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Von E-Voting bis Behördenbot – Tagungsbericht vom Swiss E-Government Forum

Wie die Verwaltung  digital wird, haben ReferentInnen am Swiss E-Government Forum in Bern gezeigt. So hilft in St. Gallen etwa ein Chatbot beim Umzug. Mehr solcher E-Services und auch E-Voting wünscht sich die Schweiz, zeigt die Nationale E-Government-Studie, die E-Government-Schweiz-Geschäftsleiter Cedric Roy vorstellte. 

«Der Beamte ist ein Roboter» lautet der Titel des Referats, mit dem Labinot Demaj (im Titelbild) das Swiss E-Government Forum eröffnet. Er ist Mitbegründer der Beyerley AG Zürich und Associate Fellow Smart Government Lab an der Hochschule St. Gallen und hat im Auftrag der Stadtverwaltung St. Gallen einen digitalen Verwaltungsassistenten, den Chatbot «Gallus» entwickelt. «Gallus» hilft bei verschiedenen Behördengängen, wie etwa einem Umzug hilft. Der Verwaltungsassistent kann zudem verschiedene Probleme lösen auch Formulare ausfüllen. Für das Betreibungsregister haben beyerley und Abraxas den Bot entsprechend angepasst.

Wenn der Beamte ein Bot ist

Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger wandele sich die klassische Schalteransicht zum Smart Government. „Je smarter der Service wird, umso weniger sichtbar wird die Verwaltung für die Bevölkerung noch sein“, erläutert Demaj. Die Schalterbeamten von früher würden nach und nach durch Bots abgelöst.

Der Bot greift bei seinen Antworten nicht nur auf Backend-Daten zu sondern auf alle Daten, die im Netz und in der Umgebung verfügbar sind. Auch Echtzeitdaten werden genutzt. Technisch gesehen braucht der Assistent eine Infrastruktur (App o.ä.), Module, eine Plattform und Schnittstellen zu wichtigen Programmen. „Aber bis der Bot ein Beamter wird, ist es noch ein langer Weg“, sagt Demaj. Die Herausforderungen liegen vor allem bei den Protokollen – also an der Stelle, wo sich entscheidet, ob ein Mensch oder ein Bot die Aufgabe lösen sollte. Der Bot muss eines Tages erkennen, wann er ein Problem an den Menschen delegiert muss. Zudem brauche es Verbesserungen bei den Backend-Daten, mehr Sign-in-Möglichkeiten und Schnittstellen sowie bessere Kommunikationsfähigkeiten der Bots, so dass dieser auch auf ein „Tschüss“ adäquat reagieren kann und nicht antwortet „Ich habe Sie nicht verstanden.“

Zürich plant bürgerzentrierte Verwaltung

Die nächste Referentin Dr. Kathrin Arioli, Staatsschreiberin der Staatskanzlei des des Kantons Zürich stellt die digitale Verwaltung von Zürich vor. Zu ihren strategischen Zielen zählen:

  • Vereinfachung und Ausbau der digitalen Leistungen
  • Verbesserungen der Rahmenbvedingungen
  • Nutzung von Behördendaten
  • Förderungen der digitalen Informationen
  • Etablierung des Kulturwandels
  • und die Einrichtung des digitalen Arbeitsplatzes für die Mitarbeitenden.

Die Teilprojekte für die Realisierung setzen Arioli und ihr Team mit einem Impulsprogramm entsprechend den strategischen Zielen um. Einzelne Projekte haben Innovationscharakter andere bieten „quick wins“.

Besondere Bedeutung habe der Kulturwandel, betont Arioli: „Wir müssen weg vom Silodenken.“ Das Projekt ZHweb2019 ist hierfür ein Schlüsselprojekt, bei dem Mitarbeitende aus allen Abteilungen mitwirken. Es entsteht die neue Webpräsenz, die sich über die Themen präsentiert und sich besonders eng an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Die Staatskanzlei ist vernetzt mit Partnerorganisationen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Bundesverwaltung, Zürcher Gemeinden u.a..

SchweizerInnen wollen E-Voting für alle

Cedric Roy, Leiter E-Government Schweiz. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo

Cédric Roy, Leiter der Geschäftsstelle E-Government Schweiz stellt die Nationale E-Government-Studie 2019 vor. Herausgeberinnen sind E-Government Schweiz und das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Eingeflossen sind qualitative Interviews mit 19 Privatpersonen und eine repräsentative Erhebung bei Unternehmen und Verwaltungen.

Diese haben ergeben, dass der Behördenkontakt heute zwar überwiegend persönlich ist, der Kontakt über digitale Wege aber zunimmt. Die Hauptgründe dafür sind Zeitersparnis und Flexibilität. Am meisten genutzt wird demnach die elektronische Steuererklärung, es werden aber deutlich mehr digitale Behördenleistungen gewünscht. Auffallend ist jedoch, so Roy, dass im Tessin E-Services deutlich weniger genutzt werden als in der Deutschschweiz. Die Ergebnisse geben keinen Aufschluss über dne Grund. Roy vermuttet, dass gesetzliche Grundlagen und finanzielle Ressourcen fehlten.

