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Aprilausgabe: E-Government macht seine Hausaufgaben

E-Government hat sich dran gemacht, seine Hausaufgaben nachzuholen. In dieser Ausgabe erfahren sie unter anderem, wie Chatbots in Zukunft auch in der Verwaltung eingesetzt werden können, wie die Tourismusbranche für höhere Websemantik fit gemacht wird und wie in Schulen die Bildungsidentität eingeführt wird. Anzuführen wäre auch, dass Bundesrat Ueli Maurers Initiative Früchte trägt und der E-Government Roundtable sich nicht nur in der Bundesverwaltung etabliert, sondern auch für die Kantone öffnet. Schön, dass es vorwärts geht. Ich liefere gerne noch ein paar Anregungen, die im Ausland seit langem erfolgreich umgesetzt wurden. Aber es freut mich, dass etwas geschieht. Dass nach dem Reden das Tun kommt. Und: dass es über das Tun einen echten Austausch gibt!

Traurig ist freilich, dass noch immer die Jeder-für-sein-Projekt-Einstellung allgegenwärtig ist. «Wir haben das Problem doch schon lange gelöst.» – so lautet die beliebte Replik, beispielsweise auf die Bildungsidentität. Oder schlimmer: «Das gibt es doch schon lange von Facebook und Google. Die können das doch viel besser als die Verwaltung!» Ganz zu Schweigen von den Forderungen, Services zu nutzen, in deren Konstruktion von Anfang der Wurm drinnen war, weil sie bürokratisch gedacht wurden. Motto: «Der Wille zählt, nicht die Qualität.»

Ich habe mich selber an der Nase gefasst und in der Diskussion um die eID die Seiten gewechselt. Mag die im Parlament sich befindende Gesetzesvorlage nur die zweitbeste sein, sie ist viel besser, als noch drei Jahre zuwarten. Ich unterstütze sie darum voll und ganz. Es ist dringlich, dass sie verabschiedet wird und dann möglichst bald die Privatwirtschaft die entsprechenden Lösungen anbietet!

Zu dieser noch nicht überwundenen alten Attitüde kommen neue Probleme hinzu: Oder reihen sich – je nach Sichtweise – in sie ein. Fertig gebaute Lösungen inklusive Betreuung fürs erste Jahr der Nutzung lassen sich nicht einmal verschenken. Beispiel: IDV (Identitätsverbund Schweiz). Und vollfunktionierende Systeme müssen durch neue Systeme ersetzt werden, die zwangsläufig geringere Maturität und geringeren Funktionsumfang haben. Beispiel: GEVER in jenen Bundesämtern, die das digitale Dokumentenmanagement im Griff haben.

Irgendwann wird uns die neue E-Government Strategie erklären, wie uns das alles vorwärtsbringt. Wir warten drauf, aber man kann nicht sagen, dass wir gespannt sind. Wichtig sind im Augenblick, dass die Hausaufgaben wirklich gemacht werden, die sich angesammelt haben. Vielleicht schafft das Schweizer E-Government die Aufnahme ins «Gymi». Mindestens mit ein bisschen Coaching. Aber das hat noch Zeit! Jetzt muss erst einmal gearbeitet werden. Damit beim nächsten nationalen Grossprojekt ein taugliches Fundament vorhanden ist – und nicht wie bei der Bildungsidentität Grundlagenarbeit unter hohem Zeitdruck geschehen muss. Das Motto der digitalen Gegenwart heisst «Vorbereitung statt Planung!». Das gilt auch für die Verwaltung.

Ich wünsche Ihnen interessante Einsichten beim Lesen der Aprilausgabe von Societybyte.

Herzlichst, Ihr Reinhard Riedl

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Welche Führung und welche Skills das E-Government braucht

Wie werden etablierte Organisationen den Anforderungen der digitalen Zukunft gerecht? Wie können Management und Mitarbeitende die Möglichkeiten der digitalen Schweiz optimal nutzen? Der eGov Fokus drehte sich um digital skills und digital leadership. An der Konferenz wurden Lösungsansätze diskutiert und gezeigt, welche Kompetenzen für den digitalen Wandel tatsächlich erforderlich sind.

