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Digitalisierungsmonitor 2019 – Wie sich die Politik zur Digitalisierung positioniert

Die Politik wird durch die Digitalisierung stark gefordert: Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft und die Wissenschaft erwarten diesbezüglich zukunftsweisende Entscheide. Vor diesem Hintergrund lancierte das Institut Public Sector Transformation (IPST) der Berner Fachhochschule zusammen mit den Universitäten Zürich und Genf, der Online-Wahlhilfe «smartvote» sowie dem ICT- und Online-Branchenverband Swico im Vorfeld der Eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2019 den «Digitalisierungsmonitor 2019». Im Rahmen des Projektes wurden die Kandidierenden der National- und Ständeratswahlen anhand eines thematisch breit gefächerten Fragebogens zu ihren Positionen bezüglich der Digitalisierung befragt.

Die BFH hat nun einen Analysebericht zum Digitalisierungsmonitor veröffentlicht, der eine gezielte Auswertung der erhobenen Daten mit Fokus auf die Haltung gegenüber der Digitalisierung im Allgemeinen, auf die digitale Demokratie und Meinungsbildung sowie auf die institutionellen Rahmenbedingungen, die für den Ausbau und für die Entwicklung neuer Ansätze einer digitalen Demokratie unverzichtbar sind, vornimmt.[1]

Mässiges Interesse am Thema

Eine erste Erkenntnis leitet sich bereits aus der Tatsache ab, dass die 20 Fragen des Digitalisierungsmonitors bloss von knapp einem Viertel der insgesamt 4’736 Kandidierenden beantwortet worden sind. Zum Vergleich: bei der Online-Wahlhilfe «smartvote», die 75 Fragen umfasste, fiel die Antwortquote mehr als drei Mal so hoch aus. Trotz der hohen Präsenz in der Berichterstattung der Medien scheint die Digitalisierung in der Politik einen deutlich geringeren Stellenwert aufzuweisen und bei den Kandidierenden lediglich ein mässiges Interesse hervorzurufen. Somit zeigt sich aber auch, dass das Sensibilisierungsziel des Digitalisierungsmonitors nach wie vor absolut vordringlich ist.

Mit Blick auf die vorliegenden Auswertungen bleibt positiv zu vermerken, dass trotz der eher geringen Antwortquote die Daten des Digitalisierungsmonitors eine hohe Aussagekraft aufweisen. In einer vergleichenden Analyse der Antworten aus dem Digitalisierungsmonitor und der «smartvote»-Daten zeigt sich, dass es zu keinen nennenswerten Verzerrungen kommt bzw. die Teilnehmenden am Digitalisierungsmonitor vergleichbare Antwortmuster wie die «smartvote»-Teilnehmenden aufweisen (für Details vgl. BFH-Analysebericht).

Positive Grundhaltung – Skepsis bezüglich einzelner Projekte

Generell werden die Digitalisierung und ihre Auswirkungen von den Kandidierenden aller Parteien weitgehend positiv beurteilt (vgl. Abbildung 1). Grössere Unterschiede und auch skeptischere Positionsbezüge ergeben sich jedoch, wenn gezielt nach einzelnen Bereichen gefragt wird (beispielsweise danach, ob die Digitalisierung die Gesellschaft auch gerechter macht). Über mehrere Fragen hinweg betrachtet zeigt sich, dass die Haltung gegenüber der Digitalisierung auch eine ideologische Prägung aufweist: Liberale Kandidierende (vor allem GLP- und FDP-Kandidierende) neigen zu optimistisch-positiven Einschätzungen, links-grüne und konservative Kandidierende (vor allem Grüne und SVP-Kandidierende) neigen zu eher skeptischen Einschätzungen. Daneben zeigt sich, dass Männer und Kandidierende aus der Deutschschweiz eine positivere Grundhaltung einnehmen als Frauen resp. französisch- und italienischsprachige Kandidierende. Bemerkenswert ist, dass das Alter der Kandidierenden insgesamt eine geringere Rolle spielt als gemeinhin angenommen wird.

Abbildung 1

Positionen zur Digitalen Demokratie

Auch bei digitalen Innovationen im Bereich der demokratischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung erfolgt die Beurteilung oft entlang ideologischer Linien. Insbesondere, wenn Regulierungsfragen ins Spiel kommen, tritt der in der Politik dominante Links-rechts-Gegensatz auch bei Digitalisierungsfragen deutlich hervor (beispielsweise beim Thema Regulierung von Social-Media-Plattformen). Interessant ist die unterschiedliche Beurteilung von E-Voting (elektronische Stimmabgabe) und E-Collecting (Sammeln von Online-Unterschriften für Initiativen und Referenden): Während das E-Voting-Thema tendenziell liberale Befürworter von konservativen Gegnern trennt, spaltet das E-Collecting linke Befürworter und rechte Gegner (vgl. Abbildung 2).