Auch zu einem politisch sehr heissen Eisen wurden Bevölkerung, Unternehmen und Verwaltung befragt: E-Voting. Die Mehrheit der Bevölkerung möchte demnach elektronisch abstimmen.  Fast 70%  der Befragten wollen E-Voting in der Schweiz und etwa die Häfte der Befragten würde dann sogar öfter wählen, wenn es elektronisch ginge. Nur 8% möchten E-Voting verbieten.

Zwei Drittel der Befragten nutzen jeden digitalen Behördendienst oder zumindest die Hälfte davon. 90 % haben die Dienste erfolgreich genutzt, trotzdem finden 23 % die Nutzung schwierig.

Bei den Unternehmen zeigt sich ein etwas anderes Bild, sagt Roy. 73 % der Unternehmen nutzen alle oder die Hälfte der digitalen Dienste und das zum grössten Teil ohne Probleme. Oft nutzen Unternehmen Telefon und Email, um mit den Behörden in Kontakt zu treten. Allerdings sind die digitalen Dienstleistungen für Unternehmen eher unbekannt wie etwa easygov.

Die befragten Verwaltungen können bislang nur wenige digitale Dienste anbieten, 86% der Angestellten wissen jedoch, dass das Angebot ausgebaut werden muss. Als Grund für das noch kleine Angebot sehen die Befragten bei den fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen sowie teilweise fehlenden rechtlichen Grundlagen.

In seinem Fazit empfiehlt Roy unter anderem „digital first“ entsprechend dem „digital by default“-Prinzip der Tallinn-Deklaration.

In Österreich startet Digitales Amt

Dr. Gerhard Popp, Bundesministerium für Digitalisierung, Österreich. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo

Wie sich das E-Government in Österreich entwickelt hat, schildert Dr. Gerhard Popp, Bundes-Chief Digital Officer des Bundesministeriums für Digitalisierung der Republik Österreich. Seit Januar 2018 gibt es ein eigenes Ministerium für die Digitalisierung.

„Wir müssen nicht E-Government machen sondern mobile Government“, betont Popp. Der Grund: immer weniger Leute haben einen PC daheim, aber fast alle haben ein Smartphone. Das ist für Popp einer der zentralen Punkte und seine Maxime heisst „mobile first“. Neu geschaffen wurde die Plattform oesterreich.gv.at für die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Bürgerinnen und Bürger finden auf ihr konkrete digitale Amtswege zu Geburt, Umzug, Reisepass, Wahlkarte und andere. Besonders daran sei: „die Dienstleistungen werden im gleichen Medium erbracht“ und nicht am Schluss doch auf Papier zugeschickt. Zudem sehen weitere Services angegliedert wie FinanzOnline und ein Steuerrechner. Die Plattform geht am 15. März online.

Weiter arbeitet Österreich am «Digitalen Amt» der Verwirklichung des Only-Once-Prinzips und der Konsolidierung der IT-Infrastruktur. Dazu gehören auch der Ausbau von „shared services“ beim Bund.

Digitale Verwaltung braucht Durchhaltevermögen

„Stehen die Bürgerinnen und Bürger wirklich im Zentrum der Politik?“ – mit dieser Frage beschäftigt sich Anja Wyden Guelpa, Direktorin des civicLab. „Die digitale Verwaltung entwickelt sich schon weiter, aber es braucht sehr viel Energie, Geduld und Durchhaltevermögen“, resümiert sie. Leider seien die Verwaltungen zu vorsichtig und wollten nicht scheitern. Deshalb kämen einige digitale Projekte nicht voran. Letztlich braucht es einen Kulturwandel. Aus ihrer Sicht sollten diese Punkte umgesetzt werden, um die digitale Verwaltung zu beschleunigen:

  • In der Politik müsse der Mensch im Zentrum stehen. Klingt banal, aber so Wyden Guelpa: Nur wer ein Regierungsprogramm so schreibt, dass es auch Lernende verstehen, habe seine Aufgabe richtig gemacht.
  • Es braucht mehr Versuchslabore, in denen PolitikerInnen mit BürgerInnen, HackerInnen und Forschenden diskutierten und Ideen entwickeln – «eine Community aufbauen». Dies sei in der Privatwirtschaft gang und gäbe.
  • PolitikerInnen sollten talentierte Mitarbeitende engagieren, fördern und ihnen Verantwortung übertragen. Dies vermittle den eigentlichen Sinn für politisches Handeln.
  • Um eine mutige und innovative Kultur zu fördern, sollten die Führungspersönlichkeiten ihren Mitarbeitenden einen Safe Space geben, in dem sie Risiken eingehen dürften und wüssten, dass die Führung hinter ihnen stehe.

Das Swiss E-Government Forum ist Teil der Infosocietydays, zu denen auch das Swiss E-Health Forum gehört, das am 7. und 8. März stattfindet.

Wir haben am 5. März im Liveblog vom ersten Tag des Swiss E-Government Forums berichtet, diesen finden Sie hier unten.

Alle Refereate finden Sie hier.

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E-voting: when transparency means more security

On 14 December 2016, the State of Geneva started a revolution by publishing the first elements of the source code of its native E-voting system “CHVote” on the GitHub Platform (https://republique-et-canton-de-geneve.github.io/chvote-1-0/index-fr.html). This groundbreaking step toward transparency and co-creation was the outcome of a long process launched seven years earlier, when the cantonal parliament allowed any citizen from Geneva, Bern, Basel and Lucerne to audit the source code – something which the Bern University of Applied Sciences (BFH) and the Geneva Pirate party also did in 2012.