Es referierten:

  • Prof. Dr. Peter Parycek, Leiter des Kompetenzzentrums Öffentliche IT (ÖFIT) am Fraunhofer Fokus Institut der Donau-Universität Krems,
  • Dr. René Fitterer, Chief Technology Officer, Technology Innovation Office, SAP (Schweiz) AG,
  • Tom Kleiber, Entrepreneur and Leader in Digital Transformation,
  • Christian Böttger, Consultant & Trainer energy factory St. Gallen AG
  • Dolfi Müller, Stadtpräsident Zug,
  • Alexandra A. Schulz, Digital Strategist, Head of Generation Management, Deutsche Bahn
  • Prof. Dr. Reinhard Riedl, Leiter BFH-Zentrum Digital Society, BFH
  • Prof. Dr. Andreas Spichiger,  Leiter E-Government-Institut, BFH
  • Prof. Dr. Thomas Jarchow, Dozent und Senior Research Associate im Bereich Geschäftsprozessmanagement und Unternehmensarchitekturen, BFH.

Wir berichteten im Liveblog.

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Vertrauen ist der Anfang von E-Government

Schweizerinnen und Schweizer vertrauen grundsätzlich den staatlichen Institutionen. Allerdings sinkt die Nutzung von E-Government-Angeboten, und die Zufriedenheit damit schwindet: Die Digitalisierung der Verwaltung wird zunehmend kritisch hinterfragt. Es braucht neue Wege, um Vertrauen in E-Government zurückzugewinnen.

Laut dem Government-at-a-Glance-Report 2017 der OECD vertrauen 80% der befragten Schweizerinnen und Schweizer ihrer nationalen Regierung. Vergleicht man diesen Wert mit dem OECD-Durchschnitt von 42%, wird offensichtlich, dass das Vertrauen in die Tätigkeit des Staates in der Schweiz ausserordentlich hoch ist. Die Voraussetzung wäre somit gegeben, die Digitalisierung in der Verwaltung schnell voranzutreiben und daraus resultierende Onlinedienstleistungen in der Bevölkerung breit zu verankern.

Der E-Government-Monitor der Initiative D21 über die Akzeptanz digitaler Verwaltungsangebote aus dem Jahr 2017 zeigt aber, dass die Nutzung von digitalen Angeboten sowie die Zufriedenheit damit in der Schweiz leicht rückläufig sind. Insbesondere die Datenübermittlung über nationale Grenzen hinweg sowie die Weitergabe von Informationen innerhalb der Behörden geniessen bei den Bürgern wenig Akzeptanz.

Ohne Zweifel sind Sicherheitsbedenken angebracht. Es wäre auch naiv anzunehmen, die Digitalisierung berge keine Gefahren. Neue Technologien verfügen immer auch über ein gewisses Missbrauchspotenzial. Wie das Beispiel China beweist, sind Befürchtungen vor dem gläsernen Bürger nicht aus der Luft gegriffen. Aus gutem Grund hegen Schweizerinnen und Schweizer Bedenken vor dem allwissenden Staat und stehen jeder Machtballung skeptisch gegenüber.

Digitalisierung vergrössert Distanz zu BürgerInnen

In der kleinteiligen Eidgenossenschaft wird der persönliche Kontakt mit der Verwaltung geschätzt: Nähe schafft Vertrauen. Man kennt die Verwaltungsangestellten und weiss, wo sie ein- und ausgehen. In einer digitalisierten Welt hingegen werden Interaktionen mit Behörden im virtuellen Raum abgewickelt. Der menschliche Kontakt rückt in den Hintergrund.

Die Digitalisierung der Verwaltung verändert aber nicht nur die Art und Weise der Interaktion, sondern begünstigt auch eine Verschiebung von Kompetenzen. Das Schweizer Subsidiaritätsprinzip als Kern des Föderalismus sieht sich einer grossen Herausforderung gegenüber. Denn die Vernetzung der Behörden über mehrere Ebenen hinweg erzeugt Widerstand. Sie ist jedoch Voraussetzung für die elektronische Verwaltungsführung.

Es stellt sich demnach die Frage, wie im digitalen Zeitalter Vertrauen geschaffen werden kann, wenn der persönliche Kontakt zunehmend entfällt und gleichzeitig Kompetenzen neu verteilt werden. Grundsätzlich stösst E-Government nicht auf Ablehnung. 60% der befragten Schweizerinnen und Schweizer gaben im E-Government-Monitor an, dass sie bei einer Senkung der Gebühren Onlinedienstleistungen häufiger verwenden würden (Initiative D21, 2017). Persönliche Vorteile werden somit durchaus erkannt. Nur überwiegen diese heute in der Kosten-Nutzen-Abwägung von E-Government noch nicht. Der gesellschaftliche Mehrwert der Digitalisierung von öffentlichen Dienstleistungen hat sich noch nicht ausreichend manifestiert.

