Schlagwortarchiv für: EPDG

Wie Leistungserbringer ins elektronische Patientendossier eingebunden werden

Die Anbindung eines Leistungserbringers an das elektronische Patientendossier gestaltet sich je nach Integrationstiefe unterschiedlich komplex. Eine Übersicht der relevanten IHE-Profile kann bei der Entscheidungsfindung helfen.

Das elektronische Patientendossier (EPD) wird kommen, dies wurde in der eHealth-Strategie 2.0 nochmals bekräftigt. Für Spitäler heisst das, dass sie bis im Jahre 2020 in der Lage sein müssen, behandlungsrelevante Dokumente aus dem EPD lesen und in das EPD ablegen zu können. [1] Aufgrund der Komplexität des EPDs und der knappen Zeit bis zur geplanten Inbetriebnahme, müssen sich Leistungserbringer mit der Integration des EPDs auseinandersetzen. Dabei gibt es verschiedene Optionen wie tief das EPD in den bestehenden Systemen integriert werden soll.

Die Wahl der Integrationstiefe hat direkte Auswirkungen darauf wie automatisch der Datenaustausch zwischen Leistungserbringer und EPD vonstattengeht. [2] Je tiefer das EPD eingebunden werden soll, desto komplexer gestaltet sich die Einführung, jedoch wird die Benutzung aufgrund der Automatisierung umso effizienter und damit auf Dauer kostengünstiger. Dies hat eine Berechnung einer Sonderarbeitsgruppe der Privatspitäler Basel ergeben. [2] Für eine minimale gesetzeskonforme Umsetzung des EPDs reicht der Anschluss an eine Stammgemeinschaft und eine Registrierung einer Gesundheitsfachperson für den Zugriff auf das EPD. [3] Die Verwaltung der elektronischen Patientendossiers würde in einem solchen Fall manuell über die Portale der (Stamm-)Gemeinschaft erfolgen. Entsprechend steigt der personelle Aufwand für die Verwaltung des EPDs mit der steigenden Anzahl der Patienten mit einem elektronischen Patientendossier.

Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat im August 2018 entschieden, dass Ärzte mit Praxen sich ebenfalls am EPD beteiligen müssen, damit sie weiterhin über die Grundversorgung der Krankenkassen abrechnen dürfen. Falls dies im Gesetz verankert wird, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mittelfristig viele Patienten ein EPD eröffnen. Dies ist auch das Ziel der Gesetzgebung. Entsprechend kann sich der initiale Aufwand zur Integration des EPDs für Spitäler lohnen.

Einbindung ist komplex

Eine Einbindung des EPDs in die bestehende Systemlandschaft gestaltet sich äusserst komplex und unterscheidet sich gemäss den Anforderungen eines Spitals. Je nachdem welcher Automatisierungsgrad erreicht werden soll, werden unterschiedliche IHE-Profile benötigt, die unterstützt werden müssen. Die IHE (Integrating the Healthcare Enterprise) ist eine Initiative von Anwendern und Herstellern mit dem Ziel den Informationsaustausch zwischen IT-Systemen im Gesundheitswesen zu standardisieren und harmonisieren. IHE-Profile sind dabei technische Leitfäden, die auf bestehenden Standards basieren, die die Interoperabilität zwischen IT-Systemen sicherstellen sollen. [4] Für das EPD haben diverse IHE-Profile nationale Änderungen erfahren oder es wurden komplett neue IHE-Profile entwickelt. Dies führt dazu, dass auch die Hersteller von Krankenhaus- Informationssystemen (KIS), die bereits viele IHE-Profile unterstützen, für das EPD Änderungen an den Schnittstellen vornehmen müssen, um das EPD integrieren zu können. [5]

Abbildung 1: Mögliche Integrationsarchitektur mit relevanten IHE Aktoren und Transaktionen

Abbildung 1 zeigt eine mögliche Integrationsarchitektur, in der die Aktoren sowie Transaktionen von den IHE-Profilen gezeigt werden, welche im EPD zum Einsatz kommen und die für die Leistungserbringer relevant sind. Durch Verwendung eines Communication-Server, kann berücksichtigt werden, dass die Gesundheitsfachpersonen sowie deren Gruppierungen nicht im Primärsystem verwaltet werden und deren Verwaltungstool keine IHE-Profile unterstützt. Je nach gewählter Integrationstiefe und technischen Möglichkeiten ändert sich diese Darstellung natürlich. Die Fileregistrierung des PACS fehlt in dieser Übersicht ebenfalls. Bilddaten müssen im EPD nicht kopiert im Repository vorliegen, sondern dürfen als Originale im PACS verbleiben, werden jedoch in der Dokumentenregistry registriert und verlinkt. [6] Bei der Darstellung handelt es sich entsprechend um eine Beispielsituation ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Integration des EPDs ist nicht nur ein technisches Projekt, sondern hat einen Einfluss auf diverse Prozesse innerhalb eines Spitals. Das «on-Boarding» von Patienten ins EPD, das Herunterladen sowie Veröffentlichen von behandlungsrelevanten Dokumenten sowie die Verwaltung von Gesundheitsfachpersonen in Gruppen und deren Synchronisierung zum EPD sind einige Prozesse, die mit der Einführung des EPDs neu definiert, geändert und implementiert werden müssen.