Abbildung 2

Bei einer ganzen Reihe von Themen sind sich hingegen die Kandidierenden aller Parteien mehrheitlich einig. So finden sich in allen Parteien Mehrheiten für die Bekämpfung der negativen Auswüchse von Social-Media-Plattformen (z.B. im Bereich der «Fake News»-Verbreitung). Umstritten ist hingegen, ob dies mittels staatlicher Regulierung oder über eine Selbstregulierung der Plattformen geschehen soll (vgl. Abbildung 3). Das Thema «Social Media» ist zudem eines der wenigen Themen, bei denen das Alter der Kandidierenden eine klare Rolle spielt: Junge Kandidierende betrachten die Regulierung dieser Plattformen deutlich kritischer als die älteren Kandidierenden.

Abbildung 3

 Darüber hinaus weist die Auswertung auf den zweifelhaften Ruf hin, den der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen staatlicher Entscheidungen geniesst (vgl. Abbildung 4). In diesem Bereich besteht ganz offensichtlich eine grössere Kluft zwischen der Einschätzung durch die Politik und der Rolle, die KI in der Forschung und der Industrie heute bereits spielt.

 

Abbildung 4

Bei Fragen zur digitalen Infrastruktur, zu E-Government und zum Datenschutz zeigen sich häufig klare Mehrheiten. In den Medien werden Themen wie das 5G-Mobilfunknetz, E-Health, E-ID oder der Datenschutz oft als heftig umstritten dargestellt, im Rahmen der Auswertungen des Digitialisierungsmonitors erweisen sich die Kandidierenden und die Parteien allerdings als deutlich konsensorientierter. So wird der 5G-Netzausbau vor allem von den Grünen bekämpft, während in den Bereichen E-Government und Datenschutz die SVP opponiert (vgl. Abbildung 5). Bei allen übrigen Parteien überwiegen positive Einschätzungen.

Abbildung 5

So stehen z.B. auch alle Parteien dem Vorschlag, ein Grundrecht auf digitale Unversehrtheit (z.B. mit dem Recht auf Vergessen) in der Verfassung zu verankern, wohlwollend gegenüber. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass sich unter den Kandidierenden und Parteien in allen Bereichen der Digitalisierungspolitik im Grundsatz Mehrheiten für zukunftsweisende Lösungen finden lassen.

Fazit und Ausblick

Für die zukünftige Ausgestaltung der Digitalisierungspolitik der Schweiz sind die Erkenntnisse des «Digitalisierungsmonitors 2019» vielfach erhellend. Ebenso zeigt sich, dass noch vieles zu tun bleibt. Zum einen macht das nur mässige Interesse am Projekt deutlich, dass das Thema «Digitalisierung» in der Politik noch nicht den Stellenwert einnimmt, den es verdient. Die Sensibilisierung für das Thema muss darum dringend vorangetrieben werden – nicht nur bei politischen Entscheidungsträgern, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit. Zum anderen zeigt sich, dass die Schweizer Parteien noch keine kohärenten Positionen zur Digitalisierung entwickelt haben. Dies ist zugegebenermassen bei einem so breit gefächerten Querschnittsthema alles andere als einfach. Dennoch wäre es für die Öffentlichkeit wichtig, dass die Parteien ihre politische Rolle wahrnehmen und rasch eine Klärung ihrer digitalisierungspolitischen Ziele und Positionen vornehmen, um so vor Wahlen den Bürgerinnen und Bürgern eine klare programmatische Orientierung zu bieten.


Referenzen

[1] Der vollständige Bericht steht als Download hier zur Verfügung.

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Der Digitalisierungsmonitor 2019

Vor den Eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober 2019 lanciert die BFH in Kooperation mit den Universitäten Zürich und Genf sowie mit der Online-Wahlhilfe smartvote und dem ICT- und Online-Branchenverband Swico den «Digitalisierungsmonitor 2019». Dieser soll dazu beitragen, dass das wichtige Zukunftsthema Digitalisierung auf die Wahlkampfagenda gesetzt und dass die Kandidierenden und die Wählerschaft dafür sensibilisiert werden.

Auch wenn aus heutiger Sicht niemand präzise vorherzusagen weiss, welche Folgen die Anwendung von Künstlicher Intelligenz, allgegenwärtiger Vernetzung, Big Data-Verlinkungen und Roboterisierung für unser Leben haben wird, ist die Politik bereits stark herausgefordert: Als Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und in Unternehmen, als Konsumentinnen und Konsumenten sowie als Bürgerinnen und Bürger erwarten wir vom neuen Parlament wegweisende Entscheide, welche für das Bild, das die zukünftige Schweiz gegenüber der eigenen Bevölkerung und der Welt vermittelt, prägend sein werden.

