Die digitale Brieftasche kommt: Implikationen für die Schweiz

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«Wer hats erfunden?» ist ein beliebter Schweizer Spruch. Im Fall der eID muss die Frage lauten: Wer hats weggeworfen? Die EU setzt auf ein neues eID-Konzept, das unter anderem auch Elemente der alten SuisseID enthält. Schweizer Unternehmen werden mitziehen müssen.

Vieles hat sich seit 2014 geändert, als die EU die eIDAS-Verordnung beschlossen hat, welche die EU-weite Anerkennung nationaler elektronischer Identitäten (eiDs) regelt. Die Evaluation der Verordnung hat in der EU-Kommission zu einem grundsätzlichen Umdenken geführt. Zu lange dauert die Umsetzung und zu sehr blieb sie beschränkt auf den Zugang zu staatlichen Diensten. Eine grenzüberschreitende Authentifizierung ist im privatwirtschaftlichen Kontext noch immer nicht möglich und grenzüberschreitend nutzbare digitale Attributzertifikate gibt es gar nicht. Deshalb will die EU neu den Rechtsrahmen schaffen für ein einheitliches europäisches Authentifizierungssystem. Dieses soll von allen EU-Mitgliedsländer verpflichtend noch 2023 eingeführt werden, genauer spätestens 12 Monate nach dem Vorliegen der Architektur und der technischen Standards.

Manch eine Schweizerin oder ein Schweizer denkt da vermutlich: «Sie machen uns nach!» Das ist in gewisser Weise tatsächlich so – nur hat es wenig mit dem an der Urne abgelehnten eID-Gesetz zu tun. Der neue Rechtsrahmen soll für staatliche Institutionen und sehr grosse Plattformen verbindlich sein – sie müssen die neue europäische eID akzeptieren und dürfen nicht mehr ihre eigene eID den Nutzer*innen aufzwingen – und eine digitale Brieftasche etablieren, welche das Aufbewahren von Eigenschaftsnachweise ermöglicht.

Erstens fällt daran auf, dass sich fast alles ändert und dies in hoher Geschwindigkeit, aber gleichzeitig auf dem erarbeiteten Wissen der Vergangenheit aufgebaut wird. Die für die eIDAS Umsetzungsstands verantwortliche Expert*innengruppe wurde mit der Erarbeitung der neuen Architektur und der neuen Standards beauftragt. Man traut der Expertise der Expert*innen und fürchtet sich nicht vor einer möglichen Fixierung dieser Expert*innen auf ihren Ideen von gestern.

Dies wäre in der Schweiz in mindestens zweifacher Hinsicht undenkbar. Zum einen wechselt man in der Schweiz Expert*innen regelmässig aus, wie es der Verwaltung konveniert und wie es dem politischen Umfeld gefällt, denn der Aufbau von spezifischem transdisziplinärem Wissen widerspricht der auf Machtbalance ausgerichteten politisch-administrativen Logik der Schweiz. Zum anderen sind im Schweizer E-Government der Grossteil der Expert*innen Stakeholder ihrer spezifischen, auf ihr Thema ausgerichteten, Expertise. Sie haben ihre Überzeugungen und sie kämpfen für ihr Thema – weshalb man in der Neuorientierung kaum auf sie setzen könnte.

Zweitens fällt auf, dass den Kern der Lösungsentwicklung die Architektur ausmacht und die technischen Standards entwickelt werden, bevor die Rechtssetzung stattfindet. Das zentrale Anliegen ist hier offensichtlich die hohe Geschwindigkeit und es wirkt die Grundannahme, dass Technik und Recht auf Augenhöhe stehen. Auch solches ist schlicht undenkbar in der Schweiz. Hier kann man beobachten, wie im E-Government technische Ideen in jahrelanger Arbeit so in Recht umgesetzt werden, dass sie zwar in der Logik des politisch-administrativen Systems viel Sinn machen, aber in der Praxis der Leistungserbringung der Verwaltung nutzlos geworden sind.

Tatsächlich steht der EU-Ansatz genau in der Mitte zwischen den zwei konträren Zugängen der Schweiz im E-Government. Hier steht nämlich die Architekturarbeit auf der Metaebene, beispielsweise zum Thema Geschäftsfähigkeiten, der Forderung von Nationalräten wie Gerhard Andrey (Grüne Partei) gegenüber, welche die Fokussierung auf kleine, modulare Lösungen fordern. Eine Architektur für ein eID-Ökosystem ist aber ein systemischer Ansatz, der die Ordnung für das Zusammenspiel der kleinen Module vorgibt und dieser Ansatz muss sehr konkret sein und die Metaebene im Hintergrund verbergen, damit innert weniger Monate eine Lösung gebaut und eingeführt werden kann.

Drittens fällt schliesslich auf, dass die EU-Kommission etwas plant, was die alte SuisseID im ursprünglich Konzept vorsah, was aber bei der Umsetzung der SuisseID entsorgt wurde, weil man beschloss sich aufs Wesentliche zu konzentrieren. Das vermeintlich Unwesentliche von einst sieht die EU Kommission neu als Kernstück der Lösung an: die vertrauenswürdige Zertifizierung von Eigenschaften.

Das ist sehr tröstlich, denn es zeigt: Mindestens die Schweizer Ingenieure waren einst in ihren eID-Konzepten der Welt 10 Jahre voraus. Und an manchen Hochschulen haben das auch die Nichtingenieure begriffen und als besondere Qualität beworben – beispielsweise im Departement Wirtschaft der BFH. Aber natürlich ist es unmöglich, Expertise auf Jahrzehnte zu bewahren für den Fall, dass sie irgendwann relevant wird. Die Expert*innen von einst sind seither alle weitergezogen zu neuen Themen.

Zwei Fragen bleiben

Erstens, wie soll die Schweiz auf die neue Ansage reagieren? Für Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden ist die Lage klar: Sie sollten im Januar 2023 bereit stehen, innert kurzer Zeit eine Lösung zu implementieren, die den Einsatz der digitalen Brieftasche der EU zulässt. Alles andere wäre ein Spiel auf Risiko.

Zweitens und mehr grundsätzlich: Ist nicht manchmal eine Verwaltung, welche ihr eigenes Tun vom Volk evaluieren lässt und auf schlechte Evaluationsresultate reagiert – so wie die EU-Kommission im Fall der eIDAS-Verordnung – eine ziemlich gute Sache? Vielleicht ja, vielleicht nein. Auch wenn die direktdemokratischen Mechanismen es dem Schweizer Souverän erlauben, zu intervenieren, wenn es ihm zu bunt wird, bräuchte es vielleicht doch weitere (digitale) Partizipationsmechanismen für Bevölkerung und Wirtschaft, um die Rituale des politisch-administrativen Systems zu beschleunigen. Aber diese Rituale machen auch Sinn und das Prinzip «schnelle EU» muss erst zeigen, dass es funktioniert. Warten wir ab – das tun wir sowieso.

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AUTHOR: Reinhard Riedl

Prof. Dr. Reinhard Riedl ist Dozent am Institut Digital Technology Management der BFH Wirtschaft. Er engagiert sich in vielen Organisationen und ist u.a. Vizepräsident des Schweizer E-Government Symposium sowie Mitglied des Steuerungsausschuss von TA-Swiss. Zudem ist er u.a. Vorstandsmitglied von eJustice.ch, Praevenire - Verein zur Optimierung der solidarischen Gesundheitsversorgung (Österreich) und All-acad.com.

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