Dezentraler Aufbau ist fraglich

Zum EPD kann grundsätzlich gesagt werden, dass es sich bei den verwendeten Technologien um etablierte Technologien handelt, die auch in anderen, ähnlichen Projekten (PEPA in Heidelberg, REPO in Österreich) zum Einsatz kommen. Abgesehen von den IHE-Profilen mit nationalen Anpassungen werden IHE-Profile verwendet, die weltweit standardisiert sein sollten. [7] Der dezentrale Aufbau des EPDs generiert für die Leistungserbringer keinen erheblichen Mehrwert, da aufgrund der rechtlichen Verpflichtung zur Einführung des EPDs die Spitäler nicht im Konkurrenzverhältnis stehen und die Anzahl der unterschiedlichen Stammgemeinschaftsplattformen gering ist.

Aus diesem Grund wäre ein Zusammenschluss von Stammgemeinschaften innerhalb der Sprachregionen der Schweiz aus Kostensicht sicherlich lohnenswert, da damit das identische Know-How nicht an mehreren Standorten aufgebaut werden muss. [7] Unabhängig welche Integrationstiefe gewählt wird, eine Integration des EPDs und dessen Prozesse ist für alle stationären Leistungserbringer Pflicht und auch Chance sich mit eHealth auseinander zu setzen.


Referenzen

  1. Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG)
  2. Basler Privatspitäler Vereinigung, «Basler Privatspitäler-Vereinigung 20.4.2018 – Schwerpunt EPD»
  3. J. Lindenmann, M. G. GmbH, P. Heierli, und M. G. GmbH, „«Georgis»: Angebot einer Gemeinschaft as a Service“, S. 28.
  4.  B. Bergh u. a., «[The role of Integrating the Healthcare Enterprise (IHE) in telemedicine]», Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz, Bd. 58, Nr. 10, S. 1086–1093, Okt. 2015.
  5. BAG, „Integrationsprofile Erläuterung“, 22. März 2016.
  6. eHealth Suisse, „Umsetzungshilfe Primärsysteme“. 18. September 2017.
  7. A. Ott, „Authentifizierung von Gesundheitsfachpersonen ins EPD“, 13.07.2018, S. 101.
Creative Commons LicenceCreate PDF

Ähnliche Beiträge

Es wurden leider keine ähnlichen Beiträge gefunden.

Mehr Büro und weniger Pflege? – Herausforderungen zur Einführung des EPD in Pflegeheimen

Auch in Alters- und Pflegeheimen wird das EPD eingeführt. Für die Heimleitenden könnte die Implementierung grosse Herausforderungen und einen hohen Mehraufwand bedeuten, der die Ressourcen für den zwischenmenschlichen Kontakt wegfrisst, befürchtet unser Autor in seinem Meinungsbeitrag. 

Mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) im Jahr 2022 für Pflegeheime sollen Patienteninformationen zwischen Pflegeheimen, Spitälern und ÄrztInnen systematisch ausgetauscht werden. Was auf den ersten Blick einfach scheint, stellt Pflegeheime in der Praxis vor grosse konzeptionelle, organisatorische und technische Herausforderungen. Können die Chancen eines EPD – beispielsweise einfacher Informationsaustausch zwischen den zuweisenden Stellen – nicht genutzt werden, erhöht sich mit dem EPD vor allem der administrative Aufwand. Dabei geht verloren, woran wir ein gutes Pflegeheim erkennen: Am menschlichen und herzlichen Umgang zwischen Bewohnenden und Personal.

Rolf Fuhrer nimmt ungeduldig den Hörer in die Hand. Er ist Leiter eines Pflegeheims. Die Pflegedokumentation von Anita Mosimann ist immer noch nicht vollständig. Nach mehreren Telefonaten mit dem Hausarzt, dem Spital und Gesprächen mit dem Pflegedienst wartet Fuhrer nun auf den letzten Bericht des medizinischen Dienstes. Das Dokument, welches er per Fax erhalten wird, muss er einscannen und in der Pflegedokumentation ablegen. Währenddessen sitzt Frau Mosimann im Gang und wartet auf ihre/n BetreuerIn, um im Park spazieren zu gehen und die letzten schönen Tage des goldenen Herbstes an der frischen Luft zu geniessen.

