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Digitalisierungsmonitor 2019 – Wie sich die Politik zur Digitalisierung positioniert

Die Politik wird durch die Digitalisierung stark gefordert: Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft und die Wissenschaft erwarten diesbezüglich zukunftsweisende Entscheide. Vor diesem Hintergrund lancierte das Institut Public Sector Transformation (IPST) der Berner Fachhochschule zusammen mit den Universitäten Zürich und Genf, der Online-Wahlhilfe «smartvote» sowie dem ICT- und Online-Branchenverband Swico im Vorfeld der Eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2019 den «Digitalisierungsmonitor 2019». Im Rahmen des Projektes wurden die Kandidierenden der National- und Ständeratswahlen anhand eines thematisch breit gefächerten Fragebogens zu ihren Positionen bezüglich der Digitalisierung befragt.

Die BFH hat nun einen Analysebericht zum Digitalisierungsmonitor veröffentlicht, der eine gezielte Auswertung der erhobenen Daten mit Fokus auf die Haltung gegenüber der Digitalisierung im Allgemeinen, auf die digitale Demokratie und Meinungsbildung sowie auf die institutionellen Rahmenbedingungen, die für den Ausbau und für die Entwicklung neuer Ansätze einer digitalen Demokratie unverzichtbar sind, vornimmt.[1]

Mässiges Interesse am Thema

Eine erste Erkenntnis leitet sich bereits aus der Tatsache ab, dass die 20 Fragen des Digitalisierungsmonitors bloss von knapp einem Viertel der insgesamt 4’736 Kandidierenden beantwortet worden sind. Zum Vergleich: bei der Online-Wahlhilfe «smartvote», die 75 Fragen umfasste, fiel die Antwortquote mehr als drei Mal so hoch aus. Trotz der hohen Präsenz in der Berichterstattung der Medien scheint die Digitalisierung in der Politik einen deutlich geringeren Stellenwert aufzuweisen und bei den Kandidierenden lediglich ein mässiges Interesse hervorzurufen. Somit zeigt sich aber auch, dass das Sensibilisierungsziel des Digitalisierungsmonitors nach wie vor absolut vordringlich ist.

Mit Blick auf die vorliegenden Auswertungen bleibt positiv zu vermerken, dass trotz der eher geringen Antwortquote die Daten des Digitalisierungsmonitors eine hohe Aussagekraft aufweisen. In einer vergleichenden Analyse der Antworten aus dem Digitalisierungsmonitor und der «smartvote»-Daten zeigt sich, dass es zu keinen nennenswerten Verzerrungen kommt bzw. die Teilnehmenden am Digitalisierungsmonitor vergleichbare Antwortmuster wie die «smartvote»-Teilnehmenden aufweisen (für Details vgl. BFH-Analysebericht).

Positive Grundhaltung – Skepsis bezüglich einzelner Projekte

Generell werden die Digitalisierung und ihre Auswirkungen von den Kandidierenden aller Parteien weitgehend positiv beurteilt (vgl. Abbildung 1). Grössere Unterschiede und auch skeptischere Positionsbezüge ergeben sich jedoch, wenn gezielt nach einzelnen Bereichen gefragt wird (beispielsweise danach, ob die Digitalisierung die Gesellschaft auch gerechter macht). Über mehrere Fragen hinweg betrachtet zeigt sich, dass die Haltung gegenüber der Digitalisierung auch eine ideologische Prägung aufweist: Liberale Kandidierende (vor allem GLP- und FDP-Kandidierende) neigen zu optimistisch-positiven Einschätzungen, links-grüne und konservative Kandidierende (vor allem Grüne und SVP-Kandidierende) neigen zu eher skeptischen Einschätzungen. Daneben zeigt sich, dass Männer und Kandidierende aus der Deutschschweiz eine positivere Grundhaltung einnehmen als Frauen resp. französisch- und italienischsprachige Kandidierende. Bemerkenswert ist, dass das Alter der Kandidierenden insgesamt eine geringere Rolle spielt als gemeinhin angenommen wird.

Abbildung 1

Positionen zur Digitalen Demokratie

Auch bei digitalen Innovationen im Bereich der demokratischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung erfolgt die Beurteilung oft entlang ideologischer Linien. Insbesondere, wenn Regulierungsfragen ins Spiel kommen, tritt der in der Politik dominante Links-rechts-Gegensatz auch bei Digitalisierungsfragen deutlich hervor (beispielsweise beim Thema Regulierung von Social-Media-Plattformen). Interessant ist die unterschiedliche Beurteilung von E-Voting (elektronische Stimmabgabe) und E-Collecting (Sammeln von Online-Unterschriften für Initiativen und Referenden): Während das E-Voting-Thema tendenziell liberale Befürworter von konservativen Gegnern trennt, spaltet das E-Collecting linke Befürworter und rechte Gegner (vgl. Abbildung 2).

Abbildung 2

Bei einer ganzen Reihe von Themen sind sich hingegen die Kandidierenden aller Parteien mehrheitlich einig. So finden sich in allen Parteien Mehrheiten für die Bekämpfung der negativen Auswüchse von Social-Media-Plattformen (z.B. im Bereich der «Fake News»-Verbreitung). Umstritten ist hingegen, ob dies mittels staatlicher Regulierung oder über eine Selbstregulierung der Plattformen geschehen soll (vgl. Abbildung 3). Das Thema «Social Media» ist zudem eines der wenigen Themen, bei denen das Alter der Kandidierenden eine klare Rolle spielt: Junge Kandidierende betrachten die Regulierung dieser Plattformen deutlich kritischer als die älteren Kandidierenden.

Abbildung 3

 Darüber hinaus weist die Auswertung auf den zweifelhaften Ruf hin, den der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen staatlicher Entscheidungen geniesst (vgl. Abbildung 4). In diesem Bereich besteht ganz offensichtlich eine grössere Kluft zwischen der Einschätzung durch die Politik und der Rolle, die KI in der Forschung und der Industrie heute bereits spielt.

 

Abbildung 4

Bei Fragen zur digitalen Infrastruktur, zu E-Government und zum Datenschutz zeigen sich häufig klare Mehrheiten. In den Medien werden Themen wie das 5G-Mobilfunknetz, E-Health, E-ID oder der Datenschutz oft als heftig umstritten dargestellt, im Rahmen der Auswertungen des Digitialisierungsmonitors erweisen sich die Kandidierenden und die Parteien allerdings als deutlich konsensorientierter. So wird der 5G-Netzausbau vor allem von den Grünen bekämpft, während in den Bereichen E-Government und Datenschutz die SVP opponiert (vgl. Abbildung 5). Bei allen übrigen Parteien überwiegen positive Einschätzungen.

Abbildung 5

So stehen z.B. auch alle Parteien dem Vorschlag, ein Grundrecht auf digitale Unversehrtheit (z.B. mit dem Recht auf Vergessen) in der Verfassung zu verankern, wohlwollend gegenüber. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass sich unter den Kandidierenden und Parteien in allen Bereichen der Digitalisierungspolitik im Grundsatz Mehrheiten für zukunftsweisende Lösungen finden lassen.