Vor der Wahl droht jedoch gleich in doppelter Hinsicht ein Informationsdefizit: Einerseits könnten die neuen Parlamentsmitglieder mit Digitalisierungsthemen in Berührung geraten, zu denen sie sich vorgängig noch nie Gedanken gemacht haben – weil sie sich diese bis anhin ganz einfach nicht machen mussten. Andererseits könnten die Wählerinnen und Wähler ganz ohne die Möglichkeit dastehen, sich vor der Stimmabgabe eingehend über die Haltungen der Kandidierenden und Parteien in Bezug auf eine Reihe bedeutender Digitalisierungsfragen informieren zu können.

Zwar weiss die Wählerschaft dank Tools wie smartvote ziemlich genau Bescheid, wie die Kandidierenden zu vielen der herkömmlichen (und deshalb keineswegs unwichtigen) Themen wie Migration, Umweltschutz, Sicherheit, Steuern, Wirtschaftsfreiheit usw. stehen. Doch um das Metathema der Digitalisierung angemessen abzubilden, steht im Standardfragebogen von smartvote schlicht zu wenig Platz zur Verfügung.

Um diesen Mangel an Information zu beheben, spannt das BFH-Zentrum Digital Society mit den entsprechenden Kompetenzstellen der Universität Zürich und der Universität Genf sowie mit Swico, dem Wirtschaftsverband der ICT- und Online-Branche, zusammen. Geschaffen wird der Digitalisierungsmonitor 2019, der die Einstellungen und Positionen der Kandidierenden zu den wesentlichen Dimensionen der Digitalisierung erfasst und so eine wertvolle Informationsgrundlage für die Wählerschaft bietet.

Bis Ende Mai arbeiten die Expertenteams der beteiligten Partner unter Beteiligung ihrer angeschlossenen Digitalisierung-Communities einen Fragebogen aus, der bis Juni auf Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung stehen wird. Ab Mitte Juni werden alle Kandidierenden, welche den normalen, thematisch breit gefächerten smartvote-Fragebogen ausfüllen auch auf die Zusatzumfrage zur Digitalisierung hingewiesen. Die Kandidierenden können so ihre Positionen bezüglich verschiedener Digitalisierungsdimensionen kundtun und ihre Haltung gegenüber der Öffentlichkeit transparent machen. Die Fragen des Digitalisierungsmonitors 2019 ermöglichen das Erstellen eines Digitalisierungsprofils, das die Einstellung der Kandidierenden zusätzlich veranschaulicht.


Die Ergebnisse des Digitalisierungsmonitors 2019 werden im September der Öffentlichkeit präsentiert in der Hoffnung, damit einen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung und der Parteien im Hinblick auf die Wahlen vom 20. Oktober – und darüber hinaus – zu leisten.

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Digitale Demokratie braucht die Blockchain

Vertrauen ist ein hohes Gut in der Demokratie. Doch wie steht es darum in Zeiten der Digitalisierung? Wie die Blockchain die elektronische Stimmabgabe legitimiert und sicher macht, zeigten Forschende der BFH. Zusammen mit Fachleuten diskutierten sie die Herausforderungen der Demokratie im digitalen Zeitalter am ausgebuchten Anlass Treffpunkt BFH am 13. September.

Dr. Ingrid Kissling, Direktorin des Departements Wirtschaft der BFH und Gastgeberin des Anlasses im Impact Hub eröffnete den Abend. Prof. Dr. Reinhard Riedl, Leiter des BFH-Zentrums Digital Society startete die Diskussion mit der Frage, ob die Sozialen Medien etc. bald mehr Einfluss hätten als die klassischen politischen Parteien. Kursierende Fake News und Microtargeting beeinflussten schon heute die Meinungsbildung.

Prof. Dr. A. Ladner, Dr. Ingrid Kissling, Vicenza Trivigniano

Obwohl das E-Voting von vielen heiss ersehnt wird, sind doch manche kritischen Fragen noch offen. BFH-Prof. Dr. Eric Dubuis vom TI Biel ging der Frage nach, ob die Blockchain-Technologie diese Probleme lösen könnte. Er zeigte anhand der gängigsten Eigenschaften eines E-Voting-Systems, dass dem nicht so sei.

Dr. Daniel Schwarz von Smartvote erläuterte die Möglichkeiten, welche eine Verbindung von Smartvote mit E-Voting darstellt. Er hinterfragte, wie anwenderfreundlich die Bedienung des E-Voting sei sowie gewisse Einbussen der Dienstqualität, wie früherer Urnenschluss.

Vincenza Trivigno, Staatsschreiberin des Kantons Argau, unterstrich in ihrem Referat die Wichtigkeit des Vertrauens der Wählerinnen und Wähler in die E-Voting-Systeme. Zudem forderte sie, dass Manipulationen zwingend zu entdecken seien, falls sie dann stattfinden.