Solche und ähnliche Szenen wie in diesem Beispiel sind in Pflegeheimen heute keine Seltenheit. Der administrative Aufwand für Betreuende ist mittlerweile hoch und die Beschaffung von Informationen über Klienten und die Dokumentation des Pflegeverlaufs ein wichtiger Teil der Arbeit des Pflegepersonals, wie Frau Baumann, Abteilungsleiterin des Pflegeheims Schlossgarten Riggisberg bestätigt. Je mehr Zeit dafür verwendet wird, desto weniger Zeit bleibt für die eigentliche Pflege und Betreuung der Klienten. Mit der Einführung des EPD soll der Austausch von Patienteninformationen vereinfacht und gleichzeitig die Qualität der Behandlung erhöht werden. Alle Beteiligten sollen jederzeit den Behandlungsverlauf der Patienten im EPD nachverfolgen können.

Anbindung an Stammgemeinschaft dringend empfohlen

Einerseits wird das EPD dazu dienen, auf Informationen zum Behandlungsverlauf der Patienten mit einem EPD zurückzugreifen und diese zu teilen. Die Plattform als digitale Dokumentenablage bietet andererseits die Möglichkeit, behandlungsrelevante Informationen – beispielsweise Medikamentenlisten oder Röntgenbilder – zwischen verschiedenen Leistungsträgern sicher und direkt auszutauschen. Dies kann die Arbeit von Pflegeheimen enorm erleichtern, da behandlungsrelevante Dokumente einfach und schnell auffindbar sein werden. Mühsame Abklärungen zum Behandlungsverlauf in den letzten Jahren, Rückfragen per Telefon und das Einscannen von Faxdokumenten werden sich erübrigen.

Wird das Pflege- und Betreuungspersonal allein dank dem EPD wieder mehr Zeit für den persönlichen Kontakt mit den Klienten haben? Höchstwahrscheinlich nicht. Die Einführung des EPD birgt einige Herausforderungen für Pflegeheime und eine Anbindung per se wird nicht zu weniger Arbeit führen. Im Gegenteil, wer sich nicht auf die Anbindung an eine Stammgemeinschaft vorbereitet, nimmt in Kauf, insgesamt deutlich mehr Zeit am Computer zu verbringen als vorher. Wer sich aber frühzeitig mit der Anbindung befasst, kann die Möglichkeiten eines EPD sinnstiftend im Pflegeheim einsetzen. Grundsätzlich lassen sich drei Integrationsvarianten unterscheiden. Jede dieser Varianten hat spezifische Auswirkungen auf die Kosten, das Personal und die Prozesse, sowie auf die Informatik.

Tabelle 1

Unabhängig von der Wahl der Variante bringt die Einführung des EPD zahlreiche Veränderungen im Heimalltag. Neben den Kosten, die durch die Einstellung von zusätzlichem Personal oder durch den Kauf von Applikationen verursacht werden, sind die Auswirkungen auf die Prozesslandschaft des Pflegeheimes gross. Soll beispielsweise beim Einritt einer Klientin ein EPD eröffnet werden, muss definiert sein, wer und wie die Klientin informiert wird, wer das EPD eröffnet, wo die Daten gespeichert werden, wie die relevanten Schnittstellen sichergestellt werden, wer die Informationen pflegt und überprüft etc. Welche Variante schlussendlich von einem Pflegeheim gewählt wird, hängt von vielen verschieden Faktoren ab:

Tabelle 2

Fazit

Die Einführung des EPD im Jahr 2022 bietet Pflegeheimen die Möglichkeit, ihre Arbeit zu vereinfachen und insbesondere zukünftige Prozessverbesserungen einzuleiten. Soll aber nur ein Gesetz erfüllt werden, besteht die Gefahr, dass die administrative Belastung der Pflege weiter zunimmt. Um dies zu vermeiden, tun Pflegeheime gut daran, sich schon jetzt mit den Konsequenzen der Einführung des EPD zu beschäftigen. So wird sich auch Rolf Fuhrer in vier Jahren weniger mit dem Einscannen von Dokumenten beschäftigen und stattdessen wieder mehr Zeit für längere Spaziergänge mit Frau Mosimann haben.


Referenzen

  1. GFS Bern (2018): Swiss eHealth Barometer: Bericht Gesundheitsfachpersonen, Bern.
  2. Büchi, M (2017): Vorstudie Zu- und Überweisungsmanagement – Pflegeheime im Kanton Aargau, Aarau.
  3. eHealthSuisse (2018): Strategie eHealth Schweiz 2.0 2018-2022, Bern.
Creative Commons LicenceCreate PDF

Ähnliche Beiträge

Es wurden leider keine ähnlichen Beiträge gefunden.

Apps und Apotheken ebnen den Weg zum Patientendossier

2018 ist ein Meilenstein fürs Schweizer eHealth: Das digitale Patientendossier EPD wird eingeführt. Das Swiss e-Health-Barometer macht jährlich eine Umfrage zur Digitalisierung des Gesundheitssystems. In der jüngsten Ausgabe zeigt sich, dass die Ärzteschaft das EPD skeptisch ansieht und die Bevölkerung zwar grundsätzlich positiv eingestellt ist, aber das Interesse verliert. Über den Status Quo des EPD haben wir mit Dr. Jürgen Holm, Professor für Medizininformatik an der Berner Fachhochschule gesprochen.