Fazit und Ausblick

Für die zukünftige Ausgestaltung der Digitalisierungspolitik der Schweiz sind die Erkenntnisse des «Digitalisierungsmonitors 2019» vielfach erhellend. Ebenso zeigt sich, dass noch vieles zu tun bleibt. Zum einen macht das nur mässige Interesse am Projekt deutlich, dass das Thema «Digitalisierung» in der Politik noch nicht den Stellenwert einnimmt, den es verdient. Die Sensibilisierung für das Thema muss darum dringend vorangetrieben werden – nicht nur bei politischen Entscheidungsträgern, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit. Zum anderen zeigt sich, dass die Schweizer Parteien noch keine kohärenten Positionen zur Digitalisierung entwickelt haben. Dies ist zugegebenermassen bei einem so breit gefächerten Querschnittsthema alles andere als einfach. Dennoch wäre es für die Öffentlichkeit wichtig, dass die Parteien ihre politische Rolle wahrnehmen und rasch eine Klärung ihrer digitalisierungspolitischen Ziele und Positionen vornehmen, um so vor Wahlen den Bürgerinnen und Bürgern eine klare programmatische Orientierung zu bieten.


Referenzen

[1] Der vollständige Bericht steht als Download hier zur Verfügung.

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«Der Public Sector braucht mehr Dialog und weniger Gärtlidenken»

Damit der Public Sector in der Schweiz digital richtig durchstarten kann, brauche es einen Kulturwandel, bei dem alle Beteiligten das oft noch vorherrschende «Gärtlidenken» überwinden müssten. Besonders Bund, Kantone und Gemeinden sollten sich über ihre Grenzen hinaus stärker vernetzen, sagt E-Government-Experte Alain Gut, Director Public Affairs bei IBM Schweiz.

Wie hat sich aus Ihrer Sicht der Public Sector in den vergangenen fünf Jahren aus Sicht der Wirtschaft transformiert? Sind Sie zufrieden mit der heutigen Maturität?

Der Public Sector hat sich in den letzten fünf Jahren zwar technologisch verbessert, jedoch nur sehr langsam. Es braucht nach wie vor sehr viel Zeit, dass man sich mit neuen Technologien und deren möglichen Einflüssen befasst und dann auch entsprechende Projekte auslöst. Ein Massstab im öffentlichen Sektor sind nach wie vor die Fortschritte im eGovernment und da werden in der Schweiz nicht wirklich grosse Erfolge erzielt. Wobei wir im Vergleich mit anderen Ländern nicht unbedingt schlechter werden, sondern die anderen besser. In diesem Sinne kann man mit der Maturität auch nicht zufrieden sein. Wir sind mit wichtigen Basisdienstleistungen wie beispielsweise einer funktionierenden und weit verbreiteten E-ID Jahre im Rückstand. Obwohl wir (noch immer) als ein innovatives Land gelten, tut man sich im Public Sector schwer, neue Entwicklungen anzunehmen und auch umzusetzen. Politische Rahmenbedingungen und auch unser ausgeprägt föderales System helfen hier auch nicht, für etwas mehr Flexibilität und manchmal auch Geschwindigkeit zu sorgen.

Wenn wir von Transformation reden: Wohin soll sich der Public Sector bewegen? Was sind die Erwartungen der Wirtschaft?

Ein sicherlich grosses Hemmnis für Transformation ist das Beschaffungsrecht, das sowohl der Verwaltung wie auch den Anbietern sehr enge Fesseln anlegt. Auch führt dies dazu, dass grössere Projekte sehr lange dauern und wenn umgesetzt, oft schon wieder «renovationsbedürftig» sind. Mit mehr Dialog (dies sieht das alte wie auch das neue Beschaffungsgesetz vor) könnten sicherlich bessere und innovativere Lösungen gefunden werden. Zudem ist es absolut essentiell, dass sich im Public Sector auch ein kultureller Wandel durchsetzt. Mit den heutigen und zukünftigen technologischen Möglichkeiten und der Notwendigkeit von durchgängigen End-to-end-Prozessen muss das «Gärtlidenken» von Departementen, Direktionen, Abteilungen und Ämtern der Vergangenheit angehören. Dafür braucht es den politischen Willen und das nötige technologische Verständnis der Exekutive und eine Verwaltung, die als eine Einheit ihren Kunden, den Bürgern und den Unternehmen, moderne und einfache Interaktionen rund um die Uhr ermöglicht.

Wie kommt es zu Innovation im Public Sector?

Das ist eine Frage, die mich beschäftigt, seit ich mit dem Public Sector zu tun habe und das sind nun doch schon einige Jahre. Was sind die Merkmale einer innovativen Kultur? Dazu gehören sicherlich Kreativität, Vertrauen in die Mitarbeiter und das Zulassen von Fehlern – das heisst, man muss bereit sein, auch Risiken einzugehen – und ein ausgeprägtes und transparentes Kommunikationsverhalten. Es ist sicherlich nicht vermessen zu behaupten, dass dies nicht die ausgeprägten Verhaltensmerkmale einer Verwaltung sind. Zudem lässt es auch das Beschaffungsrecht fast nicht zu, dass der Public Sector zusammen mit Anbietern Pilotprojekte oder Tests durchführt. Einerseits will die Verwaltung, wenn möglich, dafür Ausschreibungen verhindern und andererseits wollen sich Anbieter keiner Vorbefassung aussetzen und Knowhow einbringen, ohne auf einen entsprechenden Auftrag zählen zu können. Innovation braucht also ein entsprechendes kulturelles Umfeld und Rahmenbedingungen, die innovative Ideen zulassen. Die OECD hat dazu ein Framework entwickelt, das die Problematik sehr gut zusammenfasst: People, Knowledge, Ways of working, Rules and processes.

Der Bundesrat hat am 20. November 2019 die E-Government-Strategie Schweiz 2020-2023 verabschiedet. Die verbindliche Regelung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird darin grossgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist dem Schlussbericht des Projektes «Digitale Verwaltung» des EFD und der KdK, der Ende Oktober veröffentlicht wurde, von drei Varianten die Rede, wonach die dritte Variante die Gründung einer Behörde ist, v.a. für transversale Belange zuständig sein soll. Was halten Sie von den vorgeschlagenen Modellen?

Es ist erfreulich, dass auf allen Ebenen erkannt wurde, dass es im Bereich des eGovernments und der digitalen Verwaltung einer Strategieänderung bedarf, um die technologischen Herausforderungen meistern zu können. Die vorgeschlagenen Modelle sind ein typisch schweizerischer Kompromiss. Eigentlich wollen alle die beste, dritte Variante, sind sich aber bewusst, dass in unserem föderalen System die notwendigen (gesetzlichen) Rahmenbedingungen dies (fast) unmöglich machen und sehr viel Zeit benötigen. Der Druck auf eine gesamtschweizerisch koordinierte Lösung ist wahrscheinlich auch zu gering, dafür funktioniert unser Verwaltungsapparat immer noch zu gut. Ein vergleichbares Projekt haben auch die Polizeien mit HPi (Harmonisierung der Schweizer Polizeiinformatik). Nach acht Jahren sind die erzielten Ergebnisse überschaubar und es mussten viele Hürden organisatorischer, rechtlicher und projektbedingter Art überwunden werden.