Die Digitalisierung ist bereits Alltag – E-Government noch nicht

Skepsis gegenüber Innovationen ist nicht neu – sie müssen sich im täglichen Leben zuerst bewähren. Auch der Versorgungsaufbau der Haushalte mit sauberem Trinkwasser verlief nicht ohne Komplikationen: So waren auch bei der Einführung der Trinkwasserversorgung Bedenken durchaus angebracht. Denn dem Wasser als Infektionsweg wurde zu Beginn kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Erst Epidemien wie Cholera und Typhus, die sich über den Konsum von verunreinigtem Wasser rasch verbreiteten, machten Gefahren der neuen Technologie deutlich und stellten eine grosse Herausforderung im Aufbau des Versorgungsnetzes dar. So wurde Wasser lange Zeit abgekocht, ehe es getrunken wurde. Erst mit der Entwicklung von effizienten Aufbereitungsverfahren wurde die flächendeckende Versorgung unverzichtbar.

Vertrauen wird durch die Nutzung geschaffen

Heute fürchtet man sich vor erfolgreichen Cyberangriffen oder Datenmissbräuchen. Sicherheitslücken bei der Ruag und der Swisscom oder die undurchsichtige Weitergabe von Informationen durch Facebook werden auf die Technologie als solche übertragen. Deshalb mangelt es noch am Vertrauen in E-Government, das zuerst mit verschiedenen Massnahmen gewonnen werden muss:

  • Erstens gilt es, Transparenz über die Verwaltungsaktivitäten zu schaffen. Zum einen vereinfacht der Zugang zu Informationen den Behördenverkehr. Zum anderen schafft Offenheit insgesamt Verständnis über die Staatstätigkeit. Nur wenn die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz verstehen, wie moderne Verwaltungsprozesse funktionieren, werden sie E-Government akzeptieren und unterstützen. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip wurde Transparenz im Gesetz verankert. E-Government bietet nun das ideale Instrument, diese Vorgabe effizient umzusetzen.
  • Zweitens muss die Kommunikation intensiviert werden. E-Government-Dienstleistungen werden erst in Anspruch genommen, wenn das Angebot bekannt ist. Die Anzahl Interaktionen zwischen Verwaltung und Kunde beschränken sich auf wenige Male im Jahr. Dabei bestimmt die Gewohnheit über den gewählten Kanal. Solange der Kunde seine Möglichkeiten nicht kennt, wird er sie nicht nutzen und sich wie gewohnt verhalten. Erweiterungen in den Interaktionskanälen werden somit womöglich nicht wahrgenommen. So ist der am häufigsten angegebene Grund, Onlinedienstleistungen nicht zu nutzen, die Unkenntnis, dass es solche gibt.
  • Drittens müssen Leistungen stetig verbessert werden. Das durch die Kommunikation aufgebaute Potenzial sollte sich in steigenden Nutzerzahlen spiegeln. Leider nimmt die Zufriedenheit seitens der Verwaltungskunden jedoch leicht ab. Bei Vergleichen in der Nutzerfreundlichkeit können öffentliche Verwaltungen mit privaten IT-Unternehmen häufig nicht mithalten. Diese reagieren meist schneller auf die sich verändernden Bedürfnisse ihrer Kunden. Es sind aber die zufriedenstellenden Erlebnisse der Bürger mit der Verwaltung, die Vertrauen in digitalisierte Lösungen – insbesondere online – schaffen. Durch eine Senkung der Gebühren bei Onlinebezug von Verwaltungsdienstleistungen könnte ein konkreter Mehrwert geleistet werden (Avenir Suisse 2018). Erst wenn Onlinedienstleistungen wiederkehrend genutzt werden, kann sich E-Government tatsächlich etablieren.

Die Regierungen sind gut beraten, nicht nur Strategien, sondern eine Vision der digitalen Verwaltung zu entwerfen, die den Nutzen für Bürgerinnen und Bürger fassbar macht und die Risiken in ein Verhältnis setzt. Datenschutz- oder Sicherheitsbedenken dürfen keine Ausrede für mangelnde Umsetzung von E-Government sein. Zwischen Überwachungsstaat und leichtfertiger Technikgläubigkeit gibt es Raum, der als Chance genutzt werden soll.