In January 2015, the Geneva Parliament, on the recommendation of the government, adopted a new law requiring publication of the entire source code of the E-voting system within three years. To do so, the Government chose the Affero GPL 3.0 (AGPL) open source licence as the template. On 20 April 2017 a prototype of a universal verifiability protocol was published. This protocol presents the end-to-end cryptographic tools to be implemented between citizens and the system infrastructure, thus offering optimal security thanks to universal verifiability. It is being currently developed.

This shift from a passive transparency in which the citizen has to ask the government to consult the source code toward an active one meaning the code is directly and publicly published on the internet is justified by the ever-greater need to build trust in digital tools, and especially those used in democratic processes. Transparency builds trust. But not only that, transparency also contributes to greater security.

There is no system built by humans that doesn’t involve risks. It is the responsibility of any system developer and provider to ensure that their system is as secure as can be. This is why from the very start, the Geneva E-voting system has been developed with security as the top priority. Since 2015, citizens who use CHVote have been able to verify, using individual and personal control codes, that their vote has been correctly placed in the electronic ballot box. This is called “individual verifiability”.

More traditional security measures are also implemented and regularly updated. The system and the network are constantly monitored through logs and checks. The electronic ballot box is sealed and opened by an independent electoral commission that possesses all the access codes. This same commission also places control votes in the electronic ballot box during the voting process to ensure its integrity. Audits and hacking tests are carried out regularly. Every three years full, legally-required public audits are carried out and their results published. Finally, the whole system is placed under the scrutiny and authorization of the federal authorities. All of which are vitally necessary measures.

For a long time, security in the digital world meant building sophisticated systems, processes and firewalls. On the technical level, this is a perfectly sound approach. But security was achieved through keeping things closed, both in technological and communications terms; the higher the walls, the lower the possibility of looking into the system’s black box, the higher the security. Today, this paradigm is fading away – and with good reason.

In 2015, before we published the first part of our source code, we organized workshops with hackers, citizens, journalists and academics to investigate how we could enhance the trust citizens have in E-voting. The outcomes were clear-cut: let citizens look into the system, let the best hackers and specialists contribute to the system and share their experience and expertise. Opening up the system and allowing public scrutiny contributes directly to its security. Firstly, by benefiting from their knowledge. Secondly, by showing that we have nothing to hide and that the system is exactly what it is meant to be: an unbiased democratic tool.

From here we start to see a pattern emerge: transparency builds trust, which contributes to co-creation, which in turn enhances security. In this paradigm, the citizen both contributes to and benefits from this approach. By having the opportunity to see for themselves how the system works and is made, their confidence and thus their appetite for using E-voting increases. And by being required to contribute to the creation of the system itself, they take part in making it better and safer. In the end, the goal is that this crucial democratic tool becomes the citizens’ tool. Because we are much more likely to defend something we own, than something we simply use.

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Die sichere E-Voting-Infrastruktur der Post

Die digitale Transformation schreitet unaufhaltsam voran. So ist absehbar, dass auch der zurzeit in der Schweiz noch weitgehend papierbasierte Abstimmungs- und Wahlprozess mittelfristig digitalisiert wird. Als etablierte vertrauenswürdige Transporteurin von Abstimmungsinformationen in der physischen Welt sieht die Post E-Voting als natürliche Evolution eines Teils ihres Kerngeschäfts.

Die Schweizerische Post befasst sich bereits seit 2012 mit dem Thema der elektronischen Stimmabgabe. Im November 2014 begann die Abteilung Entwicklung und Innovation zusammen mit dem Technologiepartner Scytl, mit der Entwicklung einer eigenständigen E-Voting-Lösung der letzten Generation für die Schweiz. Im November 2016 hat der Kanton Freiburg das System der Post zum ersten Mal für eidgenössische Abstimmungen und kantonale Wahlen eingesetzt. Seit Anfang 2017 nutzen die Kantone Freiburg und Neuenburg das System für jeden Urnengang. Im Januar 2017 hat zudem der Kanton Basel-Stadt entschieden, sich dem Modell der Post anzuschliessen. Die Lösung der Post wurde in einem aufwändigen Audit im März 2017 als gesetzeskonform bestätigt und ist die erste Lösung in der Schweiz, die jenseits der historischen Grenze von 30% der Stimmbürgerschaft eingesetzt werden kann.

E-Voting-Software
Die E-Voting-Kern-Software, die bei der Schweizerischen Post eingesetzt wird, wurde von der Firma Scytl in Zusammenarbeit mit der Post entwickelt. Das dafür eingesetzte Stimmabgabeprotokoll der letzten Generation besitzt eine individuelle Verifizierbarkeit und ist end-to-end-verschlüsselt. Detailliertere Informationen zur Software können dem Whitepaper «Swiss-Post Online Voting Protocol Explained» ([2]) entnommen werden.