Prof. Dr. Jürgen Holm

Die Ärztinnen und Ärzte sind skeptisch, die Patientinnen und Patienten zwar potentiell aufgeschlossen, aber uninteressiert – entspricht das auch Ihrer Wahrnehmung?

Dr. Jürgen Holm: Das Barometer ist eine interessante, aber eigentlich auch eine sehr theoretische Umfrage. Es wird seit Jahren versucht einen Trend herauszufinden zu einem Thema, das real noch gar nicht umgesetzt ist. Unterschwellige, wenn auch berechtigte Fragen zum Datenschutz, Persönlichkeitsschutz, Mehrbelastung, Kosten, Transparenz usw. schwingen in den Köpfen der Befragten mit und sollen spontan beantwortet werden – ohne jegliche Erfahrung und einer brauchbaren Vorstellung davon, wie denn das zukünftige EPD aussehen und in die Arbeitsprozesse integriert sein wird. Es wird also eher mit einem spontanen Bauchgefühl geantwortet und in den täglichen Erfahrungshorizont der aktuellen Diskussion zu ICT-Themen gestellt. Bei der Ärzteschaft, die zunächst einmal Investitionen vor sich hat, stehen natürlich die Finanzierungsthemen vorne an. In einem Umfeld dauerhaft angespannter Prämienentwicklungen sehen sie zurzeit zusätzliche Ausgaben und nicht bezahlte Mehrarbeit auf sich zukommen. Und trotzdem ist für mehr als zwei Drittel der Befragten das EPD grundsätzlich eine «gute Sache» und mehr als die Hälfte geben an, das EPD ihren Patienten und Kunden auch zu empfehlen. Insofern gibt es Skepsis bei den noch unklaren Detailfragen, weniger aber bei der Sache selbst. Die Zustimmung von knapp 70% bei der Wohnbevölkerung ist «spontan» ebenfalls gross. Nur: In meinem privaten Umfeld beispielsweise ist das EPD praktisch unbekannt, bestenfalls hat man mal etwas davon gehört – wahrscheinlich durch mich. Wenn ich dann erkläre, was es ist, wundern sie sich, dass es das noch nicht gibt.

Wie könnten die Politik oder eHealth Schweiz die Ärzteschaft vom EPD überzeugen? Was fehlt dem EPD, um diese Stakeholder zu überzeugen?

Im Grunde erscheint mir das Vorgehen recht nachvollziehbar. Mit dem verabschiedeten Gesetz und den Fristen für die Einführung in Spitälern und Heimen wird aus meiner Sicht in einer ersten Phase das Wichtigste überhaupt erreicht: es werden in der gesamten Schweiz eHealth-Gemeinschaften aufgebaut, an welche die verpflichteten Akteure angeschlossen sind und mit einer vorgegebenen Interoperabilität zum Datenaustausch ab 2020 bzw. 2022 zumindest einmal Dokumente austauschen können. Dann werden wir zum ersten Mal etwas haben, worüber wir wirklich diskutieren können und aufzeigen können was prozessual alles möglich sein wird. Und um zu verstehen, was wir 2020 haben werden, sage ich es gerne noch einmal: wir haben dann eine schweizweite einheitliche eHealth-Basisinfrastruktur mit Vorgaben zum interoperablen Datenaustausch. Etwas, was es bisher noch nicht gegeben hat und aus meiner Sicht die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen erst richtig ermöglichen wird. Nicht nur Dokumente sind dann austauschbar, in den folgenden Jahren werden dann zunehmend weitere Daten strukturiert ausgetauscht, können App-Anwender ihre erfassten Daten den Behandelnden zur Verfügung stellen und auf dieser Datenautobahn – exklusiv für das Gesundheitswesen – werden ebenfalls die B2B-Prozesse laufen können. Eine völlig neue Ausgangssituation. Es gilt dann zu zeigen, dass der Mehrwert dieser Infrastruktur neben den bekannten Vorteilen des EPDs selbst in der eigentlichen Digitalisierungsmöglichkeit steckt, auf einer möglichst sicheren Datenautobahn strukturierte Daten auszutauschen – und dies unter den berechtigten Akteuren im Schweizer Gesundheitswesen – schweizweit. In diesem Sinne ist für mich auch die doppelte Freiwilligkeit kein Problem. Es wird einfach etwas länger dauern, als vielleicht der eine oder andere es erhofft – aber die Vorteile werden für die meisten Akteure so gross sein, dass sie dann schon «freiwillig» mitmachen werden. Und wenn nicht, konnten wir mit Nutzen nicht überzeugen. Daher bin ich auch der Meinung: bauen wir doch jetzt die Infrastruktur auf, verpflichten die Spitäler und Heime ein Netzwerk aufzubauen und zeigen dann, welche Mehrwerte wir darauf setzen können. Die Hersteller werden dabei eine grosse Rolle spielen – denn sie müssen und werden Mehrwerte, «Innovationen», schaffen.