Im Projekt «Digitale Verwaltung» geht es um Steuerung und Zusammenarbeit. Sollen wir weitere Aspekte auf die Agenda dringend setzen?

Das Projekt «Digitale Verwaltung» deckt die wichtigsten Bereiche wie Strategie, Standards, Innovation, Dienstleistungen und Vernetzung sehr gut ab. Wie immer liegt es auch hier nicht an der Strategie selbst, sondern wie die Strategie umgesetzt werden kann. Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, dass sich der Bund, die Kantone und die Gemeinden in der Verantwortung sehen. Das ist sicherlich auch richtig so. Wünschenswert wäre, wenn mehr Kooperation mit der Wirtschaft und der Wissenschaft stattfinden würde. Ob dies in Form von PPPs (Public Private Partnerships) oder in Arbeitsgruppen stattfindet, ist nebensächlich. Wichtig ist der Austausch von Ideen und Möglichkeiten, das Miteinander, um die besten Lösungen zu finden und die breite Verankerung von Ergebnissen auf allen staatlichen Ebenen, vor allem auch bei der Bevölkerung.

Wir haben in den letzten Jahren viel in Projekte und Services investiert. Brüssel verteilt uns schlechte Noten, weil wir im internationalen Vergleich im Bereich Basisdienste im Rückstand sind (vgl. EU-Benchmark 2019). Welche Basisdienste sollten priorisiert werden? Was ist konkret vorgesehen? Wo sehen Sie die Herausforderungen?

Zu priorisieren sind sicherlich die Elektronische Identität, die digitale Post (elektronischer Versand von Dokumenten und Informationen zwischen Staat und Bevölkerung/Unternehmen), eDokumente (Dokumente können sicher herunter- und heraufgeladen werden) sowie authentische Quellen (Behörden füllen Formulare mit bekannten Daten im Voraus aus). Grundlage von allem ist aber die Elektronische Identität. Sie ist an sich Voraussetzung für alle behördlichen Prozesse. Die neue E-Government-Strategie der Schweiz sieht entsprechende Massnahmen im Bereich der Basisdienste und Infrastruktur vor. Standards und Schnittstellen müssen dafür geschaffen werden. Ohne diese sind Identitäts-, Zugriffs- und Datenverwaltung kaum umsetzbar. Bund, Kantone und Gemeinden sind hier gefordert. Dabei ist aber immer zu beachten, dass die Schweiz sich nicht auf einer Insel befindet. Die Schnittstellen müssen auch den elektronischen Austausch mit anderen Ländern, vor allem aus der EU, ermöglichen.

Gegen die E-ID-Gesetzesvorlage wird voraussichtlich ein Referendum ergriffen. Die Gegner der Vorlage sind der Meinung, dass der Identitätsnachweis eine hoheitliche Aufgabe ist, die nicht der Wirtschaft überlassen werden kann. Geht es hier im Grunde um eine Frage des Vertrauens oder eher um die Rolle des Staates im digitalen Zeitalter?

Es geht um Beides. Der Staat muss an sich in der Lage sein, eine Elektronische Identität anzubieten. Warum er dies im Rahmen des neuen E-ID Gesetzes nicht tun will, ist eine Sache für sich. Vorgesehen ist ja, dass der Staat die Identität prüft, die Lösung selbst von Dritten erbracht wird. Ob durch eine allfällige Volksabstimmung der Staat dazu gezwungen werden kann, das werden wir sehen. Auch ist dies nicht eine optimale Ausgangslage und würde die Einführung der elektronischen Identität um Jahre verzögern. Wichtiger als wer sie herausgibt ist, dass die Lösung die notwendige «blindness» erfüllt, das heisst, dass niemand – auch nicht der Herausgeber der E-ID – sehen kann, wer mit wem eine Transaktion ausgeführt hat. Das ist die Voraussetzung für das Vertrauen in die Elektronische Identität. Die Rolle des Staates im digitalen Zeitalter ist eine spannende und noch ungeklärte Frage und wird einen intensiven Dialog zwischen Staat, Bevölkerung, Unternehmen und vor allem auch der Politik bedingen.

An einer Podiumsdiskussion der Netzwerkveranstaltung 2019 «Digitale Verwaltung zum Nutzen Aller» hat Michel Huissoud, Direktor der Eidg. Finanzkontrolle, das Ergreifen einer Verfassungsinitiative vorgeschlagen, um die Verwaltung der Basisregister neu zu gestalten. Wäre dies der richtige Ansatz, um den öffentlichen Diskurs zum Thema Datenpolitik zu lancieren?

Eine Verfassungsinitiative wäre sicherlich eine Möglichkeit, eine breite Diskussion zum Thema Datenpolitik zu starten. Es gibt jedoch bereits einige Bestrebungen, den Umgang mit Daten zu sensibilisieren und auf das politische Parkett zu bringen. Open Government Data, Data Governance, Datenportabilität und Swiss Data Space sind nur einige der Begriffe, die im Rahmen einer Datenpolitik von Relevanz sind. Für Europa hat IBM eine solche Vision für bis ins Jahr 2024 erarbeitet – «For a responsible, open and inclusive digital Europe». Nicht nur für eGovernment, sondern auch für Initiativen wie eHealth oder eMobilität ist eine akzeptierte Datenpolitik notwendig. Open Data als der neue Rohstoff nicht nur der digitalen Verwaltung, rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die die Schweiz zu einem attraktiven Daten-Standort machen, müssen die Ziele der Datenpolitik sein. Nach den grossen Skandalen um Social-Media-Plattformen, die gefährliche Informationen verbreiten und personenbezogene Daten in einem beispiellosen Ausmass missbrauchen, ist an sich die Sensibilität zum Thema Daten in hohem Masse vorhanden. Aber auch hier gilt, es braucht die Verwaltung, die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Politik. Nur gemeinsam lässt sich eine Datenpolitik etablieren.

Welche Themen sollen Ihrer Meinung nach im politischen Diskurs aufgenommen werden? Ist der Schweizer Public Sector bereit für Künstliche Intelligenz?

Grundsätzlich sollte sich der Public Sector mit allen neuen Technologien auseinandersetzen. Egal ob Blockchain, Künstliche Intelligenz, Quantencomputing oder Hybrid Clouds, sie alle werden den öffentlichen Sektor beeinflussen. Notwendig für den Public Sector wird es aber sein, sowohl die traditionellen als auch die neuen Systeme zu integrieren. Dabei ist sowohl betriebswirtschaftliches Fachwissen als auch Wissen über neue Technologien Voraussetzung. Es geht eigentlich nicht nur darum, diese miteinander zu «integrieren», sondern sie auch ineinander zu überführen. Eine Kultur der Agilität und Innovation wird zunehmend wichtig. Das Verständnis eines Verwaltungsprozesses und wie Technologie in diesen Ablauf eingebettet werden kann, wird der Schlüsselfaktor für den zukünftigen Erfolg des Public Sectors sein. In diesem Sinne ist man auch für einen konkreten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (noch) nicht bereit. Und auch hier gilt es zu beachten, dass man die Regulierung in Grenzen hält.

Die Bundeskanzlei hat (mit NZZLibro) soeben eine Publikation zur Schweiz 2030 herausgegeben: Wie sieht die digitale Verwaltung 2030 aus? Und davon ausgehend: Was sind die nächsten Schritte?