Die Software selber erfüllt bereits hohe Anforderungen an die Sicherheit und ist von der Stimmabgabe bis zur Auswertung vollständig verschlüsselt. Die Infrastruktur ist katastrophensicher aufgebaut und kann nicht autorisierte Zugriffe von aussen wie von innen verlässlich abwehren.

IT-Infrastruktur

Die Schweizerische Post verfügt über zwei geografisch getrennte Rechenzentren, die FINMA-konform und ISO-27001- und ISO-22301-zertifiziert sind. Die Post stellt vollständige Redundanzen kritischer Versorgungssysteme und stark authentifizierte Zutrittskontrolle sicher.

Alle E-Voting-Systeme sind in beiden Rechenzentren standortredundant vorhanden. Somit ist Business Continuity jederzeit gewährleistet. Der E-Voting-Service ist (ausser der Reverse-Proxy- und der Datenbank-Infrastruktur) vollständig virtualisiert.

Das System besteht aus einer Computer-, Netzwerk- und Storage-Infrastruktur, welche gemeinsam in einer Box (Datacenter in a Box) bereitgestellt wird. Solche Systeme können modular auf- und ausgebaut werden.

Die E-Voting-Datenbankinfrastruktur besteht aus drei produktiven und zwei integrativen, dedizierten Systemen. Die Wahlurne befindet sich verschlüsselt und signiert auf der Datenbank. Die Daten werden dreifach und synchron gespeichert.

Jeder Kanton verfügt über eine eigene E-Voting-Umgebung, die logisch komplett von den Umgebungen der anderen Kantone getrennt ist. Neben der Kantonstrennung gibt es einen dedizierten Access Layer (Reverse-Proxy-Infrastruktur), der für Stimmbürgerinnen und -bürger sowie für Kantonsadministratoren aufgebaut worden ist.

Das E-Voting-Setup pro Kanton umfasst zwei getrennte Teile. Den öffentlichen Voter-Teil sowie den Admin-Teil. Die beiden Ausprägungen sind komplett getrennt, Querverbindungen sind nicht zugelassen und durch Firewalls verunmöglicht. Sowohl der öffentliche Voter-Teil wie auch der Admin-Teil bestehen aus mehreren hintereinander gestaffelten Servern in unterschiedlichen, durch Firewalls getrennten Netzwerk Areas und Layer.

Für Kantone gibt es zwei unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten. Falls der Kanton über eine eigene Infrastruktur und ein eigenes Portal verfügt, können Stimmbürgerinnen und -bürger des entsprechenden Kantons den Urnengang darüber abwickeln (Variante 2 in der Grafik).

Kantone ohne eigenes Portal können für ihre Stimmbürgerinnen und -bürger das Voter-Portal der Schweizerischen Post nutzen (Variante 1 in der Grafik).

E-Voting-Sicherheitsmassnahmen
Die E-Voting-Software der Firma Scytl sichert die Wahl und die Wahlurne mittels Stimmabgabeprotokoll der letzten Generation, der individuellen Verifizierbarkeit und der End-to-End-Verschlüsselung bereits umfassend. Die Post stellt den Transport der verschlüsselten Wahlzettel und der verschlüsselten Wahlurne sicher. Dieser Transport wird auf den Systemen der Post durch zusätzliche Sicherheitsmassnahmen gewährleistet. Die nachfolgende Darstellung zeigt die sicherheitsrelevanten Aspekte auf, die für die E-Voting-Lösung umgesetzt wurden.

  • Sicherheitsmassnahmen durch Access Layer / Reverse Proxies:
    Ein grosser Teil der Sicherheitsmassnahmen konzentriert sich auf den Access Layer mit seinen Reverse Proxies. Im Kern geht es darum, Mandatory Access Control sowohl auf Betriebssystem- wie auch Applikationsebene durchzusetzen.
  • Sicherheitsmassnahmen durch Firewalls, Zonen und Areas:
    Das Zonen- und Area-Konzept trennt die Server netzwerktechnisch voneinander. Das heisst, Access Layer, Voter-Frontend, Voter-Portal, Admin-Portal, Admin-Backend und die Datenbank sind in unterschiedlichen Netzen und sehen einander nicht. Jede Zone und jede Area sind durch Firewalls geschützt. Der Access Layer ist physisch vom Rest der E-Voting-Infrastruktur getrennt.
  • Sicherheitsmassnahmen durch Hochsicherheits-Betriebssystem:
    Die Infrastruktur ist auf einem Open Source-Hochsicherheits-Betriebssystem gebaut, das den Mechanismus der Zugriffskontrolle unterstützt. Alle Server der E-Voting-Plattform haben dieses Betriebssystem im Einsatz.
    Dieses Hochsicherheits-Betriebssystem bedeutet, dass ein E-Voting-Server Prozess in einem eigenen Kontext läuft und vollständig abgekapselt wird. Das heisst, der Prozess kann nur auf die vorgesehenen Ressourcen des Systems zugreifen.
  • Sicherheitsmassnahmen durch 4-Augen-Prinzip:
    Das 4-Augen-Prinzip kontrolliert den administrativen Zugang zur kompletten E-Voting-Infrastruktur. Wenn ein System-Administrator auf eine E-Voting-Komponente zugreifen will, braucht er eine Token-Nummer, die er nach Identitäts- und Begründungsprüfung von einer anderen Person aus einer anderen Fachabteilung erhält. Diese Token-Nummer ist nur einmal gültig und verfällt, sobald sich der Administrator wieder abmeldet.