Während die Ärzteschaft dem EPD weniger traut, vertraut die Bevölkerung einer solchen Möglichkeit eher. Wie könnte man die Patientinnen und Patienten ganz konkret gewinnen?

Die Vorteile sind gross: So ist die Datenhoheit stets bei den Patienten. Wir haben ein explizites und wahrnehmbares Recht auf Einsicht in unsere Daten. Wir kommen damit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht ein Stück näher. Weiter ermöglich das EPD: Unabhängigkeit von Zeit und Ort um Gesundheitsdaten abzurufen, schnellerer Zugang zu medizinischen Informationen für die Leistungserbringer, besser informierte Leistungserbringer für mehr Sicherheit und Behandlungsqualität, mehr Transparenz, „eine Akte“, eMedikation, eImpfdossier, Notfalldaten, eServices wie Patientenverfügung, Organspenderausweis usw.

Aber warum dies alles schon kommunizieren, wenn es doch das EPD so noch gar nicht gibt? Es wäre nicht hilfreich schon jetzt überall Werbung zu machen, für ein zukünftiges EPD. Es gäbe dann sofort Anfragen für die Eröffnung der Akten und diese würden dann ins Leere laufen – und das Interesse und vielleicht auch das Vertrauen ebenfalls. Es ist also im Moment wirklich noch eine recht theoretische Diskussion. Und so lange die Gemeinschaften und die Hersteller von den Plattformen nicht auch attraktive Angebote geschaffen haben, sollte man nicht überstürzt schon Kunden gewinnen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Ich denke also: wir sollten erst die Werbetrommel rühren und die damit verbundene Nutzendiskussion für die Wohnbevölkerung lostreten, wenn auch etwas reales attraktives, sicheres und nutzenbringendes existiert.

Gesundheitsapps sind bei der Bevölkerung sehr beliebt. Am eHealth-Forum im März beklagten verschiedene Referenten, dass diese Apps nicht unerhebliche Daten produzieren, die jedoch leider bisher nicht in ein zentrales Patientendossier einfliessen. Stattdessen bleiben diese Daten beim Patienten und natürlich bei den App-Unternehmen. Wie könnte man diese Diskrepanz ändern?

Ich komme gerne auf die «einheitliche eHealth-Basisinfrastruktur» zurück: ein eHealth-Mehrwert wird ebenso sein, dass wir endlich auch die vielen interessanten Appdaten nutzen können, wenn die Daten erst einmal von den Menschen auf ihr EPD hochgeladen werden können. Aber eben: wir sind noch nicht ganz so weit. Zurzeit gibt es zwar diesbezüglich schon einige Lösungsmöglichkeiten auch unabhängig vom EPD – wenn auch dies der logischere Weg wäre. Ich verweise z.B. auf das «MIDATA» Projekt, das von der ETH lanciert wurde und in Zusammenarbeit mit der BFH vorangetrieben wird. Hier können bereits heute Apps angebunden werden, die erfassten Daten auf einem «persönlichen Datenkonto» abgelegt und bei Einwilligung des Kontoinhabers an z.B. Behandelnde oder anonym für die Forschung weitergeleitet werden.

Sehen Sie eine mittelfristige Lösung für die Anbindung dieser Daten?

Bei den Gesundheitsapps wird sich in den nächsten Monaten und Jahren vieles erheblich ändern. Abgesehen von Lifestyle und Fitnessanwendungen, die bereits heute einige interessante Daten aus der vermeintlich gesunden Phase des Patienten aufzeigen könnten, professionalisieren sich die medizinischen Apps zusehends: sie werden zu Medizinprodukten und liefern somit in Zukunft – und einige bereits schon heute – verlässlichere Daten für die Diagnosestellung und Therapiefindung. Ab 2020 wird dies in der EU im Übrigen mit dem neuen Medizinprodukterecht verpflichtend sein und die Schweiz wird da nicht hintenanstehen. Diese parallele Entwicklung bei den Apps wird im Rahmen des EPDs einen hohen Nutzen stiften in der Medizin, beides wird ab 2020 – wohl sicher auch mit einer gewissen Übergangszeit – zur Verfügung stehen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich das dann weiterentwickelt. Die Daten solcher professionalisierten Apps gehören sicher nicht mehr auf die Server von Herstellern mit undurchsichtigen AGBs – das EPD könnte hier eine interessante Lösung sein – aber vielleicht haben sich bis dahin auch Initiativen wie z.B. die «MIDATA.coop» durchgesetzt. Das ist schwer vorherzusagen.

Wer könnte aus Ihrer Sicht der entscheidende Treiber sein für das EPD?