Prof. Dr. Andreas Ladner vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung der Universität Lausanne (IDHEAP) verwies in seinem Referat, dass das traditionelle Wählen oder Abstimmen auch mit Unsicherheit versehen sei. «Man zähle halt einfach nach, bis es stimmt.» Er verstehe nicht, wieso man in der Schweiz so viel Zeit brauche, um E-Voting-Systeme flächendeckend einzuführen. Vicenza Trivigno klärte ihn auf: «Sicherheit geht vor Tempo.»

In der anschliessenden Podiumsdiskussion, an welcher sich das Publikum beteiligte, wurde rege diskutiert, wie man E-Voting und andere E-basierte Prozesse zu gestalten habe, damit E-Demokratie voll funktioniere.

Die Präsentationen des Abends finden sie hier: Vortag BFH Vortragsreihe Impact Hub Def._

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Gläserne Bürger wegen der staatlichen E-ID?

Das E-ID-Gesetz soll es allen Bürger ermöglichen, einfach und sicher verschiedene Dienstleistungen im Internet zu beziehen. Wichtig für eine grosse Akzeptanz ist das Vertrauen in die Sicherheit und vor allem in den Schutz der persönlichen Daten und damit der Privatsphäre. Genügt der aktuelle Entwurf diesen Anforderungen oder wird durch die staatliche E-ID eine flächendeckende Überwachung der Bürger ermöglicht?

Am 1. Juni 2018 wurde der Entwurf des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) [1] vom Bundesrat vorgestellt. Ziel des E-ID Gesetzes ist es, eine staatlich anerkannte elektronische Identität zu schaffen, die für die Verwendung von verschiedenen Dienstleistungen im Internet genutzt werden kann. So soll es z. B. für einen Webshop möglich sein, anhand der E-ID festzustellen, wer gerade einen Artikel kaufen möchte. Dem Benutzer bleibt es erspart, ein Benutzerkonto beim Webshop zu erstellen und sich zu registrieren (auch wenn dies im Hintergrund automatisiert gemacht wird). Auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz befinden sich Videos, die den Vorgang veranschaulichen [2].

Im E-ID Gesetz wird u.a. geregelt, dass beim Ausstellen einer E-ID dieser zusammen mit den Personenidentifizierungsdaten (amtl. Name, Vorname, Geburtsdatum) eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen wird (Art. 5). Laut Botschaft zum E-ID Gesetz [3] wird diese E-ID-Registrierungsnummer dauerhaft und widerspruchsfrei einer Person zugewiesen. Wie in der folgenden Abbildung 1 dargestellt, bildet diese Registrierungsnummer damit den Anker zu den Daten der E-ID-Inhaber, indem die zertifizierten IdP diese Nummer als Identifikator erhalten (2). Sie dient in der Folge der automatisieren Abfrage von Personendaten durch die zertifizierten IdPs.

 

Abbildung 1: Anwendungsbereiche der Identifikatoren

Art. 8 des E-ID Gesetzes bestimmt, dass das Fedpol zum Abgleich von Personendaten mit Registern und Datenbanken die Versichertennummer (AHVN13) als eindeutigen Identifikator verwenden darf, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen (1). Die AHVN13 wird nie als Attribut an die zertifizierten IdP geliefert, um einer missbräuchlichen Nutzung durch unberechtigte Dienste vorzubeugen. Wenn aber ein zur Nutzung der AHVN13 berechtigter Dienst diese als Attribut benötigt, so kann er nach Übermittlung der E-ID-Registrierungsnummer (E-ID-RN) die entsprechende AHVN13 abfragen (4).

Laut Art. 21 des E-ID-Gesetzes darf die E-ID-RN von allen E-ID verwendeten Diensten zur Identifizierung von Personen genutzt werden. Das heisst, die zertifizierten IdPs können mit dem Einverständnis des Inhabers die E-ID-RN an einen E-ID verwendenden Dienst weitergeben (3). Wird das Realität, hat man einen eineindeutigen Personenidentifikator, der nun nicht mehr nur in Teilbereichen des E-Governments verwendet darf, wie die AHVN13, sondern übergreifend sowohl im E-Government als auch in allen anderen Bereichen der Gesellschaft.

Auch wenn die Betreiber von E-ID-verwendenden Diensten laut Datenschutzgesetz, die Personenidentifizierungsdaten, inkl. der E-ID-Registrierungsnummer, nur mit expliziter Zustimmung des Inhabers (weiter-)verwenden dürfen, besteht ein hohes Risikopotential von ungewollten Verknüpfungen der Daten (5).