Referenzen

Avenir Suisse (2018): Max Weber in der Digitalisierungsfalle? E-Government in Deutschland, Österreich und der Schweiz. https://www.avenir-suisse.ch/publication/max-weber-in-der-digitalisierungsfalle/ Zugriff: 26.09.2018

Initiative D21 e. V. und fortiss GmbH (2017): eGovernment Monitor 2017, Nutzung und Akzeptanz digitaler Verwaltungsangebote – Deutschland, Österreich und Schweiz im Vergleich. In: eGovernment Monitor. Initiative D21 e. V. und fortiss GmbH. https://initiatived21.de/app/uploads/2017/10/egovernmentmonitor2017_20171129.pdf Zugriff: 21.08.2018.

OECD (2017): Government at a Glance 2017. https://www.oecd.org/gov/government-at-a-glance-2017-highlights-en.pdf Zugriff: 21.08.2018

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Gläserne Bürger wegen der staatlichen E-ID?

Das E-ID-Gesetz soll es allen Bürger ermöglichen, einfach und sicher verschiedene Dienstleistungen im Internet zu beziehen. Wichtig für eine grosse Akzeptanz ist das Vertrauen in die Sicherheit und vor allem in den Schutz der persönlichen Daten und damit der Privatsphäre. Genügt der aktuelle Entwurf diesen Anforderungen oder wird durch die staatliche E-ID eine flächendeckende Überwachung der Bürger ermöglicht?

Am 1. Juni 2018 wurde der Entwurf des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) [1] vom Bundesrat vorgestellt. Ziel des E-ID Gesetzes ist es, eine staatlich anerkannte elektronische Identität zu schaffen, die für die Verwendung von verschiedenen Dienstleistungen im Internet genutzt werden kann. So soll es z. B. für einen Webshop möglich sein, anhand der E-ID festzustellen, wer gerade einen Artikel kaufen möchte. Dem Benutzer bleibt es erspart, ein Benutzerkonto beim Webshop zu erstellen und sich zu registrieren (auch wenn dies im Hintergrund automatisiert gemacht wird). Auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz befinden sich Videos, die den Vorgang veranschaulichen [2].

Im E-ID Gesetz wird u.a. geregelt, dass beim Ausstellen einer E-ID dieser zusammen mit den Personenidentifizierungsdaten (amtl. Name, Vorname, Geburtsdatum) eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen wird (Art. 5). Laut Botschaft zum E-ID Gesetz [3] wird diese E-ID-Registrierungsnummer dauerhaft und widerspruchsfrei einer Person zugewiesen. Wie in der folgenden Abbildung 1 dargestellt, bildet diese Registrierungsnummer damit den Anker zu den Daten der E-ID-Inhaber, indem die zertifizierten IdP diese Nummer als Identifikator erhalten (2). Sie dient in der Folge der automatisieren Abfrage von Personendaten durch die zertifizierten IdPs.

 

Abbildung 1: Anwendungsbereiche der Identifikatoren

Art. 8 des E-ID Gesetzes bestimmt, dass das Fedpol zum Abgleich von Personendaten mit Registern und Datenbanken die Versichertennummer (AHVN13) als eindeutigen Identifikator verwenden darf, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen (1). Die AHVN13 wird nie als Attribut an die zertifizierten IdP geliefert, um einer missbräuchlichen Nutzung durch unberechtigte Dienste vorzubeugen. Wenn aber ein zur Nutzung der AHVN13 berechtigter Dienst diese als Attribut benötigt, so kann er nach Übermittlung der E-ID-Registrierungsnummer (E-ID-RN) die entsprechende AHVN13 abfragen (4).

Laut Art. 21 des E-ID-Gesetzes darf die E-ID-RN von allen E-ID verwendeten Diensten zur Identifizierung von Personen genutzt werden. Das heisst, die zertifizierten IdPs können mit dem Einverständnis des Inhabers die E-ID-RN an einen E-ID verwendenden Dienst weitergeben (3). Wird das Realität, hat man einen eineindeutigen Personenidentifikator, der nun nicht mehr nur in Teilbereichen des E-Governments verwendet darf, wie die AHVN13, sondern übergreifend sowohl im E-Government als auch in allen anderen Bereichen der Gesellschaft.