Das EPD ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen den Menschen und den Gesundheitsfachpersonen und alle – Datensicherheit vorausgesetzt – sollten ein Interesse daran haben. Aber kommen wir auf den Boden zurück: aus heutiger Sicht erscheint mir die Idee interessant, dass die Apotheken für die Eröffnung eines EPDs stehen könnten. Wenn dies in jeder Apotheke angeboten werden kann und vielleicht noch zusätzliche Dienste wie z.B. Patientenverfügung oder Organspenderausweise angeboten werden, könnte dies ein interessanter Treiber sein. Auch wenn die Menschen erst einmal beworben werden, könnte dies zu einigen EPD-Anträgen führen. Entscheidend dafür wird sein, dass dies einfach und unkompliziert funktioniert – am besten über das Internet. Das eHealth-Barometer zeigte jedoch ein etwas anderes Bild auf. Auf die Frage, wo die Wohnbevölkerung am liebsten ein EPD eröffnen würde, antworteten nur 1% in der Apotheke und 19% im Internet. Mehr als 70% wollten dies bei ihrem Hausarzt. Dies zeigt sehr schön das Vertrauensverhältnis der Patienten zu ihren Hausärzten auf – was ich auch sehr schätze. Und es macht Sinn, wenn man erkrankt ist. Aber in allen anderen Fällen – für das Hochladen von eigenen Dokumenten, wenn ich auf Reisen gehe, Verfügungen, Spenderausweise, meine App-Daten usw. sind Apotheken und Internet sicher gute Treiber.

Sollten sich aus Ihrer Sicht auch die Krankenkassen daran beteiligen?

Ein klares «Jein»! Versicherer werden auch in Zukunft keinen automatischen Zugriff auf Behandlungsdaten haben – die Menschen sind aber natürlich auch frei ihnen Daten zur Verfügung zu stellen. Schon heute gibt es in den Zusatzversicherungen Rabattmöglichkeiten, wenn die Kunden ihnen z.B. Fitnessdaten mitteilen. Und wenn wir dem EPD unterstellen, dass die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit, wie auch die Effizienz des Informationsaustauschs sich verbessern, dann spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, auch in der Grundversicherung für das Führen eines EPDs einen Rabatt zu gewähren – aber selbstverständlich ohne Einsicht in das EPD. Auch dies könnte im Übrigen ein Treiber sein. Das grundsätzliche Problem «bei mehr Einsicht in meine Daten» mit den Versicherern wäre aber, dass eine Krankenversicherung nur noch dann Produkte verkaufen will, wenn jemand nachweislich gesund ist bzw. gesund lebt. Das wäre aber eine Aufkündigung der Solidarität und würde gesellschaftlich wahrscheinlich schlussendlich in die Einheitskasse münden. Daher sollte die Gewinnorientierung der Versicherer nicht dazu führen Menschen mit Gebrechen in den Zusatzversicherungen auszuschliessen bzw. aus der Grundversicherung möglichst zu verdrängen, sondern Versicherungsmodelle anzubieten, die Gesundheitskompetenz, Prävention und Selbstverantwortung fördern und belohnen. Ein Element in diesem Kontext könnte auch das EPD sein.


Zur Person

Jürgen Holm ist Professor und Studiengangleiter für Medizininformatik am Departement Technik und Informatik der Berner Fachhochschule. Er engagiert sich im Bereich semantische Interoperabilität, ICT-Prozessanalyse und bei der Umsetzung von eHealth-Projekten.

Creative Commons LicenceCreate PDF

Ähnliche Beiträge

Es wurden leider keine ähnlichen Beiträge gefunden.

Testlauf für das elektronische Patientendossier

Röntgenbilder, Blutwerte und Spitalberichte werden auf dem elektronischen Patientendossier (EPD) gespeichert. Das Zusammenspiel aller Beteiligten ist komplex. In dieser Woche haben 16 Software-Unternehmen aus vier Ländern die Programme und die verschiedenen Prozesse getestet.

Lange Tische, ein Laptop neben dem anderen, konzentriert schauen Programmierer und IT-Ingenieure auf die Bildschirme. Über allem liegt Neonlicht und gedämpftes Gemurmel. Das Untergeschoss des Campus Liebefeld des Bundesamtes für Gesundheit hat sich für eine Woche in eine Art Laboratorium verwandelt: Am Projectathon von eHealth Suisse, EDI und IHE testen 16 Software-Unternehmen, darunter auch Swisscom eHealth, ob ihre Anwendungen im Zusammenspiel funktionieren.

Für die Infrastruktur haben die Organisatoren 1,5 Kilometer Kupfer- und Glasfaserkabel verlegt, eine eigene Internet- und Stromleitung installiert sowie eine separate Lüftung eingebaut, damit der Raum mit knapp 100 IT-Spezialisten und ebenso vielen Rechnern nicht heiss läuft. Gerechnet hatten die Organisatoren um Adrian Schmid, den Leiter von eHealth Suisse, mit 50 Anmeldungen. Etwa 20 Mitarbeitende überwachen den Testlauf und fungieren quasi als Schiedsrichter.