Weiterführende Informationen können dem Whitepaper «E-Voting Infrastruktur» ([3]) entnommen werden.


Referenzen:

  1. Swiss Online Voting Protocol, R&D Scytl Secure Electronic Voting.
    https://www.post.ch/-/media/post/evoting/dokumente/swiss-post-online-voting-protocol.pdf
  2. Individual Verifiability, Swiss Post E-Voting Protocol Explained.
    https://www.post.ch/-/media/post/evoting/dokumente/swiss-post-online-voting-protocol-explained.pdf
  3. Whitepaper Übersicht über die Infrastruktur des E-Votings der Schweizerischen Post.
    https://www.post.ch/-/media/post/evoting/dokumente/whitepaper-infrastruktur-post-e-voting.pdf
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Soziale Dimension des E-Voting

Mit E-Voting erhält die Schweiz einen dritten Stimmkanal. Laut aktuellen Umfragen, befürworten fast alle jungen Menschen eine Möglichkeit online abzustimmen. Doch welche, zum Teil überraschenden, sozialen Dimensionen hat E-Voting noch?

Jedes Land hat seine eigene politische Kultur. Dazu gehören kodifiziertes Recht, Stimmverhalten, aber auch Gebräuche und Symbolik rund um die Politik. In der Schweiz hat mit der graduellen Einführung der Briefwahl so ein Wandel der politischen Kultur stattgefunden. Dieser dauerte in den Kantonen über einen Zeitraum von über 30 Jahren. Die Stimmabgabe vor Ort ist damit durch die briefliche de facto ersetzt worden. An die Urne geht kaum mehr jemand. Auch die Medien und Kampagnenorganisationen haben sich darauf eingestellt. Das kann man sich in vielen anderen Ländern kaum vorstellen. Wie kann man in einer unkontrollierbaren Umgebung eine freie, unbeeinflussbare Stimmabgabe garantieren? Das fragen sich Beobachter aus dem Ausland und schicken ihre Wähler nach wie vor in die Wahlkabine, die man bei uns gar nicht mehr kennt. Und jetzt kommt noch E-Voting als dritter Kanal hinzu.

  • Das wirft nicht nur technische, sondern auch soziale Fragen auf:
  • Wer nutzt den neuen Stimmkanal?
  • Verändert das Abstimmen via Internet unser Stimmverhalten?
  • Wandelt sich die politische Kultur in der Schweiz erneut?
  • Verändert sich die Demokratie insgesamt?

Das sind Fragen, die wir am Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) aus sozialwissenschaflicher und juristischer Perspektive untersuchen.

Wer will E-Voting?
Gemäss der letzten, exklusiv dem Thema E-Voting gewidmeten Umfrage, befürworten 70% der Befragten unabhängig vom Geschlecht den neuen Stimmkanal. Bei den unter 30-Jährigen bewegen sich die Unterstützungsraten um die 90%. Mit zunehmendem Alter sinkt die Zustimmung und beträgt bei über 70-Jährigen noch rund 50%.

Die am häufigsten genannten Pro-Argumente sind die Bequemlichkeit des Abstimmungsvorganges und dass es an der Zeit sei, die elektronische Stimmabgabe einzuführen. Aber auch Sicherheitsbedenken kommen zum Ausdruck. Im Vergleich der drei Kanäle geniesst die elektronische Stimmabgabe am wenigsten Vertrauen. Zu vertrauensbildenden Massnahmen befragt, kommen in einer Auswahl aus sieben Möglichkeiten die individuelle Verifizierung (68%), ein Testsystem zum Ausprobieren (63%) sowie Sicherheitsinspektionen durch Experten (55%) am besten weg.

Wer sind die Nutzer von E-Voting?
Die Frage nach den Nutzer und Nutzerinnen von E-Voting erscheint vorerst einfach und banal. Es besteht jedoch die Befürchtung, dass die neuen digitalen Technologien vorderhand den bereits privilegierten Gesellschaftsschichten zu Gute kommen. Wäre dies der Fall, würde E-Voting zu einer Vertiefung des sogenannten digitalen Grabens beitragen. Das kann und darf nicht der Zweck des neuen Stimmkanals sein. Unsere bisherigen Forschungen zu diesem Thema zeigen, dass man eine vorsichtige Entwarnung geben darf. Auf den ersten Blick sind die E-Voter eher besser ausgebildet, männlich und finanziell bessergestellt. Doch vertiefte Studien zeigen, dass der digitale Graben bei E-Voting vernachlässigbar klein ist, wenn die weiteren Einflussfaktoren wie IT-Kenntnisse und Internet-Affinität kontrolliert werden.

Eine unserer Studien anhand von Genfer Stimmregisterdaten bringt kontra-intuitive Resultate zu Tage. Wir haben in 15 Gemeinden über zehn Abstimmungstermine hinweg verfolgt, wie treu die Stimmenden dem elektronischen Stimmkanal waren. Rund 50% wechseln den Stimmkanal immer wieder mal, 22% machen nur einen einmaligen Versuch mit dem Abstimmen per Internet und 28% bleiben dabei. Entgegen unseren Erwartungen finden sich die treusten E-Voter bei den über 40-Jährigen und älter, nicht bei den Jüngeren.