Für die digitale Verwaltung 2030 stehen ja nur noch zehn Jahre zur Verfügung. Das ist sehr wenig Zeit für die Verwaltung. Wenn es jedoch gelingt, alle Strategien – wie die eGovernment Strategie oder die Strategie zur Digitalen Verwaltung – wie geplant umzusetzen, steht die Schweiz sicherlich besser als heute da. Eine grosse Gefahr besteht jedoch darin, dass es nicht gelingt, neue Technologien wie beispielsweise 5G, rechtzeitig einzuführen. Dem Bund kommt dabei die wichtige Rolle zu, vorgängig die Bevölkerung zu sensibilisieren und entsprechende Informationen aufzubereiten. Die Digitalisierung wird immer stärker zur treibenden Kraft für Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Chancen dieser Transformation proaktiv zu ergreifen ist notwendig, um die Schweiz auch zukünftig als innovativen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu positionieren. Deshalb ist es wichtig, dass auch im öffentlichen Sektor den Mitarbeitern – egal ob Mann oder Frau – neue Perspektiven gegeben werden und sie auf die neuen Jobs und Skills entsprechend befähigt werden. Sehen wir Digitalisierung als Chance – auch für den Public Sector!


Zur Person

Dr. Alain Gut ist Director Public Affairs bei IBM Schweiz. Er setzt sich in zahlreichen Kommissionen und Gremien für die Themen Bildung und Informatik, Cyber-Sicherheit, Mobilität und Datenpolitik ein.

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«Wir brauchen nicht nur eine Technologiedebatte, sondern vor allem eine gesellschaftspolitische Debatte»

Die politischen Strukturen in der Schweiz können beim Thema E-Government blockierend wirken. Worauf es bei institutionellen Reformen ankommt, haben wir mit Benedikt Würth, dem St. Galler Finanzdirektor und Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen im Interview gesprochen.

Wir haben gesehen, dass der gemeinsame Bericht des eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zum Thema Organisation der Zusammenarbeit über föderale Ebenen zum Thema eGovernment herausgekommen ist. Können Sie davon berichten?

Die Kernfrage heute ist, wie sich Geschäftsprozesse im Zuge der Digitalisierung verändern und ob unsere Strukturen auf diese Veränderung genügend ausgerichtet sind. Das gilt für private Unternehmen, aber auch für den Staat. Auf die Schweiz bezogen ist die horizontale, d.h. interdepartementale Zusammenarbeit gefordert, aber auch die vertikale, staatsebenübergreifende Zusammenarbeit. Unser Föderalismusverständnis war immer so, dass wir neue Entwicklungen adaptieren. Das heisst, wir müssen neue Zusammenarbeitsformen finden, damit wir die Ansprüche der Wirtschaft, der Gesellschaft im Bereich digitaler Services und Digital Government befriedigen können. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, der Staat steht nicht im Wettbewerb, also machen wir weiter wie bisher. Aber das ist ein Trugschluss. Gesellschaft und Wirtschaft erwarten, dass wir einerseits diese Dienstleistungen digital erbringen und anderseits versuchen, möglichst effizient zu sein. Wenn man den internationalen Vergleich zieht, dann stellt man fest, dass wir als Hightech-Land nicht an der Spitze sind. Das ist bedauerlich und hat mutmasslich auch mit strukturellen Gegebenheiten zu tun.

Sie meinen den Föderalismus?

Nicht nur. Wie erwähnt ist nicht nur die vertikale Zusammenarbeit gefordert, sondern auch die horizontale. Die ausgeprägte Verteilung von Verantwortung ist ein grosser Vorteil der Schweiz. In der digitalen Verwaltung läuft darum eigentlich sehr viel, vielleicht zu viel, so dass die Räder nicht immer ineinandergreifen, sondern sich möglicherweise auch blockieren. Wir müssen uns darum horizontal und vertikal in den digitalen Querschnitthemen wesentlich besser vernetzen. Nur so können wir die digitalen Chancen auch nutzen.

Sie sprechen eigentlich die Nutzung von Synergien horizontal und vertikal an. Es geht in dem Dokument aber auch um die Verbindlichkeit. Können Sie dazu vielleicht noch etwas sagen? Braucht es die?

In St. Gallen haben Kanton und Gemeinden eine Governance, eine gemeinsame Struktur, die in der Lage ist, Verbindlichkeiten zu schaffen. Das ist bei diesem Thema sehr wichtig, denn es nützt nichts, wenn wir 90 Prozent der Gemeinden in einer Lösung haben und die restlichen 10 Prozent machen es nochmals anders. Den richtigen Hebeleffekt haben wir erst, wenn alle an Bord sind. Auf gesamtschweizerischer Ebene wollen wir Verbindlichkeit schrittweise aufbauen. Wir wollen Schritt für Schritt das Ambitionslevel erhöhen. Es soll immer wieder politisch diskutiert werden, ob wir eine nächste Vertiefung der Zusammenarbeit machen. Ich persönlich erhoffe mir schon, dass Bund und Kantone am Ende eine Governance haben, welche Verbindlichkeiten in den zentralen Fragestellungen schaffen kann, sei es bei Identifizierung, Basisdiensten oder beim Stammdatenmanagement. Alles Dinge, die eigentlich der Rohstoff sind, damit in den einzelnen Bereichen weitere, prozessbezogene Anwendungen entwickelt werden können.

Verbindlichkeiten wollen Sie aber auch in der Regulierung. Wie wollen Sie das schaffen?

Selbstverständlich schaffen letztlich das Parlament und das Volk über Gesetze Verbindlichkeit. Aber uns ist wichtig, dass Bund und Kantone künftig eine Struktur haben, die frühzeitig festlegen kann, was wir regulatorisch in der Schweiz im ganzen Digitalisierungsbereich brauchen. Eine bessere und frühzeitige Abstimmung hätte uns beispielsweise beim umstrittenen E-ID-Gesetz möglicherweise geholfen, Widerstände, die sich jetzt im Referendum manifestieren, rechtzeitig zu erkennen und darauf nochmals Antworten zu entwickeln.

Also brauchen wir ein nationales E-Government-Gesetz?

Es kann sein, dass wir beim höchsten Ambitionslevel sogar eine Verfassungsgrundlage brauchen. Ich hoffe immer noch, dass wir im Rahmen der geltenden Ordnung relativ weit kommen. Aber man könnte auch sagen: wir haben den digitalen Wandel und darauf muss man die Verfassung ausrichten. Entscheidend für uns ist, dass diese Thematik gemeinsam vertieft wird und auch Lösungen gefunden werden, die von Bund und Kantonen getragen werden.

Inwiefern unterscheidet sich denn die nationale Ebene von der kantonalen?