Auch wenn die Betreiber von E-ID-verwendenden Diensten laut Datenschutzgesetz, die Personenidentifizierungsdaten, inkl. der E-ID-Registrierungsnummer, nur mit expliziter Zustimmung des Inhabers (weiter-)verwenden dürfen, besteht ein hohes Risikopotential von ungewollten Verknüpfungen der Daten (5).

Beispiel: Ein E-ID-Inhaber verwendet seine E-ID zum E-Banking bei seiner Bank ‘credit4you’. Unabhängig davon kauft er online beim Webshop ‘allyouneed’ ein und nutzt auch hier seine E-ID zur Authentifizierung. Sowohl die E-Banking-Anwendung, wie auch der Online-Shop bekommen nach der expliziten Freigabe die Personendaten des E-ID-Inhabers einschliesslich der E-ID-Registrierungsnummer. Der Zufall will es, dass beide Dienste demselben Anbieter gehören. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass Informationen zum Verkaufsverhalten des E-ID-Inhabers mit seinen Bank-Informationen verknüpft werden und zum Beispiel – basierend auf dem eindeutigen Personenidentifikator – beim Online-Kauf sehr einfach und schnell Bonität und Liquidität des Kunden geprüft werden können. Auch der Kauf von Sportartikeln zu Risiko-Sportarten könnte demnach zu einer veränderten Betrachtung z.B. bei der Kreditvergabe führen.

In der Botschaft zum E-ID Gesetz wird darauf hingewiesen, warum auf eine systematische Verwendung der AHVN13 verzichtet wird. Die Gefahr einer Vernetzung von Personaldatensätzen wird als zu gross eingeschätzt. Warum die Gefahr einer systematischen Verwendung der E-ID-Registrierungsnummer sowohl im privaten Bereich als auch im E-Government geringer sein soll, ist unklar. Die Freiwilligkeit der E-ID und die daraus geschlossene fehlende Abdeckung sind als Argumente in keiner Weise ausreichend.

Zum Glück ist noch genug Zeit, geeignete Massnahmen zu definieren, um dem Schadenspotential entgegen zu treten. Aus unserer Sicht hat dabei eine Massnahme erste Priorität:

  • Die E-ID Registrierungsnummer bleibt den zertifizierten Identity Providern (IdP) vorbehalten und darf von diesen nur zur regelmässigen Aktualisierung der Personendaten mit dem Fedpol verwendet werden. Die Weitergabe an E-ID-verwendende Dienste ist untersagt.

Als zweite Massnahme folgt:

  • Der IdP übergibt jedem E-ID verwendenden Dienst einen immer gleichbleibenden aber individuellen Identifikator (IND-E-ID). Anhand dieses Identifikators kann der Dienst den E-ID-Inhaber jederzeit wieder identifizieren. Damit wird eine einfach herzustellende Verknüpfung der Personendaten eines E-ID Inhabers über die Grenze eines E-ID verwendenden Dienstes hinweg mehrheitlich verhindert.

Abbildung 2: Individuelle E-ID-Nummern pro Dienst

Damit die Abfrage der AHVN13 für berechtigte Dienste dennoch möglich ist (vgl. Abbildung 1), sind weitere Massnahmen notwendig. Ein zusätzlicher Baustein in einem E-ID Ökosystem könnte auch die Einführung eines sektoriellen Identifikators sein, bei welchem mehrere berechtigte Dienste sich einen gemeinsamen Identifikator teilen.

Die oben erwähnte Massnahme und weitere Vorschläge werden in zusätzlichen Artikeln vertieft betrachtet.


Referenzen

[1] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/3989.pdf

[2] https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/e-id.html

[3] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/3915.pdf

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Barrierefreies E-Government als Chance

 E-Government will Verwaltungen effizienter und effektiver machen. Aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen können E-Government-Anwendungen die chancengleiche und selbstständige Teilhabe an Verwaltungstätigkeiten sowie politische Mitsprache steigern. Allerdings zeigen Studien, dass zum heutigen Zeitpunkt häufig die dazu notwendige Barrierefreiheit nicht gewährleistet ist und somit die Vorteile von E-Government für Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen nicht vollumfänglich ausgenutzt werden können.

