Ist die E-ID nun der «digitale Pass»? – Eine Klärung
Um die Frage, was eine E-ID ist, entstand eine hitzige Diskussion. In einem Satz beantwortet werden kann sie nicht. Denn es gibt rechtliche wie auch praktische Aspekte. Und es ist eine Frage der internationalen Entwicklung. Die in Europa betrifft die Schweiz direkt.
Gegen das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) wurde das Referendum ergriffen. Die Gegner sprechen dabei vom «digitalen Pass», in Anlehnung an das rote Passbüchlein. Damit unterstreichen sie, dass sie die Ausstellung der E-ID als eine hoheitliche Aufgabe des Staates verstehen. Doch die Geschichte zuerst erzählt hat ausgerechnet die Post, heute Teil der Swiss Sign Group AG. Auf einer Webseite verwendet sie ebendiese Analogie in Wort und Bild: Die «SuisseID» als der «digitale Pass», illustriert mit dem Schweizer Passbüchlein. Der Betrieb der «SuisseID» wird Ende 2021 eingestellt. Sie gilt als Vorgängerin der künftigen Schweizer E-ID.
Den Befürwortern des Gesetzes ist die Analogie mit dem Pass inzwischen ein Dorn im Auge. Selbst der Begriff «Ausweis» wird tunlichst vermieden. Man spricht von einem «universellen Login». Unter «Login» versteht man landläufig eine Kombination aus Benutzernamen und Passwort. Doch die Recherche zur Einordnung der E-ID führt auch zu einem digitalen Reisepass, der mit der Schweiz zu tun hat.
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