Der Komplexitätsgrad ist einfach nochmals viel grösser. Von unserem Verfassungsverständnis her sind die Kantone souverän. Sie haben in diesem Bereich eine originäre Kompetenz. Auch was die interkantonale Zusammenarbeit anbelangt, läuft viel. Mein Kanton mit seinen 77 Gemeinden ist soeben dem Verein www.iGov-Portal.ch beigetreten. Dieser wurde von den Kantonen Freiburg und Jura 2017 gegründet. Nun sind auch die Kantone Solothurn und St. Gallen beigetreten. Somit werden über eine Million Einwohnerinnen und Einwohner über dieses Portal das digitale Leistungsangebot nutzen. Der Föderalismus hat in diesem Punkt auch einen Vorteil, weil er einen gewissen Laborcharakter hat. Man probiert aus, entwickelt Themen und schaut voneinander ab, das ist spannend. Auf nationaler Ebene haben wir eine hohe Komplexität. Ueli Maurer sagt in diesem Zusammenhang jeweils: «Wir haben nicht eine Bundesverwaltung, sondern wir haben 80 Bundesämter.» Diese heterogene Struktur ist eine Herausforderung. Die Bundesverwaltung ist ein grosser Koloss, Departemente und einzelne Ämter entwickeln ihre Strategien. Die Querschnittämter (Informatik, Personal etc.) haben generell eine relativ schwache Stellung. Wenn von verbindlicher Governance gesprochen wird, gibt es darum sofort gewisse Reflexe – man könne oder dürfe etwas nicht mehr. Es geht aber nicht darum, Informatik zu zentralisieren. Wir wollen ein Fundament schaffen, das es ermöglicht, effizienter Anwendungen zu entwickeln, die sich an den Prozessen orientieren und möglichst medienbruchfrei sind. Die kulturelle Herausforderung wird sein, dass wir von einem traditionellen Struktur- und Hierarchiedenken, das der Verwaltung inhärent ist, zu einem Prozessdenken kommen, das sich dann nicht unbedingt nur an den Departementsgrenzen oder Amtsgrenzen orientiert.

Sie sprechen da den regulatorischen Rahmen an. Gleichzeitig nennen Sie auch einen notwendigen Kulturwandel. Braucht es beides?

Ja. Für den Kulturwandel braucht es nicht nur die lineare Denkweise, sondern auch die mehr prozesshafte und vernetzte. Das ist ein Push and Pull: Einerseits werden wir gezogen aufgrund der Entwicklung, die technologisch getrieben ist, anderseits braucht es für die Implementierung auch den entsprechenden regulatorischen Rahmen. Ein Beispiel: Ich bin Finanzminister. Über 50 Prozent der Steuerveranlagungen werden heute bei uns elektronisch eingereicht, in einzelnen Gemeinden bis 70 Prozent. Aber der Prozess ist immer noch nicht vollständig elektronisch, solange wir nicht die elektronische Unterschrift haben. Das ist sehr unbefriedigend, denn technologisch wären die Voraussetzungen längst gegeben.

Kommen wir zum Thema Vertrauen und Datenschutz. Das Bundesparlament wird in Kürze über das Datenschutzgesetz beraten. Die Vorlage ist schwächer als zum Beispiel die europäische DSGV. Wenn man aber das Vertrauen des Volkes gewinnen möchte, wäre das dann nicht der Stein des Anstosses?

Es ist wichtig, dass wir Regulierungen haben, die meine Daten schützen, gleichzeitig stellt man fest, dass die Leute selber mit den eigenen Daten recht locker umgehen. Das ist ein gewisser Widerspruch. Ich glaube, wir sind da immer noch in einer gewissen Übergangsphase. Wichtig bei diesem Thema ist Transparenz. Im E-Government Gesetz meines Kantons haben wir, definiert, wann und unter welchen Voraussetzungen Datenaustauschvereinbarungen geschaffen werden müssen. Diese Vereinbarungen sind alle transparent und abrufbar. Umgekehrt kann es nicht sein, dass am Schluss wegen des Datenschutzes verwaltungsintern dermassen viele Hürden aufgebaut werden, dass die ganzen Vorteile, die wir eigentlich mit digitalen Lösungen haben könnten, wieder zunichte gemacht werden.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Datenpolitik. Wäre das vielleicht ein Weg, um Vertrauen zu schaffen, dass man diesen Diskurs öffentlich austrägt?

Diesen Diskurs müssen wir führen, er ist bereits im Gang. Frankreich steckt aktuell mit der biometrischen Gesichtserkennung in einer grossen Debatte. Die Regierung will einen dritten Kanal für öffentliche Dienstleistungen entwickeln (neben dem analogen und dem Onlinezugang). Das ist eine hoch politische Diskussion. Ich bin nicht euphorisch, was Digitalisierung anbelangt, sondern pragmatisch. Ich sehe die Chancen, aber logischerweise auch die Gefahren. An der aktuellen Diskussion in Frankreich kann man das gut beobachten. In der Schweiz mit der direkten Demokratie und dem Föderalismus sind neue Lösungen nur möglich, wenn eine breite politische Debatte und ein Diskurs geführt werden. Darum braucht es nicht nur eine Technologiedebatte, sondern vor allem eine gesellschaftspolitische Debatte, wie weit man gehen will.

Das war die Idee von Michel Huissoud. Er hat vor ein paar Wochen an einer Netzwerkveranstaltung in einem Podium im Zusammenhang mit Sharing Data in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit gesagt, wir können uns lange darüber unterhalten, aber was wichtig wäre, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Verwaltung der Basisregister neu designed wird.

Das ist ein wichtiger Kern. Aber dafür brauchen Sie eine Struktur, eine Governance, die in der Lage ist, Verbindlichkeiten und Standards zu setzen, wie man mit dem Datenschutz und dem Datenaustausch umgeht. Es braucht immer wieder eine politische Diskussion, wenn man einen Schritt weitergehen will. Der gemeinsame Bericht EFD/KdK zielt auf dem höchsten Ambitionslevel auf eine gemeinsame Behörde, die in der Lage ist, Standards zu setzen. Ich finde, für die Kantone ist es strategisch wichtig, dass man jetzt in diese Diskussion einsteigt. Wir müssen den digitalen Wandel gemeinsam steuern. Wir wollen nicht, dass der Bund einseitig steuert.

Wie sieht digitale Verwaltung idealerweise für Sie 2030 aus?

Sie wird weit deutlich mehr Möglichkeiten haben für direkte und medienbruchfreie Interaktionen zwischen Bürger und Staat, die rund um die Uhr möglich sind. Wir haben in meinem Kanton bereits eine Amtsstelle, die mit Chatbots arbeitet. Das wird sich ausdehnen in den Bereichen, wo wir grosse Massengeschäfte haben. In spezialisierten Bereichen bleibt aber auch vieles analog. Denken Sie an eine komplexe Steuerveranlagung. Wir werden E-Portallösungen haben, die den Namen verdienen und nicht zig Portale nebeneinander. Eine einheitliche elektronische Identität ist selbstverständlich. Für jemanden, der sich mit den grossen digitalen Umwälzungen – z.B. künstlicher Intelligenz – befasst, sind diese Schritte möglicherweise nicht grossartig. Ich bin aber realistisch. Wenn ich das Tempo der letzten zehn Jahre anschaue, dann müssen wir an Dynamik zulegen und das geht nicht nur über neue Technologien, sondern auch über neue institutionelle Ansätze.