Einer von ihnen ist Projektleiter Tony Schaller von IHE Suisse. Er schaut den Testern über die Schulter. «Das EPD ist kein Einzelprodukt sondern ein Zusammenspiel von mehreren Produkten, da ist es besonders wichtig, dass die Transaktionen zwischen den verschiedenen Anbietern», sagt Schaller. Gemeint sind damit nicht nur die Interaktionen zwischen Spitälern, Gesundheitspersonal, Apotheken und anderen Playern sondern auch der Austausch zwischen den kantonalen Gemeinschaften. Anders als in Dänemark, wo es ein staatlich einheitliches Patientendossier gibt, bleibt die Schweiz dem Föderalismus treu. «Das mag zwar auf den ersten Blick komplex sein, aber es bringt auch den Vorteil, dass die Daten niemals nur an einem Ort gespeichert werden und so vor einem Missbrauch sicherer sind», erläutert Schaller.

Der Projectathon biete den Unternehmen eine einmalige Umgebung mit einer sehr hohen Effizienz. «Fehler werden innerhalb von Minuten gefunden und behoben, sonst würde das vielleicht Wochen dauern.» Nicht nur die kurzen Wege sind besonders an diesem Event sondern auch, dass eigentlich Konkurrenten nebeneinander sitzen, miteinander an ihren Produkten feilen und sich gegenseitig testen. Getestet werden neben Use-Cases auch die Referenzumgebung.

Nach der Lancierung des EPD nächsten Sommer sollen jährlich ähnliche Testläufe stattfinden.

Creative Commons LicenceCreate PDF

Ähnliche Beiträge

Es wurden leider keine ähnlichen Beiträge gefunden.

Interview mit Adrian Schmid: Papierakten behindern bestmögliche Gesundheitsversorgung

Das elektronische Patientendossier ist beschlossene Sache. Doch bei der Umsetzung müssen noch viele Widerstände überwunden werden. Dabei geht es längst nicht nur um technische Lösungen, sagt Adrian Schmid. Er leitet die Koordinationsstelle eHealth Suisse.

Interview: Reinhard Riedl

Was sind die wesentlichen Erfolge von eHealth Suisse?
Ich weiss nicht, ob Sie die Frage der richtigen Person stellen. Aussenstehende können das vielleicht besser beurteilen. Ich kann auch noch nicht beurteilen, ob wir wirklich erfolgreich sein werden. Diese Frage kann ich wohl erst in etwa 10 Jahren beantwortet, wenn das elektronische Patientendossier im Alltag der Bevölkerung und aller Behandelnden tiefe Wurzeln geschlagen hat. Wenn ich zurückblicke, dürfen wir aber für uns in Anspruch nehmen, dass wir gemeinsam mit allen Akteuren ein Konzept für die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen etablieren konnten, das breit mitgetragen wird und inzwischen auch international auf Interesse stösst.

Was waren die grössten Schwierigkeiten, die überwunden werden mussten?
Es gab sicher zwei heikle Phase. Einerseits der Start im Jahr 2008, als wir mit einer Vision von Bund und Kantonen für ein elektronisches Patientendossier bei den Akteuren auf grosse Skepsis stiessen. Viele kritisierten, dass die Patienten in Zukunft die Berichte und Dokumente ihrer Ärzte, Spitäler oder Apotheken online einsehen können. Auch die Idee, dass die Patienten entscheiden sollen, wer auf ihr Dossier zugreifen darf, ging vielen zu weit. Es brauchte rund fünf Jahre bis die Konzepte reif genug waren für die politische Diskussion im Parlament. Und damit begann die zweite heikle Phase. Wenn ein neues Bundesgesetz zur Beratung in den National- und Ständerat geht, bleibt unbekannt, ob das Geschäft nicht zurückgewiesen oder verzögert wird. Das war zum Glück nicht der Fall.

Wo steht die Schweiz im Bereich eHealth im internationalen Vergleich?
Es gibt zweifellos Länder, die wesentlich weiter sind. Es sind vor allem Staaten, die das Gesundheitswesen viel zentraler steuern als die Schweiz. Dazu gehören zum Beispiel die skandinavischen Staaten. Bei unseren direkten Nachbarn kommt Österreich mit einem ähnlichen Konzept wie die Schweiz gut voran. Die anderen Nachbarländer haben zwar teilweise sehr gute und reife regionale Projekte, mit einer nationalen Lösung tun sich aber Italien, Frankreich oder Deutschland noch schwer.