Wie viele Nutzer und Nutzerinnen hat E-Voting in der Schweiz?
Auch die Nutzerraten für die Praxis von E-Voting anzugeben, erscheint auf den ersten Blick eine simple Angelegenheit zu sein. Vergleichbares Zahlenmaterial für die Analyse aufzubereiten ist jedoch aufgrund der heterogenen Zusammensetzung des für E-Voting zugelassenen Elektorats nicht trivial. Wir sind in den Kantonen mit E-Voting-Praxis auf neun unterschiedliche Arten gestossen, wie eine simple Nutzerrate zusammengesetzt sein kann. Wenn man herausfinden will, ob E-Voting die Stimmbeteiligung um einen Bruchteil von Prozenten angehoben hat oder nicht, sollte das der Analyse zugrundeliegende Zahlenmaterial möglichst harmonisiert sein. In einigen Kantonen können bei kantonalen Abstimmungen beispielsweise auch Ausländer und Ausländerinnen abstimmen. Die Werte lassen sich dann nicht mit Zürcher Gemeinden vergleichen, wo das nicht der Fall ist. Bei einigen Abstimmungen konnten Auslandschweizer und –schweizerinnen nur teilnehmen, wenn sie in Ländern ansässig waren, die das Wassenaar-Abkommen unterzeichnet hatten.

Im zeitlichen Überblick seit den frühen 2000-er Jahren zeigen sich ein paar interessante Muster. Die Nutzerrate von E-Voting ist bei den Auslandschweizer und -schweizerinnen rasch auf über 50% bis auf zwei Drittel der Stimmberechtigten angestiegen. Bei den Inlandschweizern und -schweizerinnen ist die Bilanz aufgrund der unsteten Implementation zwiespältiger. Nach anfänglich hohen Nutzerraten von 30% und darüber, haben sie sich bei 20% und darunter eingependelt. Unsere Untersuchungen haben auch gezeigt, dass sich die vielen Unterbrüche von E-Voting negativ auswirken. Jegliche zusätzliche Schwelle, wie eine Pflicht, sich für E-Voting vorgängig zu registrieren, reduziert die Nutzerzahlen weiter.

Erhöht sich dank E-Voting die Stimmbeteiligung?
Die Stimmbeteiligung ist mit der Generalisierung des Abstimmens und Wählens per Post durchschnittlich um fast 4% angestiegen. Das ist viel für die Schweiz mit einem langjährigen Mittel von rund 45% Stimmbeteiligung bei nationalen Volksabstimmungen.

Kann E-Voting nochmals so einen Schub auslösen? Dem scheint nicht so. In einer quasi-experimentellen Untersuchungsanlage haben wir das für Genfer und Zürcher E-Voting-Gemeinden statistisch untersucht. Es zeigt sich keinerlei Effekt, auch nicht für die unter 25-Jährigen.


Literaturhinweise aus dem Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA):

Bisaz, Corsin (2015) Elektronische Petitionen, Anonymität und Beantwortungspflicht, Aktuelle Juristische Praxis 2/2015, 293-302.

Germann, Micha and Serdült, Uwe (2017) Internet Voting and Turnout: Evidence from Switzerland, Electoral Studies 47, 1-12. doi: 10.1016/j.electstud.2017.03.001

Glaser, Andreas (2015) Der elektronisch handelnde Staat, E-Legislation, E-Government, E-Justice, Zeitschrift für Schweizerisches Recht (ZSR) 134 II, 259-333.

Langer, Lorenz (2014) Staatliche Nutzung von Social Media-Plattformen. Aktuelle Juristische Praxis 17(6): 820-833.

Mendez, Fernando and Serdült, Uwe (im Erscheinen) What drives fidelity to internet voting? Evidence from the roll-out of internet voting in Switzerland, Government Information Quarterly. doi: 10.1016/j.giq.2017.05.005

Milic, Thomas; McArdle, Michele; Serdült, Uwe (2016) Attitudes of Swiss citizens towards the generalisation of e-voting = Haltungen und Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung zu E-Voting Studienberichte des Zentrums für Demokratie Aarau Nr. 9 und 10. Aarau: ZDA. https://doi.org/10.5167/uzh-127938

Serdült, Uwe and Thomas Milic (im Erscheinen) Disentangling Digital Divide and Trust: Internet Voting Affinity in Switzerland, IFIP EGOV-EPART 2017 Conference, St. Petersburg, Russia, 4-7 September, 2017.

Serdült, Uwe; Micha Germann; Maja Harris; Fernando Mendez and Alicia Portenier (2015) Who are the Internet voters?, doi: 10.3233/978-1-61499-570-8-27

Serdült, Uwe; Mendez, Fernando; Harris, Maya; Seo, Hyeon Su (2016) Scaling Up Democracy with E-Collection?, in: Edelmann, N.; Parycek, P. (eds.) CeDem 2016 Conference for E-Democracy and Open Government 2015, 18-20 May 2016, Danube University Krems, Austria, 25-31.