Beispiel: Ein E-ID-Inhaber verwendet seine E-ID zum E-Banking bei seiner Bank ‘credit4you’. Unabhängig davon kauft er online beim Webshop ‘allyouneed’ ein und nutzt auch hier seine E-ID zur Authentifizierung. Sowohl die E-Banking-Anwendung, wie auch der Online-Shop bekommen nach der expliziten Freigabe die Personendaten des E-ID-Inhabers einschliesslich der E-ID-Registrierungsnummer. Der Zufall will es, dass beide Dienste demselben Anbieter gehören. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass Informationen zum Verkaufsverhalten des E-ID-Inhabers mit seinen Bank-Informationen verknüpft werden und zum Beispiel – basierend auf dem eindeutigen Personenidentifikator – beim Online-Kauf sehr einfach und schnell Bonität und Liquidität des Kunden geprüft werden können. Auch der Kauf von Sportartikeln zu Risiko-Sportarten könnte demnach zu einer veränderten Betrachtung z.B. bei der Kreditvergabe führen.

In der Botschaft zum E-ID Gesetz wird darauf hingewiesen, warum auf eine systematische Verwendung der AHVN13 verzichtet wird. Die Gefahr einer Vernetzung von Personaldatensätzen wird als zu gross eingeschätzt. Warum die Gefahr einer systematischen Verwendung der E-ID-Registrierungsnummer sowohl im privaten Bereich als auch im E-Government geringer sein soll, ist unklar. Die Freiwilligkeit der E-ID und die daraus geschlossene fehlende Abdeckung sind als Argumente in keiner Weise ausreichend.

Zum Glück ist noch genug Zeit, geeignete Massnahmen zu definieren, um dem Schadenspotential entgegen zu treten. Aus unserer Sicht hat dabei eine Massnahme erste Priorität:

  • Die E-ID Registrierungsnummer bleibt den zertifizierten Identity Providern (IdP) vorbehalten und darf von diesen nur zur regelmässigen Aktualisierung der Personendaten mit dem Fedpol verwendet werden. Die Weitergabe an E-ID-verwendende Dienste ist untersagt.

Als zweite Massnahme folgt:

  • Der IdP übergibt jedem E-ID verwendenden Dienst einen immer gleichbleibenden aber individuellen Identifikator (IND-E-ID). Anhand dieses Identifikators kann der Dienst den E-ID-Inhaber jederzeit wieder identifizieren. Damit wird eine einfach herzustellende Verknüpfung der Personendaten eines E-ID Inhabers über die Grenze eines E-ID verwendenden Dienstes hinweg mehrheitlich verhindert.

Abbildung 2: Individuelle E-ID-Nummern pro Dienst

Damit die Abfrage der AHVN13 für berechtigte Dienste dennoch möglich ist (vgl. Abbildung 1), sind weitere Massnahmen notwendig. Ein zusätzlicher Baustein in einem E-ID Ökosystem könnte auch die Einführung eines sektoriellen Identifikators sein, bei welchem mehrere berechtigte Dienste sich einen gemeinsamen Identifikator teilen.

Die oben erwähnte Massnahme und weitere Vorschläge werden in zusätzlichen Artikeln vertieft betrachtet.


Referenzen

[1] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/3989.pdf

[2] https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/e-id.html

[3] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/3915.pdf

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Die Kantone und das E-Voting

E-Voting verbessert die demokratischen Prozesse, findet unsere Autorin, die Staatsschreiberin des Kantons Basel-Stadt Barbara Schüpbach. Die kantonalen Gesetze regeln, ob in einem Kanton E-Voting als dritter, zusätzlicher Stimmkanal angeboten wird. 

E-Voting, das elektronische Stimmen und Wählen, ist keine neue Entwicklung. Die eidgenössischen Räte beschäftigen sich seit Jahren damit. Bereits im Jahr 2000 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und die Vorbereitungen für eine elektronische Stimmabgabe in der Schweiz voranzutreiben.[1] Im Juni 2002 ergänzten die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die politischen Rechte, wodurch seit 2003 Versuche mit E-Voting erlaubt sind.

Aktuell wird E-Voting in den Kantonen Aargau, Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg und St. Gallen angeboten. Hier haben bestimmte Gruppen von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit, ihre Stimme auch elektronisch abzugeben. Im Kanton Basel-Stadt beispielsweise können die Auslandschweizer Stimmberechtigten seit 2009 elektronisch abstimmen. Rund zwei Drittel der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nutzen E-Voting. Seit 2016 sind in Basel-Stadt auch Menschen mit einer Behinderung zum E-Voting zugelassen. Glarus, Graubünden und Thurgau sind die nächsten Kantone, die E-Voting als zusätzlichen, dritten Stimmkanal anbieten werden.

Warum mischen sich die Kantone in die Diskussion ein?