Zur Person

Benedikt Würth (CVP) ist seit 2010 Regierungsrat im Kanton St. Gallen und wird im Mai 2020 aus diesem Amt ausscheiden. Er leitet das Finanzdepartement und ist seit 2017 Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen. Benedikt Würth ist seit Juni 2019 Mitglied des Ständerates.

 

 


 

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EasyGov.swiss: E-Government nach den Bedürfnissen der Unternehmen

«Der Online-Schalter EasyGov.swiss bringt den KMU administrative Entlastung», so kündigte vor zwei Jahren der damalige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann die neue Onlineplattform der Behörden an. Anfang Dezember 2019 erfolgte nun bereits die dritte grosse Erweiterung von EasyGov mit neuen Behördendienstleistungen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zeigt damit, dass E-Government in einem föderalen Staat auf hohem Niveau möglich ist.

Die gesteckten Ziele sind hoch: Auf EasyGov sollen Behördenleistungen so bereitgestellt werden, dass sie ohne besondere Kenntnisse über behördliche Zuständigkeiten aus einer Hand und ohne technisches Spezialwissen nutzbar sind. «Die Geschäftsprozesse der Verwaltung werden konsequent auf die Nutzerbedürfnisse ausgerichtet, vereinfacht, standardisiert und in ihrer Effizienz optimiert», heisst es in der Strategie «Digitale Schweiz» des Bundes. «Der wichtigste Grundsatz von EasyGov ist die Kundenzentrierung», sagt Martin Godel, Leiter KMU-Politik beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, gegenüber governmenttobusiness.com.

Um die Bedürfnisse der Unternehmen im Bereich E-Government zu kennen, wurden diese Anfang 2019 in der zweiten Nationalen E-Government-Studie in Zusammenarbeit mit E-Government Schweiz abgefragt. So sind beispielsweise 60 Prozent der Unternehmen der Meinung, dass das Auffinden der behördlichen Angebote deren Nutzung am meisten erschwert. Genau deshalb ist ein gebündeltes Angebot der Behördengeschäfte auf einer Plattform das zentrale Ziel von EasyGov. Es soll schrittweise ein One-Stop-Shop aufgebaut werden, auf welchem Unternehmen alle angebotenen Behördenleistungen über einen einzigen Account mit einheitlicher Benutzerführung abwickeln können. So müssen regelmässig benötigte Firmendaten wie zum Beispiel die Adressdaten oder die Handelsregisternummer nur einmal erfasst werden. EasyGov erfüllt damit bereits heute das Once-Only-Prinzip, welches die EU als Massstab für gute E-Government-Lösungen definiert hat.

Drei grosse Updates in zwei Jahren

Auch in der Reihenfolge, in welcher neue Behördengänge aufgeschaltet werden, berücksichtigt das SECO nach Möglichkeit die Wünsche der Unternehmen. So wurden vor einem Jahr die zehn gängigsten Handelsregistermutationen integriert und im letzten Sommer sämtliche Betreibungsämter angeschlossen. Mit dem aktuellen Update von Anfang Dezember 2019 können neu auch Lohndeklarationen an die SUVA übermittelt werden. All diese Behördengänge standen bei den Unternehmen oben auf der Prioritätenliste.

Seit der Lancierung im November 2017 hat EasyGov bereits drei grosse Updates erfahren. Zu Beginn wurde die Plattform insbesondere von Gründerinnen und Gründer genutzt, welche von der Anmeldung beim Handelsregister bis zur Mehrwertsteuer, den Sozial- und Unfallversicherungen sämtliche nötigen Behördengänge für die Firmengründung online erledigen können. Mit den letzten Updates ist EasyGov nun auch für bestehende Unternehmen attraktiver geworden.

E-Government in einem föderalen Staat

EasyGov ist Teil der Strategie von E-Government Schweiz, der Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Ausbreitung elektronischer Behördenleistungen. Bei jeder Aufschaltung von neuen Dienstleistungen müssen neue Behörden involviert werden. Das ist immer wieder eine grosse Herausforderung für das Team von Martin Godel. «Wir können den Behörden nichts befehlen, sondern müssen sie jedes Mal erst vom Nutzen überzeugen», sagte Martin Godel kürzlich gegenüber Radio RTS. Viele öffentliche Verwaltungen betreiben heute Portale mit entsprechend hohen Kosten für Entwicklung, Betrieb, Pflege, Support und Personal. Diese Kosten könnten eingespart werden, indem die Behörden EasyGov als Portal wählen und ihre Tätigkeiten auf ihr Kerngeschäft – die Bearbeitung des eigentlichen Behördenprozesses – fokussieren. Weiter geht damit meist ein höherer Ausbaustandard und Kundenfreundlichkeit einher, da EasyGov vieles bietet, was die meisten Plattformen nicht bieten können. Zum Beispiel gehört ein Kundenservice-Desk zum EasyGov-Paket, wo KMU von morgens 8 bis abends 22 Uhr viersprachig anrufen können. Der ambitionierte Ansatz, in einem föderalen Staat einen One-Stop-Shop für Behördendienstleistungen aufzubauen, erfordert eine gute Einbindung aller Stakeholder und langen Atem. Jede Aufschaltung eines neuen Angebots durchläuft dabei den gleichen Prozess. Dieses Projektmanagement erlaubt, rund alle sechs Monate den Unternehmen neue Behördenleistungen anzubieten.


Leistungsangebot von EasyGov.swiss Version 1.5

Aktuell bietet EasyGov folgende Behördendienstleistungen:

  1. Firmengründung
  2. Anmeldungen bei: a) Handelsregister, b) AHV (Ausgleichskassen), c) Mehrwertsteuer und d) Unfallversicherung (Suva und Privatversicherer)
  3. Handelsregister-Mutationen
    mit kantonsübergreifenden Sitzverlegungen und öffentlichen Beurkundungen
  4. Schuldbetreibung und Betreibungsauskünfte
    für Unternehmen, Vereine, Stiftungen Genossenschaften und Privatpersonen
  5. Bürgschaften für KMU
    Die vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften verschaffen den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. KMU können die zuständigen Bürgschaftsorganisation via EasyGov kontaktieren.
  6. Suva-Lohndeklarationen
    Unternehmen ohne eigene Lohnbuchhaltungssoftware können ihre Lohndaten direkt in EasyGov erfassen und anschliessend an die Suva übermitteln.
  7. Bewilligungsdatenbank
    Übersicht über bewilligungspflichtige und reglementierte Berufe in der Schweiz auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden.
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Januarausgabe: Digitale Verwaltung Schweiz – von der Integration zur Transformation

Es besteht Konsens, dass es uns in der Schweiz gut geht – unser Gesundheitssystem, die Sicherheit sowie die Bildung, um nur einige Beispiele zu nennen, sind top. Die Herausforderung besteht darin, heute das Richtige zu tun – damit es sich hier noch in 20 Jahren gut lebt und arbeitet.

Der Blick auf den Europäischen Markt ermöglicht uns die Anschlussfähigkeit – im rechtlichen, organisatorischen sowie technischen Sinn und zeigt uns Trends, die wir selber auf die Agenda setzen können. Denken wir z.B. an das Once-Only-Prinzip.