Um die Barrierefreiheit eines Webauftritts sicherzustellen, sind die im führenden Standard für barrierefreie Webauftritte WCAG 2.0 genannten Erfolgskriterien zu berücksichtigen. Diese besagen beispielsweise, dass Bilder im Web entsprechende Alternativtexte enthalten müssen, die Personen mit Sehschwäche durch einen Screen-Reader vorgelesen werden können. Des Weiteren muss der Zugang für Menschen mit Hörschwächen zu Videos und Audiodateien durch entsprechende Transkriptionen sichergestellt werden. Formulare sind so zu konzipieren, dass sie durch Screen-Reader gelesen werden können. Diese wenigen Beispiele zeigen, dass die Aufbereitung von Webinhalten für einen barrierefreien Zugang vielseitig und aufwendig ist und dementsprechende Ressourcen, Know-how und Sensibilisierungsmassnahmen bedürfen.

Ideal sind Online-Formulare für alle

Die Wichtigkeit in Barrierefreiheit zu investieren wird durch die Resultate verschiedener Studien unterstrichen. Gemäss einer Studie von Heinz et al. (2016) werden beispielsweise von Menschen mit Behinderungen Online-Formulare beim Bezug von Behördenleistungen klar bevorzugt, da diese im Gegensatz zu ausgedruckten Formularen leichter ausgefüllt und übermittelt werden können. Zudem können Menschen mit Seheinschränkungen physische Dokumente häufig nicht eigenständig lesen und das persönliche Erscheinen in der Behörde zum Ausfüllen eines Formulars wird für mobilitätseingeschränkte Personen wird als erschwerend und zeitaufwändig empfunden.

Auch die E-Accessibility-Studie (Zugang für alle 2016) bestätigt die Wichtigkeit von elektronischen Behördenleistungen. Eingehende Betrachtung findet das E-Government-Vorhaben vote électronique. Die Studie macht auf die Tatsache aufmerksam, dass Personen mit Behinderungen und ältere Menschen am aktuellen Wahl- und Abstimmungsprozess teilweise ohne fremde Hilfe nicht teilnehmen können. Die Eröffnung eines barrierefrei ausgestalteten Online-Kanals würde somit die autonome und selbstbestimmte Wahrnehmung der politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen erlauben.

Diese Beispiele zeigen, dass die Digitalisierung von Behördenleistungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen viele Vorteile bringen können. Betrachtet man allerdings den Stand der Umsetzung eines barrierefreien E-Governments, stellt man schnell fest, dass noch an verschiedenen Stellen Nachholbedarf besteht.

Ist-Zustand: grosse Unzufriedenheit

Die E-Government-Strategie Schweiz hält zwar an dem E-Inklusionsgedanken durch E-Government fest und der «Zugang für alle» als eines der Prinzipien von E-Government ist klar formuliert. Jedoch zeigen jüngste Studien, dass das E-Government für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nicht zufriedenstellend umgesetzt wird. Eine Studie des Statistischen Bundesamts in Deutschland zeigt beispielsweise, dass grosse Unzufriedenheit bei der Informationsbereitstellung und bei den Formularen besteht (Statistisches Bundesamt 2018). Diese Ergebnisse werden auch in Untersuchungen bestätigt, die 2018 in der Bundesverwaltung durch die Bundeskanzlei und das E-Government-Institut der Berner Fachhochschule durchgeführt wurden.

Zu ähnlichen Resultaten kommt auch die E-Accessibility-Studie der Stiftung «Zugang für alle» von 2016. Hierbei wurden die Webauftritte von Bundesbehörden, Kantonen, den 10 grössten Städten, bundesnahen Betrieben sowie einzelner privatwirtschaftlicher Unternehmen auf Barrierefreiheit geprüft. Gemäss der Studie sind lediglich die Webauftritte von einzelnen Bundesbehörden und bundesnahen Betrieben, drei Kantonen und von fünf der zehn grössten Schweizer Städten für Menschen mit Behinderungen grösstenteils barrierefrei. Die Ergebnisse zeigen klar, dass für eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Onlineumfeld noch viel Handlungsbedarf besteht. Dem hinzuzufügen ist, dass bereits beim einfachen Zugang zu Informationen die Barrierefreiheit teilweise schon nicht gegeben ist und die barrierefreie Zugänglichkeit von Interaktionen und Transaktionen im E-Government gar nicht erst berücksichtigt wurde.