Serdült, Uwe; Micha Germann; Fernando Mendez; Alicia Portenier and Christoph Wellig (2015) Fifteen Years of Internet Voting in Switzerland: History, Governance and Use, IEEE Xplore CFP1527Y-PRT, 126-132. http://dx.doi.org/10.1109/ICEDEG.2015.7114482

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E-Voting als Gewähr für die Rechtsgleichheit

Heute sind rund 158’000 Auslandschweizer und -schweizerinnen zur Ausübung ihrer politischen Rechte in einem Stimmregister eingetragen. Verspätungen beim Postversand machen die schriftliche Abstimmung aber zu einer unsicheren Lösung. Daher stellt die elektronische Stimmabgabe für unsere Landsleute im Ausland häufig die einzige Möglichkeit dar, ihre demokratischen Rechte auszuüben.

1992 deutete die Botschaft zum Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer darauf hin, dass in den kommenden Jahren 20’000 bis 25’000 Schweizer Bürger und Bürgerinnen ihr briefliches Stimm- und Wahlrecht vom Ausland her ausüben würden. Heute sind es fast acht Mal so viele, wobei die Zahl jedes Jahr weiter zunimmt.

Der Wunsch, sich auf der politischen Bühne Gehör zu verschaffen, ist ein starkes Zeichen der Verbundenheit der Auslandschweizer und -schweizerinnen mit ihrem Heimatland. Der Wunsch ist gross weiterhin aktiv am politischen Leben in der Schweiz zu partizipieren. Dies ist insbesondere auf die Entwicklung der internationalen Migration zurückzuführen, die von immer kürzerer Dauer ist. Man geht vor allem aus beruflichen Gründen für einige Jahre ins Ausland, bevor man wieder in die Schweiz zurückkehrt. Es sei darauf hingewiesen, dass 60% der 775’000 Auslandschweizer und -schweizerinnen zwischen 18 und 65 Jahre alt und erwerbstätig sind. Das Bedürfnis nach Aufrechterhaltung einer intensiven Verbindung zur Schweiz ist ausgeprägt und wird unter anderem über die Ausübung politischer Rechte erreicht. Doch aufgrund der Verzögerungen beim Postversand ins Ausland ist dies häufig unmöglich. Die Lösung des Problems liegt daher in der Einführung des E-Voting.

Obwohl erste Versuche bereits 2004 begannen, stellen heute leider nur sechs Kantone (BE, BS, FR, GE, LU, NE) ihren Landsleuten im Ausland diesen Stimmkanal zur Verfügung. Paradoxerweise boten vor den eidgenössischen Wahlen 2015 noch 14 Kantone die Stimmabgabe via Internet an. Grund für diesen Rückgang ist die Auflösung des Zürcher Consortiums. Der Bundesrat hatte entschieden den 9 Kantonen, die Gebrauch vom E-Voting-System für die eidgenössischen Wahlen machten, aufgrund einer «Lücke im Schutz der Geheimhaltung der Stimmabgabe» keine Genehmigung zu erteilen.

Es besteht jedoch Anlass zur Hoffnung. Tatsächlich haben die Kantone Aargau und St. Gallen angekündigt, bereits Ende 2017 E-Voting-Versuche für ihre im Ausland lebenden Bürger und Bürgerinnen durchführen zu wollen. Der Kanton Waadt startet solche Versuche ab 2018. Auch der Bundesrat hat im April 2017 klar seinen Willen bekundet, dass alle Schweizer Kantone bis 2019 die elektronische Stimmabgabe einführen sollen, und zwar mit Blick auf die eidgenössischen Wahlen. Zu diesem Zweck wird die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen entsprechenden Zeitplan für die Einführung erstellen. Diese Ankündigung ist nicht nur für die Auslandschweizer und -schweizerinnen erfreulich, sondern auch für die Auslandschweizer-Organisation (ASO). Die ASO, die sich für die Einführung des E-Voting zugunsten der Mitglieder der sogenannten «Fünften Schweiz» einsetzt, hatte den Kandidierenden für die eidgenössischen Wahlen 2015 gegenüber klargemacht, dass sie eine Erreichung dieses Ziels bis 2019 erwartet.

Ferner hat die ASO stets die Politik der Bundeskanzlei unterstützt, die der Sicherheit bei E-Voting-Systemen den Vorrang gegenüber der Geschwindigkeit geben. Nach 12-jähriger erfolgreicher E-Voting-Versuchsphase in verschiedenen Kantonen sollte einer Einführung des 3. Stimmkanals nichts mehr im Weg stehen.

Es versteht sich von selbst, dass das E-Voting mittelfristig allen Schweizer Stimmberechtigten zur Verfügung gestellt werden muss. In einem politischen System der halbdirekten Demokratie wie der Schweiz ist es normal, dass für alle Bürger und Bürgerinnen die gleichen Rechte gelten und sie diese auch ausüben können. Deshalb möchten die Auslandschweizer und -schweizerinnen schneller als bisher via Internet abstimmen können.

Neben einem besseren Zugang zu den Wahlen ist ein weiterer positiver Effekt von E-Voting, dass Auslandschweizer und -schweizerinnen aufgrund ihrer Erfahrungen im Ausland eine möglicherweise internationalere Sichtweise auf die in unserem Land diskutierten Themen einbringen. Im Falle der Auslandschweizer und –schweizerinnen ist E-Voting ein bewährtes Mittel für die Gewährleistung ihrer Partizipation am politischen Prozess.