Schlechte Rankings aus den EU-Studien sind Ansporn, um hier im Land politischen Druck aufzubauen. Trendberichte der OECD sind Impulse für das Reflektieren unserer Innovationskraft. Der Innovation Index der Cornell University und INSEAD ist erschienen – wir sind Nr. 1 unter den Innovation Leaders. Die Schweiz ist top für Wissen und Outputs im Bereich Technologie und Kreativität. Soweit alles gut. Aber gemäss eGovernment Benchmark 2019 der Europäischen Kommission haben wir Nachholbedarf: Fehlende Basisdienste führen dazu, dass Brüssel unsere Leistung schlecht bewertet. Wir haben einen Fokus auf Projekte und Services gelegt; jetzt geht es darum, die digitale Dateninfrastruktur zu realisieren.

Internationale Analysen sind nicht nur quantitativ und auf Rankings bezogen. Das Observatorium Public Sector Innovation der OECD sammelt konkrete Use Cases und clustert diese anschliessend in Trends. Es geht nicht nur um Digitalisierung –manchmal ist genau die Auseinandersetzung mit anderen Herangehensweisen eine Bereicherung. So übernimmt z.B. die Stadt Amsterdam das Konzept von Airbnb für staatliche Gebäude – es geht um eine sinnstiftende Zwischennutzung, wenn diese leer stehen. Es geht um Adressierung konkreter Herausforderungen sozialer, ökonomischer oder ökologischer Art mit innovativen Ansätzen.

Mit dem Jahr 2019 ist für E-Government Schweiz die aktuelle Strategieperiode zu Ende gegangen: Mit dem neuen Jahr tritt die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 von Bund, Kantonen und Gemeinden in Kraft. Ende November hat E-Government Schweiz eine Standortbestimmung vorgenommen und dabei der grundsätzlichen Fragestellung nachgegangen, wie die Digitalisierung der Verwaltung den grösstmöglichen Nutzen für die Gesellschaft entfaltet (Info dazu hier).

In der Wissenschaft reden wir von einem Maturitätsmodell zur digitalen Transformation des Staates. Haben wir in den letzten Jahren einen Fokus auf Prozessoptimierung, Verbesserung der Datenhaltung oder – für uns zentral – auf behördenübergreifende Zusammenarbeit gelegt, so dreht sich jetzt vermehrt alles um den smarten Staat, der neue Ressourcen mit Wissen & Know How verbindet, um an konkrete Problemstellungen heranzugehen, Entscheidungen zu treffen oder Dienstleistungen zu erbringen. Die Schweiz hat die Kommunikations- und Transaktionsphase hinter sich und befindet sich gerade bei der Integrationsphase – der Nationale Adressdienst ist ein gutes Beispiel hierfür. Aus Forschungssicht spannend ist die Frage, wie wir die letzte Maturitätsstufe dieses Modelles erreichen.

Drei Stossrichtungen zur digitalen Transformation des Staates sind erkennbar:

  • Die Öffnung des Staates für Entscheidungen und Leistungserbringungen,
  • die Relevanz von Vertrauen im staatlichen Handeln und Infrastruktur als Befähiger
  • den ganzen Bereich um Daten und darauf basierenden Dienste.

Hin zur Transformation gilt es folgende Handlungsfelder auf dem Radar zu halten:

  • Wir müssen in digitale Kompetenzen und Fertigkeiten investieren und die Führung in der digitalen Transformation befähigen
  • Es geht darum, sich Gedanken zu machen, wie wir im föderalen System eine «Good Data Governance» vorantreiben können und nach welchen Prinzipien wir Daten austauschen und behördenintern wiederverwenden wollen
  • Und: Wir brauchen Experimentierräume – neben dem Tagesgeschäft – wo wir uns aus der Komfortzone herauskriegen und mit Neuem experimentieren können.

In dieser Ausgabe lesen Sie, wie die neue Personalstrategie der Bundesverwaltung auf die Herausforderungen der digitalen Transformation fokussiert, wie Innovation im öffentlichen Sektor aus der Sicht der Privatwirtschaft vorangetrieben werden kann oder wie Governance aus politischer Sicht immer mehr eine wichtige Rolle spielt.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.

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Einsatz von Mobile-Identity-Lösungen im Rahmen der elektronischen ID

Das Bedürfnis nach einer digitalen Ausweismöglichkeit wächst. Die elektronische Identität (eID) ist in der Schweiz durch das eID-Gesetz geregelt und sieht z.B. eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Behörden vor. Es stellt sich deshalb die Frage, inwiefern ein mobiles Gerät die Identitätsprüfung unterstützen kann, unabhängig davon, ob man einen Service tatsächlich via Smartphone nutzt oder das Gerät nur für die Identifizierung und Authentifizierung genutzt wird.

Während die Herausforderungen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz im Zeitalter von Big Data zunehmend grösser werden, wird der Bedarf nach einer Identitätslösung mit hoher Benutzerfreundlichkeit immer wichtiger. Auf europäischer Ebene wird die Etablierung eines digitalen Binnenmarktes vorangetrieben. Die Schweiz hat ihrerseits die Strategie „Digitale Schweiz“ verabschiedet. Beide Entwicklungen setzen die Realisierung einer vertrauenswürdigen elektronischen Identität voraus, um Unternehmen und Personen für elektronische Transaktionen mit Behörden zu authentifizieren. Die erfolgreiche Implementierung und die damit einhergehende Akzeptanz von elektronischen Identitätslösungen hängt jedoch sehr stark davon ab, wie benutzerfreundlich und einfach eine solche Lösung wahrgenommen wird.

Identifikation mit dem Smartphone

Einer Identitätslösung, der eine hohe Benutzerfreundlichkeit zugesprochen wird, ist die Identifikation über mobile Geräte wie dem Smartphone. Die Sicherheits- und Datenschutzaspekte für solche mobilen Identitätslösungen sind jedoch für die Schweiz noch nicht abschliessend geklärt. Besonders bei Transaktionen mit sensiblen Daten sind Mobile-Identity-Lösungen bis jetzt in der Schweiz wenig verbreitet. Ebenso finden Mobile–Identity-Lösungen bei E-Government-Services nur selten Anwendung. Generell sind die Anforderungen, die Bürgerinnen und Bürger an E-Government-Services stellen, sehr hoch. Zum einen muss der Schutz der Privatsphäre gewährleistet sein, zum anderen sollen die Dienstleistungen geräteunabhängig rund um die Uhr genutzt werden können. Das Beziehen von Dienstleistungen sowie das Abwickeln von Transaktionen via Smartphone oder Tablet sind heutzutage für viele Bürgerinnen und Bürger alltäglich.

Die in der Schweiz existierende Mobile-Identity-Lösung MobileID wird durch Swisscom, Salt und Sunrise betrieben und verwendet bei der Nutzung im Gegensatz zur elektronischen Identität (eID) nicht nur das Internet, sondern auch das Funknetz der drei Unternehmen. Um die MobileID in der Schweiz zu erhalten, sind die Beschaffung einer PKI-fähigen SIM-Karte und der Besitz eines Smartphones notwendig. Weitere mögliche und im Ausland existierende Formen der mID sind Chip- (Schweden) und Blockchain-basierte (Slowenien und Kanada) mIDs.