Grosses Zukunftsthema

E-Government als Chance für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zukünftig zu betrachten, wird in Zukunft von noch grösser Brisanz, da aufgrund des demographischen Wandels und der zunehmend steigenden Lebenserwartung mit einem starken Wachstum dieser Bevölkerungsgruppe zu rechnen ist (Bundeskanzlei 2016). Durch eine kontinuierliche Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeitenden und durch entsprechende Ressourcen innerhalb der Verwaltung ist somit Barrierefreiheit im E-Government künftig sicherzustellen. Des Weiteren ist die Bewertung der Barrierefreiheit von Behördenleistungen bei Qualitätsprüfungen explizit zu berücksichtigen und das Ziel der verbesserten Teilhabe jeweils im Auge zu behalten. Auch neue Technologien sind prüfen, durch deren Einsatz im E-Government-Umfeld die Integration von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen vorangetrieben werden können.


Referenzen:

Bundeskanzlei 2016: Demografischer Wandel in der Schweiz: Handlungsfelder auf Bundesebene.

Heinz et al. 2016: Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu elektronischen Behördenleistungen in der Schweiz Studie zur Erfassung der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger 2016, Universität Basel.

Statistisches Bundesamt 2018: Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit behördlichen Dienstleistungen, Destatis.

Zugang für alle 2016: Schweizer Accessibility-Studie 2016. Bestandsaufnahme der Zugänglichkeit bedeutender Schweizer Internet-Angebote. Eine Studie der Schweizerischen Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung «Zugang für alle».

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Halbzeit: Wo steht der E-Government-Schwerpunktplan 2016–2019?

Die Fussballweltmeisterschaft ist in vollem Gang. Nach der ersten Halbzeit überlegen Spieler und Trainer: «Wie können wir einen guten Spielverlauf sichern – oder einen Rückstand aufholen?» In der Umsetzung des Schwerpunktplans der E-Government-Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden hat die zweiten Halbzeit bereits begonnen. Für eine Zwischenbilanz ist es aber noch nicht zu spät. 

Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz, den Bundesrat Ueli Maurer präsidiert, prüft jährlich den Schwerpunktplan zur Umsetzung der E-Government-Strategie. Dieser umfasst 2018 neun strategische Projekte und vier dauerhafte Aufgaben (Leistungen), darunter sind Vorhaben für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Behörden.

Abbildung: Übersicht E-Government-Schwerpunktplan 2016-2019

Für die Bevölkerung

Die Umsetzung der Services und Basisdienste für die Bevölkerung schreiten stetig voran. Sechs Kantone (ZH, AG, ZG, UR, AR, SZ) und die Stadt St.Gallen bieten heute die elektronische Umzugsmeldung an. Alle übrigen, bis auf drei Kantone sehen vor, die Leistung im Laufe von 2018 einzuführen. Das operative Ziel der schweizweiten Verfügbarkeit bis Ende 2019 sollte damit zu erreichen sein.

Auch die elektronische Urne findet wachsende Verbreitung. Aktuell führen acht Kantone (NE, GE, FR, AG, BE, LU, SG, BS) Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durch. Der Thurgau plant die Wiedereinführung im Herbst 2018. Fünf weitere Kantone haben entschieden, das E-Voting wiedereinzuführen oder befinden sich bereits in der Systembeschaffung (GL, GR, JU, VD, ZH). Jura, Glarus und Waadt sehen die Einführung bis Ende 2019 vor. Graubünden plant die Pilotierung per 2020, und der Kanton Zürich will bei positiver politischer Beurteilung des Vorhabens E-Voting im Jahr 2022 einführen. Trotz dieser positiven Tendenz kann das Ziel, dass bis 2019 zwei Drittel der Kantone die elektronische Stimmabgabe einsetzen, voraussichtlich nicht erreicht werden.

Abbildung 1: Einführung eUmzugCH in der Schweiz (Stand Mai 2018)

Ein wichtiger Meilenstein für eine einfachere und sichere Abwicklung von elektronischen Behördengeschäften wurde Anfang Juni erreicht: Der Bundesrat die Botschaft zum Gesetz über eine staatliche elektronische Identität (E-ID) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der gesteckte Zielhorizont, das Gesetz per 2020 einzuführen, kann damit gemäss heutiger Planung eingehalten werden.

Für die Wirtschaft

Die Services für die Wirtschaft befinden sich ebenfalls auf Kurs. Unternehmen können ihre Mehrwertsteuerabrechnung über das Portal SuisseTax der Eidgenössischen Steuerverwaltung elektronisch deklarieren. Mit der Möglichkeit, die MWST-Deklarationen im XML-Format zu importieren, ist ein Schritt hin zur medienbruchfreien Abrechnung gemacht.