Seit einigen Monaten wird die Debatte um E-Voting zunehmend lauter geführt. Dabei dominieren Fragen rund um die E-Voting-Systeme. IT-affine Bundesparlamentarier, IT-Interessierte und Exponenten der europäischen Hackervereinigung CCC sehen im E-Voting eine technologische Gefahr für unsere Demokratie. Die Gegner kritisieren die mangelnde Sicherheit und das Risiko einer Verletzung des Stimmgeheimnisses. Im Zuge dieser Diskussion kündigten sie eine Volksinitiative zum Stopp von E-Voting an.

Eine konstruktiv-kritische Diskussion über E-Voting-Systeme und die technologischen Aspekte ist wichtig und hilfreich, solange sie faktenbasiert verläuft. Sie soll nicht vermischt werden mit der Beeinflussung der Stimmberechtigten im Vorfeld einer Wahl („Wenn Russland die Wahlen in den USA beeinflussen kann, dann …“). Zudem ist es nicht zielführend, wenn wahrheitswidrig behauptet wird, E-Voting sei gesetzlich nicht vorgesehen.

IT-Spezialisten allein ermöglichen keine umfassende Debatte der Fragen rund um E-Voting. Der Nutzen von E-Voting ist ebenfalls in Betracht zu ziehen. Diese Fragen können die Spezialisten für die Durchführung der Urnengänge beantworten. Und das sind die Kantone. Denn sie sind verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung und Auszählung der Urnengänge – auch für diejenigen des Bundes. Zwar erlässt der Bund Verfahrensvorschriften für „seine“ eidgenössischen Abstimmungen und für die Nationalratswahlen. Dazu zählen auch Vorgaben für den Einsatz von E-Voting[2]. Aber es sind die Kantone, die entscheiden, ob bei ihnen E-Voting angeboten wird oder nicht. Nur wenn das Kantonsparlament im kantonalen Wahlgesetz E-Voting vorsieht, können die Stimmberechtigten elektronisch abstimmen.

Diese Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen ist auch im digitalen Zeitalter sinnvoll, verfügen doch die Kantone über die Nähe zu den Stimmberechtigten und sind es doch die Kantone, die – seit der Gründung des Bundesstaates – operative Erfahrung bei Urnengängen erworben haben. Diese Nähe und diese Erfahrung kommen uns jetzt auch bei der Einführung von E-Voting zu Gute. So beispielsweise die Erkenntnis, dass die Wahlfreiheit des Stimmkanals für die Stimmberechtigten auch mit E-Voting erhalten bleiben muss. E-Voting wird neben der persönlichen und der brieflichen Stimmabgabe als dritte, zusätzliche Möglichkeit angeboten. E-Voting ist ein Angebot, kein Zwang.

E-Voting: ein Anliegen der Stimmberechtigten

E-Voting ist kein Hobby einiger Kanzleichefs, die sich durch technologischen Fortschritt hervortun wollen. E-Voting ist ein Anliegen der Stimmberechtigten. Laut einer Studie des Zentrums für Demokratie Aarau[3] sprechen sich 69 Prozent der Leute für E-Voting aus. Bei den Jüngeren sind es noch mehr: 90 Prozent der unter 30-Jährigen befürworten E-Voting.

Die Kantone, die E-Voting einführen oder einführen wollen, haben die Generation der kommenden Stimmberechtigten im Blick. Unsere Jugendlichen erachten es als normal, die Dinge des Alltags digital zu erledigen. Diese Entwicklung können die öffentlichen Verwaltungen nicht ignorieren. So wie es vor zehn Jahren undenkbar war, online eine Baubewilligung zu beantragen, so wird es in zehn Jahren undenkbar sein, seine Stimme nur brieflich oder persönlich an der Urne abzugeben. Wenn bereits heute Petitionen elektronisch eingereicht werden können[4], müssen wir E-Voting anbieten. Sonst riskieren wir, die kommenden, digital geprägten Generationen als Stimmbürger zu verlieren.

E-Voting verbessert die demokratischen Prozesse

Es geht uns Kantonen aber nicht nur um die Zukunft. E-Voting bringt bereits heute einen Nutzen: Zum einen verbessert E-Voting die demokratischen Prozesse. Weil die Stimmberechtigten Schritt für Schritt durch den Abstimmungs- oder Wahlprozess geleitet werden, gibt es keine ungültigen Stimmen mehr. Jede abgegebene Stimme wird zählbar.[5] Zum andern erleichtert E-Voting denjenigen die Stimmabgabe, die zwar abstimmen dürfen, es aber nicht oder nur schwer können. Die orts- und zeitunabhängige elektronische Stimmabgabe bringt besonders Menschen mit einer Behinderung Vorteile.