Die MobileID findet in der Schweiz nur vereinzelt Anwendung (Beispiel PostFinance), für E-Government-Services stellt sich jedoch die Frage, bei welchen Dienstleistungen und in welcher Form das mobile Gerät die Identitätsprüfung unterstützen kann und soll.

Im Ausland bereits verbreitet

Ein Blick in die Verwaltung im Ausland zeigt, dass elektronische Identitätslösungen über Chipkarten und USB-Sticks hinausgehen und durchaus erfolgreiche Integrationen mit Smartphones existieren.

Die folgenden Lösungselemente findet man bei den bisherigen auf dem Markt existierenden Mobile-Identity-Lösungen:

  • Föderierte Identität: Eine Mobile ID (mID) ist in der Lage in verschiedenen IT-Systemen und Webseiten eingesetzt zu werden.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Ein mobiles Gerät wie ein Smartphone kann als zweiter Faktor für die Authentifizierung verwendet werden. Dieser zweite Faktor kann entweder aus Wissen, Besitz oder Merkmalen bestehen. Bezogen auf mobile Geräte bedeutet dies, dass der Besitz einer SIM-Karte und/oder eines Smartphones ein zweiter Faktor repräsentiert.
  • Mobile digitale Signatur: SIM-Karten sind in der Lage, kryptografische Operationen zu nutzen. Hierbei wird eine Wireless Public Key Infrastructure (WPKI) aufgebaut, durch die der Nutzer ein digitales Zertifikat via SIM-Karte erhält, welches er dann mehrfach und bei unterschiedlichen Webseiten nutzen kann. Auch besteht hierbei die Möglichkeit, eine digitale Signatur rechtlich mit einer physischen Unterschrift gleichzustellen.

In Finnland gibt es über 300 Dienstleistungen, bei denen die sogenannte mID Anwendung findet. Im Bereich von Sozialversicherungen, im Gesundheitswesen, aber auch als staatlich anerkannte Signatur wird die mID in Finnland intensiv genutzt. Gemäss dem Finnischen Recht werden mobile Signaturen den physischen Signaturen rechtlich gleichgestellt.

Abb: Ablauf der mID-Nutzung in Moldawien (Quelle: Moldawische Regierung, 2014)

In Moldawien ist seit 2012 bereits eine mID-Lösung im Einsatz. Die Registrierung erfolgt innerhalb von 15 Minuten und die Lösung basiert auf einer starken Authentifizierung. Besonders im Business-to-Government-Bereich wird die mID eingesetzt, aber auch in Bereichen der Steuererklärungen und der Sozialversicherungen. Rund ein Viertel der Sozialversicherungsformulare werden beispielsweise in Moldawien durch mID überprüft.

Identifikation via SIM-Karte

Auch in Estland basiert die mID auf der SIM-Karte. Das Zertifikat ist immer drei Jahre gültig und muss danach ausgetauscht werden. Die elektronische Signatur und die mobile Authentifikation basieren auf PKI-SIM-Karten. Fast alle Online-Dienstleister im öffentlichen und privaten Bereich in Estland akzeptieren die mID als Lösung für die Identifizierung und Authentifizierung. So findet die mID nahezu flächendeckend in Estland Anwendung, d. h. beispielsweise bei Fahrzeuganmeldungen, Führerausweisanmeldung, im Gesundheitswesen, im Sozialversicherungsbereich, als staatlich anerkannte Signatur, bei der Steuererklärung, bei Unternehmensanmeldung und bei Wahlen.

Diese genannten Beispiele zu Mobile-Identity-Lösungen werden fast alle auf Basis von PKI-fähigen SIM-Karten umgesetzt. Die Mobile-Identity-Lösungen haben sich aber nur dank Pionierleistungen und gewissen Misserfolgen schrittweise zu einer tauglichen Lösung entwickelt. Auffällig ist, dass in den untersuchten Ländern analog zur Schweiz jeweils nur eine einzige Mobile-Identity-Lösung existiert. Der Erfolgsfaktor ist dabei immer die landesweite Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Telekommunikationsunternehmen. Zudem sind die Unterstützung der Privatwirtschaft und eine hohe Anzahl an nutzbaren Dienstleistungen aus dem öffentlichen und privaten Sektor entscheidend.

Moldawien schafft smarte Anwendungen ohne eID

In der Schweiz gibt es bislang nur eine geringe Anzahl an Business Cases, weshalb eine Mobile-Identity-Lösung aktuell nur wenig Mehrwert für eine Identifizierung und Authentifizierung mit einer mobilen Identitätslösung bieten. Die ausländischen Beispiele zeigen allerdings auch, dass der Einsatz beispielsweise bei der Fahrzeug- und Führerausweisanmeldung nicht komplex ist und gleichzeitig einen sehr grossen Mehrwert für die Benutzerfreundlichkeit bietet. Länder wie Estland zeigen auf, was mit einer Mobile Identity-Lösung potentiell alles möglich wäre, indem die mID in fast allen Bereichen zum Einsatz kommt. Moldawien demonstriert zudem, dass gar keine eID benötigt wird, wenn die Mobile-Identity-Lösung durch alle Stakeholder unterstützt wird.

Werden die Erfolgsfaktoren der führenden Länder auf die Schweiz extrapoliert, lässt sich festhalten, dass die Zusammenarbeit aller Telekommunikationsunternehmen bereits erfolgt und daher eine gute Basis gelegt ist. Die Telekommunikationsunternehmen sind staatlich geprüfte Identity Providers (IdPs), die bereits heute bei Bürgerinnen und Bürgern Identitätsprüfungen bei der Beschaffung einer gewöhnlichen SIM-Karte durchführen. Da der Erfolg einer Mobile-Identity-Lösung jedoch von der Anzahl nutzbarer Dienstleistungen im privaten und öffentlichen Sektor abhängig ist, scheint der Föderalismus besonders ein Hindernis bezüglich Interoperabilität im öffentlichen Sektor zu sein, wobei dieser Nachteil auch für die eID gilt. Kantone müssten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung der MobileID-Nutzung harmonisieren, um von den positiven Synergieeffekten profitieren zu können.


Referenzen

Estnische Regierung (1. April 2017). Using Mobil-ID. Abgerufen am 9. September 2018 von Id.ee: https://www.id.ee/index.php?id=36884

Gemalto (16. Dezember 2014). White Paper National Mobile ID schemes – Learning from today’s best practices. (Gemalto, Hrsg.) Abgerufen am 28. August 2018 von Gemalto Government Programs: http://www.id-world-magazine.com/wp-content/uploads/WP-Gemalto-MobileID-overview-EN.pdf

Gemalto (2018). Expand your national identity system. Abgerufen am 17. Oktober 2018 von Gemalto Mobile ID: https://www.gemalto.com/govt/coesys/mobile-id

GSMA (11. Juli 2013). Finnish Mobile ID: A Lesson in Interoperability – An Executive Summary. Abgerufen am 28. August 2018 von GSMA: https://www.gsma.com/identity/wp-content/uploads/2013/07/SC_GSM_288_Finland-Mobile-ID-executive-summary-100713-v4.pdf

Moldawische Regierung. (14. Oktober 2014). Case Study. Abgerufen am 29. August 2018 von eGov Moldawien: www.egov.md/ro/file/3695/download?token=7fnIFJzO

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