Seit November 2017 steht den Unternehmen in der Schweiz das Portal EasyGov.Swiss zur Verfügung. Darauf können sie mit den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden online verkehren. Das Ziel, die zehn von Unternehmen am meisten nachgefragten Behördenleistungen bis 2019 auf EasyGov.Swiss anzubieten, sollte erreicht werden können.

Für die Behörden
Ein wichtiges Ziel im Bereich der Basisdienste für die Behörden wurde Ende Juni mit der Gründung der «eOperations Schweiz AG» erreicht. Diese Organisation übernimmt zukünftig auf Nachfrage von Stellen der Verwaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden Beschaffung und Betriebsmanagement von gemeinschaftlichen E-Government-Lösungen.

Im Projekt «Identitätsverbund Schweiz» steht der Identitätsvermittlerdienst zur Pilotierung bereit. Eine bis Ende Sommer laufende Umfrage bei Bundesstellen, Kantonen und Gemeinden wird zeigen, ob und in welchen Verwaltungen, der Dienst pilotiert werden wird. Das einheitliche Anmeldeverfahren auf Portalen verschiedener Staatsebenen sollte damit planmässig bis 2019 verfügbar sein.

Zum heutigen Zeitpunkt gefährdet ist die schweizweite Bereitstellung des E-Government-Validators bis 2019. Die unklare Frage des Betriebs des bestehenden Validators, der in der Bundesverwaltung und in den Zuger Kantons- und Gemeindeverwaltungen eingesetzt wird, hat das Projekt verzögert.

Das Projekt für den Aufbau nationaler Adressdienste ist Anfang Jahr gestartet. Bis Ende 2019 steht gemäss heutiger Planung der Prototyp der Adressdienste bereit. Somit können die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden künftig auf Wohnsitzadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der ganzen Schweiz zugreifen und ihre Arbeitsabläufe optimieren.

Dauerhafte Aufgaben
Bei den vier strategischen Leistungen handelt es sich um dauerhafte Aufgaben, betreffend die Standardisierung, das Wissensmanagement in rechtlichen und technischen Fragen und den Zugang zu elektronischen Behördenleistungen für die Bevölkerung. Die zuständigen Organisationen haben im Rahmen des Schwerpunktplans den Auftrag, diese Aufgaben bis 2019 sicherzustellen und wo nötig weiterzuentwickeln. Dabei wurden zahlreiche Standardisierungsdokumente und Leitfäden, z.B. für die Bereitstellung von Geodaten als Open Government Data oder die Gestaltung Nationaler E-Government-Portale, erstellt. Auch Austausch und Zusammenarbeit der involvierten Fachleute in geeigneten Gefässen, wie dem Kompetenznetzwerk «Zugang zu elektronischen Behördenleistungen» oder der Fachgruppe E-Government-Recht werden durch die strategischen Leistungen gefördert.

Spielstand 7:2
Die Überprüfung des Umsetzungsstandes der strategischen Projekte zeigt einen erfreulichen Zwischenstand. In sieben von neun Projekten sollten die gesteckten Ziele in der vorgegebenen Frist erreicht werden können. Bis Ende der zweiten Halbzeit gilt es damit mehrheitlich, den bisherigen Spielverlauf weiterzuführen. Die Verantwortlichen der Projekte «Vote électronique» und «Signaturvalidator» werden daran arbeiten, der Zielformulierung bis 2019 möglichst nahe zu kommen.

E-Government-Strategie ab 2020
Trotz gutem Umsetzungsfortschritt des aktuellen Schwerpunktplans, hat das Schweizer E-Government im internationalen Vergleich noch Aufholbedarf. Die hiesige Verwaltung befindet sich, was die Verfügbarkeit von Basismodulen und elektronischen Behördenleistungen betrifft, im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Dies zeigen Untersuchungen der Vereinten Nationen und der Europäischen Kommission zum Thema.

E-Government Schweiz erarbeitet in den kommenden Monaten gemeinsam mit Fachleuten aller Staatsebenen geeignete Ziele und Umsetzungsmassnahmen für die E-Government-Strategie ab 2020, um die bestehenden Herausforderungen anzugehen. Denn will die Schweiz dereinst im E-Government weltweit zu den acht Besten gehören, wie sich dies die Fussball-Nati für die WM in Russland vorgenommen hat, bleibt auch in den Jahren nach 2019 noch einiges zu tun.

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