Sicherheit vor Tempo gilt nach wie vor

Im Juni 2018 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, eine Vernehmlassung auszuarbeiten, um E-Voting nach über 200 erfolgreichen Versuchen als dritten ordentlichen Stimmkanal zu definieren. Für uns Kantone ist entscheidend, gemeinsam mit dem Bund weiterhin und unaufgeregt den Grundsatz „Sicherheit vor Tempo“ zu verfolgen. Die seit Juli 2018 geltende Offenlegung der Quellcodes für universell verifizierbare Systeme und die öffentlichen Intrusionstests sind für das Vertrauen unserer Stimmberechtigten zentral. Ihr Vertrauen ist unser höchstes Gut. Deshalb werden die Verantwortlichen auch nur dann E-Voting zum Einsatz zulassen, wenn es die sehr hohen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

In den Kantonen befassen sich Spezialisten aus IT, Recht, Politologie und Kommunikation mit den digitalen Herausforderungen bei den politischen Rechten. Sie arbeiten seit 2003 sorgfältig daran, E-Voting als zusätzlichen, dritten Stimmkanal zu etablieren.


Referenzen

[1] Motion (00.3190) der Spezialkommission des Nationalrats 00.016 vom 9. Mai 2000: «Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie», überwiesen vom Nationalrat am 20. Juni 2000 (AB 2000 N 769), vom Ständerat am 3. Oktober 2000 (AB 2000 S 655).

[2] Da es sinnwidrig wäre, pro Staatsebene unterschiedliche digitale Standards einzuführen, übernehmen die Kantone die Bundesvorgaben zu E-Voting für ihre kantonalen und kommunalen Abstimmungen.

[3] https://www.zdaarau.ch/dokumente/SB-09-Evoting-ZDA.pdf.

[4] https://www.ch.ch/de/demokratie/politische-rechte/petition/.

[5] https://www.nzz.ch/zuerich/rund-26-prozent-der-zuercher-wahlzettel-waren-nicht-gueltig-ld.1362954

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E-Voting als Treiber der Netz-Sicherheit

In Winterthur entschied 2001 eine einzige Stimme Unterschied über die Wahl in den Stadtrat. Das Wahlbüro hatte beschlossen, dass «Pedalo» und «Panorama» auch «Pedergnana» heissen, womit die Kandidatin Pearl Pedergnana mit einer Stimme Vorsprung gewählt war. Das ist absurd. Nicht nur wegen solcher Unzulänglichkeiten gehört die Zukunft dem E-Voting, schreibt unsere Autorin, die Zürcher SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr in ihrem Meinungsbeitrag.

Unsere Demokratie funktioniert. Das meine ich durchaus doppeldeutig. Erstens kommt es in der Schweiz trotz einer rekordverdächtig hohen Zahl an kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen kaum je zu Pannen bei der Ermittlung von Ergebnissen – wenn wir einmal grosszügig davon absehen, dass sozusagen jede Nachzählung zu leicht unterschiedlichen Ergebnissen führt.

Unsere Demokratie funktioniert aber auch mit Blick auf die Diskussionskultur. Kritiker kommen zu Wort. Zum Beispiel die Kritiker der Sicherheit von E-Voting. Ich bin dankbar für diese Diskussion, denn in aller Regel führen solch argumentative Seilziehen zu besseren Ergebnissen. Mit Recht setzen die Kritiker von E-Voting bei der Sicherheit an. Wir müssen die offenen Fragen dazu sehr ernst nehmen. Ich komme darauf zurück. Aber die Kritiker verbreiten meiner Meinung nach etwas gar viel Pessimismus. Lassen Sie uns in Gedanken einmal ein paar Jahre in die Zukunft schweifen. Auch bei Tempo 120 werden wir uns dann ohne einen Blick auf die Strasse der Elektronik in unseren Fahrzeugen anvertrauen, wir werden persönlichste Informationen über immer neue digitale Kanäle durch die Welt schicken und auch unsere Demokratie wird bis dahin einen Digitalisierungsschub hinter sich haben. Unterschriften für Initiativen, Referenden und Petitionen werden nicht mehr samstags vor Einkaufszentren gesammelt, sondern im digitalen Raum. Eltern werden ihren Kindern erzählen, dass es einst Bankschalter und Wahlurnen gegeben hatte.

Pessimismus ist fehl am Platz

Diese Zukunft ist näher, als wir glauben: Die Stadt Zug hat vor wenigen Tagen eine auf der Blockchain-Technologie basierende Konsultativ-Abstimmung durchgeführt. Die Ergebnisse liefen also nicht zentral über einen Server, sondern verteilt über eine Blockchain über mehrere – genau wie heute in den vielen lokalen Wahlbüros.

Die Digitalisierung krempelt unsere Lebenswelten um. Es ist schlicht nicht vorstellbar, dass das mit dem Ausüben unserer demokratischen Rechte anders sein soll. Auch ich trete dafür ein, dass wir die Fragen der Sicherheit rund um E-Voting sehr, sehr ernst nehmen. Aber Pessimismus ist fehl am Platz.