Wie bringt das Patientendossier konkret das Schweizer Gesundheitswesen vorwärts?
In den Bergen bestehend aus Papierakten, die Spitäler oder Arztpraxen produzieren, ist eine Unmenge Wissen vergraben, das für eine bessere Versorgung und Behandlung der Bevölkerung wichtig wäre. Das Patientendossier ist ein erster kleiner Schritt, damit die wichtigsten Informationen über den Patienten immer und überall verfügbar sind. Zum Beispiel kommen schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf ein Arzneimittel häufig vor, weil bei deren Verschreibung oder Abgabe nicht bekannt ist, welche Wirkstoffe ein Patient nicht verträgt oder welche Medikamente er bereits anderswo erhalten hat. Der zukünftige Nutzen der Digitalisierung geht aber über das Patientendossier hinaus. Wenn das Wissen in den Papierakten systematisch aufgearbeitet werden könnte, dann wüsste man heute schon viel mehr, welche Therapien wirklich nützlich sind und welche nicht.

In der Praxis entscheiden aber Gesundheitsfachpersonen, allen voran die Ärzte, über den Einsatz von IT im Berufsalltag. Es wird immer propagiert, dass der Patient im Zentrum von eHealth stehen soll. Wie passt das zusammen?
Die Frage suggeriert, dass der Patient in der Papierwelt nicht im Zentrum steht. Die Gesundheitsversorgung hat aber einzig das Ziel, die Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen und zu behandeln. Je mehr nützliche Informationen eine Gesundheitsfachperson in möglichst kurzer Zeit erhält, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine treffende Diagnose gestellt und die richtige Therapie angeordnet werden kann. Mit dezentralen Papierakten ist dieser Anspruch nicht einlösbar.

Viele haben den Eindruck, dass eHealth ein Administrationsthema ist, bei dem es darum geht, die Ärzte zu überwachen und gerade für sie zusätzlicher, unbezahlter Aufwand entsteht. Was sagen Sie jenen, die diesen Eindruck haben?
Heute füllen Gesundheitsfachpersonen täglich eine Reihe von Papierformularen für verschiedene Zwecke aus. Das braucht viel Zeit und Energie. Das Ziel der digitalen Vernetzung muss sein, dass eine Gesundheitsfachperson die wesentlichen Angaben zur Diagnose oder Therapie ein einziges Mal erfasst. Was davon für die Weiterbehandlung, die Abrechnung, die Statistik oder die Qualitätssicherung verwendet wird, sollte sie nicht mehr weiter kümmern müssen. Dies bedingt aber auch, dass die relevanten Prozesse im Gesundheitswesen viel besser koordiniert werden als bisher.

Oft werden in der Diskussion zu eHealth die technischen Risiken thematisiert – nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland. Wie gross sind die Cyber-Risiken tatsächlich?
Die 100-Prozent-Sicherheit gibt es nicht. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier macht aber erstmals im Gesundheitswesen klare Vorgaben, wie medizinische Daten sicher gelagert und vor Angriffen geschützt werden können. Das ist ein sehr wichtiges Signal. Bei Umfragen zeigt sich jedoch deutlich, dass die Bevölkerung die Cyberrisiken sehr wohl kennt. Dennoch wird der Nutzen des Patientendossiers höher bewertet als die Risiken. Wer das anders sieht, muss kein Patientendossier eröffnen, für die Bevölkerung bleibt es freiwillig.

Wie beurteilen Sie Initiativen wie MIDATA.coop?
Interessant ist, dass Projekte wie MIDATA.coop oder andere die informationelle Selbstbestimmung in den Vordergrund stellen. Ich denke, dass die digitale Vernetzung – in welcher Form auch immer – dann bei der Bevölkerung gut akzeptiert wird, wenn die persönlichen Daten nicht ungefragt und unkontrolliert bei kommerziellen Anbietern landen, die damit ein gutes Geschäft machen. Auch das Patientendossier geht diesen Weg der Selbstbestimmung.

Was ist Ihre persönliche Vision für eHealth 2030 in der Schweiz? Oder passen Visionen nicht zum Schweizer Gesundheitswesen?
Wenn das Kostenwachstum weiter geht wie bisher, dann wird das Gesundheitswesen ohne massive Eingriffe im Jahr 2030 nicht mehr finanzierbar sein. Kluge digitale Lösungen haben das Potential, trotz Kostendruck eine bessere und effizientere Behandlung der Bevölkerung zu ermöglichen.


Zur Person:
Adrian Schmid ist seit Anfang 2008 Leiter der Geschäftsstelle von eHealth Suisse, der damals neu gegründeten Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen. Die Organisation wird von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert und geführt. Nach einem pädagogischen Studium war Adrian Schmid während vielen Jahren als Redaktor bei verschiedenen Schweizer Medien tätig (mit Spezialgebiet „Gesundheitswesen“). Anschliessend wechselte er als Projektleiter ins Bundesamt für Gesundheit (BAG). In dieser Funktion leitete er unter anderem die Arbeiten an den rechtlichen Grundlagen zur nationalen Versichertenkarte und der «Strategie eHealth Schweiz».

Creative Commons LicenceCreate PDF

Ähnliche Beiträge

Es wurden leider keine ähnlichen Beiträge gefunden.