagement wie z.B. eine Kreditkartengarantie, und es braucht in kritischen Fällen zwingend eine staatlich ausgegebene elektronische Identität. Der Schweizer Bundesrat setzt dabei auf vom Markt entwickelte Systeme. Der Staat soll sich auf die Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bereitstellung von Identitätsdaten konzentrieren.
Dafür spricht, sehr vereinfacht gesagt, dass dies den Umständen entsprechend die maximal liberale Lösung ist. Dagegen spricht, dass mit eIDs erst ein Geschäft gemacht werden kann, wenn es viele Besitzer und viele Einsatzmöglichkeiten gibt – und dies ist in der Schweiz derzeit nicht in Sicht. Die wenigen Good Practices im Ausland gingen andere Wege, aber natürlich muss immer jemand der Erste sein.

Elektronische Patientendossiers (EPDs)

Elektronische Patientendossiers dienen der einfacheren Mehrfachnutzen von Daten: Untersuchungen müssen seltener durchgeführt werden und Erfahrungen können anderen Patienten zugutekommen. Ein ambivalenter Nebeneffekt ist, dass den Effizienzgewinnen, z.B. in der Verwaltung, ein teilweiser Mehraufwand bei Gesundheitsfachpersonen gegenübersteht und dass deren Handeln genauer nachvollzogen und überprüft werden kann.
Das Schweizer Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier soll 2017 in Kraft treten. Auf dieser Grundlage werden Patientinnen und Patienten auf freiwilliger Basis ein elektronisches Dossier eröffnen können, über das Sie Zugriff auf die dezentral abgelegten Behandlungsinformationen erhalten. Sie können dann auch den Zugriff durch Gesundheitsfachpersonen auf einzelne Informationen steuern. Um den gesetzlichen Grundlagen zu entsprechen, müssen umfassende technische und organisatorische Arbeiten geleistet werden sowie Information und Aufklärung der Patientinnen und Patienten gewährleistet sein. Nicht zuletzt müssen auch die ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen (Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Spitex-Organisation) für die Nutzung des elektronischen Patientendossiers gewonnen werden. Nur für Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser ist die Beteiligung nach einer Übergangsfrist vom Gesetz zwingend vorgeschrieben.

Watch Lists was last modified: Juni 6th, 2018 by Adam Moriarty
17. August 2016 0 comment
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