Ich zitiere da gern Bryan Ford, Professor für Informatik an der ETH Lausanne, der die Sicherheit der in der Schweiz verfolgten E-Voting-Systeme von Post und Kanton Genf als beispielhaft bezeichnet. Er misst dem E-Voting sogar eine Vorreiter-Rolle zu. Seine bedenkenswerte These: Eine der ganz grossen Herausforderungen in der digitalen Welt ist die Identifikation von Akteuren. Das ist uns spätestens seit den letzten Präsidentschaftswahlen in den USA schmerzhaft bewusst. Genau auf diesem Feld können modernste E-Voting-Systeme entscheidende Verbesserungen bewirken. Sie sorgen dafür, dass Personen zweifelsfrei identifiziert und anschliessend wieder anonymisiert werden. E-Voting-Systeme haben laut Ford also das Potenzial, die Sicherheit im Internet generell zu verbessern. Wenn wir jetzt also die Stimmenermittlung der Zukunft bauen, steuern wir damit nicht auf den Abgrund der Demokratie zu, sondern wir leisten hoffentlich einen Beitrag zu einem sichereren Internet. Pessimismus versus Optimismus.

Oft unredliche Kontra-Argumente

Ich habe in meinem Leben als Politikerin zahlreiche Diskussionen miterlebt. Was mich an der aktuellen Debatte über die Sicherheit von E-Voting irritiert und ärgert, ist die Unredlichkeit der Argumentation, mit der die Kritiker Verunsicherung schüren.

Sie mischen Kraut und Rüben. So zeigen die Pessimisten gern auf die amerikanischen Präsidentschaftswahlen und wollen damit die Verletzlichkeit von Systemen zur elektronischen Stimmabgabe beweisen. Das ist falsch. In den USA wurde bei den Wahlen 2016 kein E-Voting über den Computer der Wählerinnen und Wähler angeboten. Der Hacking-Verdacht richtete sich auf elektronische Wahlmaschinen, die in den Urnenlokalen stehen und über Touchscreen bedienbar sind. Gehackt wurden in den USA – um noch einmal Bryan Ford zu zitieren – jedoch die Gehirne der Wählerinnen und Wähler. Ich bin die Erste, die für den Kampf gegen solche Tendenzen zu gewinnen ist. Aber das hat nichts mit der Sicherheit der Schweizer E-Voting-Systeme zu tun.

Vergleich mit Ausland ungünstig

Gern zitieren die Pessimisten auch Länder wie Deutschland, Frankreich und Norwegen, um zu zeigen, dass sich die Schweiz auf dem Holzweg befinde. Auch diese Vergleiche sind falsch. Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat ausdrücklich die Verwendung von Wahlcomputern als verfassungswidrig erklärt, jedoch nicht E-Voting. Mit dem in Frankreich verwendeten E-Voting-System für Französinnen und Franzosen im Ausland war die Stimmabgabe nicht individuell verifizierbar. In Norwegen können Stimmberechtigte ihre abgegebene Stimme nachträglich mehrmals ändern. Das sogenannte Mehrfachabstimmen führt zu komplexen sicherheitstechnischen Fragestellungen und Anforderungen, die nicht auf den schweizerischen Kontext übertragbar sind. Vergleiche mit dem Ausland hinken, weil sie die spezielle Ausgangslage in der Schweiz (direkte Demokratie, dezentrale Organisation, etablierte briefliche Stimmabgabe und die gesetzlich vorgeschriebene vollständige Verifizierbarkeit) nicht berücksichtigen. Zudem wird von den Kritikern ausgeblendet, dass auch beim analogen Abstimmen rund zwei Drittel der Abwicklung bereits digital sind. Niemand will zurück zu den Zeiten, wo die Wahlresultate erst am Folgetag bekannt gegeben werden konnten. Wir diskutieren also nicht um den Grundsatz digital versus analog, sondern um eine Art «letzte Meile».

Wenn das Stimmvolk es will

Das E-Voting kommt, wenn die Stimmberechtigten bei den zu erwartenden Referenden es so wollen. Darum ist die Debatte darum nun so wichtig. Aber ebenso wie Sicherheit im E-Voting oberste Priorität haben muss, fordere ich Lauterkeit in dieser Diskussion. Ich kenne etliche E-Voting-Pessimisten persönlich und schätze sie als differenziert denkende und konstruktive Debattierer. Polemik und schiefe Vergleiche sind fehl am Platz.

E-Voting entspricht einem Bedürfnis der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und es verbessert den Prozess der Abstimmung. Dank E-Voting wird künftig mit Schliessung der Wahlurnen nicht das grosse Rätselraten und Interpretieren beginnen, sondern es werden fünf Minuten nach Schliessung der elektronischen Urne die Champagnerkorken knallen – bei der siegreichen Partei.

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