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Digitalisierung und Demokratie: Schub für E-Voting in der Schweiz

Seit dem Jahr 2000 engagieren sich Bund und Kantone gemeinsam im Bereich der elektronischen Stimmabgabe. Seither verzeichnete die Etablierung der elektronischen Urne Fortschritte und Rückschläge. Ein neues Planungsinstrument und zusätzliche finanzielle Mittel von E-Government Schweiz ebnen nun den Weg für angepasste Rahmenbedingungen: Das elektronische Abstimmen soll sich als dritter ordentlicher Stimmkanal etablieren.

Die Pioniere des E-Votings in der Schweiz waren die Kantone Genf, Neuenburg und Zürich, die 2004, resp. 2005 die ersten Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe auf eidgenössischer Ebene durchführten. Alle drei Kantone hatten hierfür ein anderes System im Einsatz. Genf setzte auf eine eigens entwickelte Lösung, Neuenburg nutzte eine spanische Software und Zürich baute das Consortium Vote électronique (bestehend aus den Kantonen AG, FR, GL, GR, SG, SH, SO, TG und ZH) auf. Seither gab es mehr als 200 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei Abstimmungen auf Bundesebene. Dazu kamen zahlreiche Durchführungen auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Systemlandschaft und Ausbreitung
Nach den drei Pionieren folgten weitere Kantone, die sich einem der drei Systeme anschlossen, so dass bis heute 14 Kantone Versuche mit E-Voting durchgeführt haben. Im Herbst 2015 veränderte sich diese Ausgangslage. Das Consortium löste sich auf, da ihr System die bundesrechtlichen Anforderungen für die Zulassung zu den eidgenössischen Wahlen 2015 nicht erfüllen konnte. Zudem entschied sich der Kanton Neuenburg 2015, im E-Voting mit der Post als Systembetreiberin zusammenzuarbeiten. In der Folge gruppierten sich 2016 die Kantone neu: Der Kanton Freiburg entschied sich für den Anschluss an das System der Post, die Kantone Aargau und St. Gallen erteilten dem Kanton Genf den Zuschlag.

Auch die meisten übrigen Kantone aus dem ehemaligen Consortium arbeiten aktiv daran, E-Voting (wieder) einzuführen. Der Kanton Thurgau hat die Ausschreibung eines entsprechenden Systems lanciert. Im Kanton Graubünden steht eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte an, das die notwendigen Rechtsgrundlagen für die flächendeckende Einführung von E-Voting schaffen soll.

Die nachstehende Karte zeigt, welche E-Voting-Systeme im Mai 2017 wo im Einsatz sind:


Neues Planungsinstrument, zusätzliche finanzielle Mittel, Übergang in den ordentlichen Betrieb
Den bisherigen Versuchen mit E-Voting gemein war, dass sie nur einem Teil der Stimmberechtigten eines Kantons die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe eröffneten – seien es die Ansässigen oder Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Dies sieht die Verordnung über die elektronische Stimmabgabe vor, in der das zugelassene Quorum an Sicherheitsanforderungen der eingesetzten Systeme geknüpft wird. An seiner Sitzung vom 5. April 2017 hat der Bundesrat nun entschieden, die Versuchsphase beenden zu wollen und gemeinsam mit den Kantonen die nötigen Rechtsgrundlagen für die Etablierung des elektronischen Kanals als dritter ordentlicher Stimmkanal zu schaffen.

An der Frühjahrestagung der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz haben sich Bund und Kantone zudem zum Ziel bekannt, das im Schwerpunktplan von E-Government Schweiz definiert ist: Sie wollen die nötigen Schritte unternehmen, um das E-Voting bis 2019 in zwei Dritteln der Kantone zu etablieren. Im Anschluss daran hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz an seiner Sitzung Ende April zusätzliche Mittel für das strategische Projekt «Vote électronique» beschlossen.

Transparenz und Sicherheit zentral
Mit diesen Entscheiden ist nun einerseits die strategische Stossrichtung für die Weiterführung von «Vote électronique» in der Schweiz gegeben. Andererseits stehen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung, um die interessierten Kantone bei der Einführung des dritten Stimmkanals zu unterstützen.

Aus Sicht von E-Government sind weitere Aspekte der Entscheide zentral: Es wird geprüft, unter welchen Bedingungen der Prozess der Stimmabgabe vollständig digitalisiert werden kann, so dass auch die Zustellung der Wahl- oder Abstimmungsunterlagen elektronisch erfolgen kann. Zudem müssen die Systemanbieter künftig ihre Quellcodes offenlegen, und die universelle Verifizierbarkeit soll gemäss Aussage der Systemanbieter bis 2018 umgesetzt werden. Diese Massnahmen verbessern die Transparenz, die Sicherheit und Effizienz der Stimmabgabe im virtuellen Raum sowohl für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger als auch für die involvierten Behörden.

Somit schaffen Bund, Kantone und Gemeinden das nötige Vertrauen für die Nutzung der technologischen Möglichkeiten im Bereich der Stimmabgabe und machen einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der politischen Mitspracherechte im Zeitalter der Digitalisierung.

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