Die Diskretisierung der Politik (Teil 2)

Kolumne_Banner

Führt die binäre Darstellungsform digitaler Daten mit Nullen und Einsen zu weniger Kompromissen und zu mehr Schwarz-oder-Weiss Politik? In Teil 1 habe ich beschrieben, wie die Digitalisierung of kontra-intuitiv wirkt und das Verschwommene, Diffuse, nichtauflösbar Vermischte fördert. In Teil 2 bespreche ich Optionen, wie digitale Instrumente in der Politik eingesetzt werden und diese verändern können.

Die vielleicht grundlegendste Idee ist die Automatisierung von Parteiarbeit. Sie führt zur Öffnung des Politikmachens für Outsider. Digitalisierung kann dazu genutzt werden, einerseits engagierten Einzelnen politisch relevante Informationen zugänglich zu machen und anderseits sie beim Campaigning zu unterstützen. Sie ersetzt dabei Think-Tank-Arbeit und Überzeugungsarbeit von Parteien. Dadurch verlieren diese einen Teil ihre Gatekeeper-Funktionen. Einzelne können Ideen politisch durchsetzen und ohne Parteienunterstützung in hohe Regierungsämter gewählt werden. Dadurch verändern sich mögliche politische Karrierewege.

Digitale Ersetzung von Parteienarbeit

Das digitale Ersetzen von Parteienarbeit hat dort seine Grenzen, wo es um das Valorisieren des politischen Engagements geht. Dafür braucht es nach wie vor belastbare institutionelle Netzwerke. Es gibt zwar einige Einzelpersonen, welche mit individuellem Digitalpolitik-Engagement ihren Lebensunterhalt verdienen und einige Parteien versuchen zudem Influencer*innen zu engagieren. Aber die Trumpisierung der Gesellschaft – durch radikale Eigeninteressen-Bezogenheit – blockiert indirekte Belohnungen durch eine positive Bewertung des Engagements in anderen Kontexten. Sie fördert sogar das Ausschwingen ins Gegenteil, das heisst die mehr oder weniger indirekte Bestrafung von Gemeinwohlengagements durch exzessive Angriffe auf Person, Moral und Kontext der Engagierten. Dadurch steigen die Opportunitätskosten des Gemeinwohlengagements für den Einzelnen stark an. Dies wiederum fördert Ökonomisierung des Gemeinwohlengagements und zieht obendrein alle Arten von seltsamen Charakteren an, die bislang in Institutionen nicht reüssierten.

Politisch korrekt formuliert: Idealist*innen haben es zwar dank Digitalisierung heute leichter als früher, sich erfolgreich fürs Gemeinwohl zu engagieren, aber Wertschätzung gibt es dafür nur, wenn sie durch die Macht institutioneller Netzwerke gestützt werden. Dementsprechend wird die Digitalisierung nicht zu einer grösseren Zahl von kreativen Denker*innen in der Politik führen, sondern vor allem unkonventionelle Wege in Regierungsämter fördern wird, in welchen man entweder überdurchschnittlich gut verdient oder das Ausüben von Macht geniessen kann: Quereinsteiger könnten es in Zukunft auch ohne Parteienunterstützung in alle jene Regierungsämter schaffen, welche vom Volk direkt besetzt werden. Trump docet, exempla obscurant.

Förderung des niedrigschwelligen politischen Engagements

Alle Versuche, eine niedrigschwellige politische Partizipation durch digitale Innovationen zu fördern, sind bislang gescheitert. Wer digital etwas bewirken will, muss sehr viel Energie investieren. Ich habe jahrelang internationale Projektideen evaluiert und laufende Entwicklungs-, Innovations- und Pilotprojekte bewertet, welche den niedrigschwelligen Zugang fördern wollten. Dabei habe ich nicht nur das Scheitern von kreativen Engagements beobachtet, sondern auch einen zunehmenden Verfall der Objektivität: politische Taktiken zogen ein in die Selektionsprozesse.

Meine Erlebnisse sind nicht repräsentativ und es gilt das Prinzip: Schon das nächste Innovations- und Pilotprojekt kann den ganz grossen Durchbruch bringen. Nur weil es in der Vergangenheit nicht funktioniert hat muss es nicht unmöglich sein. Derzeit laufen beispielsweise interessante Projekte im Bereich Co-Creation. Trotzdem stehen doch zwei grosse Elefanten im Raum: Die E-Democracy Forschung feierte vieles, was die meisten Menschen als antidemokratisch ansehen, und die Versprechungen der zukunftsgerichteten E-Democracy Forschung und Entwicklung haben sich nur marginal bewahrheitet.

Beispiel Twitter: Es wurde früher in der Community der Forscher*innen oft gefeiert – und zwar zu Recht, was nichtdemokratische Regime betrifft und meist zu Unrecht, was Demokratien betrifft. Für die männlichen Staatsbürger Saudiarabiens war Twitter früher ein wunderbares Partizipationsinstrument (und ist es vermutlich noch heute, aber meine diesbezüglichen Erfahrungen liegen zehn Jahre zurück). In den Demokratien hat Twitter dagegen sein Potenzial gezeigt, die demokratischen Institutionen zu erodieren, weil es die Mächtigen mit dem Volks kurzschliesst.

Werkzeuge für die politische Praxis

Vorstellbar sind digitale Werkzeuge für die Ebene der politischen Entscheider*innen, welche die teilweise prekär gewordenen Kompromisspraktiken fördern. Sie könnten eingesetzt werden, um Diskussionsprozesse zu strukturieren und Hindernisse für Kompromisse zu eliminieren. Diskussionen können beispielsweise anonymisiert werden, absichtlich und unabsichtlich aggressive Äusserungen können ausgefiltert werden (selbstverständlich «transparent», das heisst mit Wissen der Involvierten) oder kompromissfähige Entscheidelemente können priorisiert werden. Dies würde das Finden von Kompromissen fördern und destruktiven Taktiken behindern. Auf hoher Ebene («high level») wird es voraussichtlich aus verschiedenen Gründen kaum akzeptiert werden. Aber auf unteren institutionellen Ebenen mit vielen jungen Menschen könnte es Anhänger*innen finden und so das System mittelfristig verändern.

Instrumente für die Gesetzgebungsarbeit

Gesetzgebung hat neben den Politischen auch handwerkliche Aspekte. In den letzten Jahren wurde für diese handwerklichen Aspekte erste Werkzeuge entwickelt, welche das Schreiben von Gesetzen unterstützen. Eine umfassende Digitalisierung der Legislative ist in manchen Ländern seit zehn bis fünfzehn Jahren selbstverständliche Praxis. Neu gibt es aber zunehmend Werkzeuge, welche das Formulieren der Gesetze auf inhaltlicher Ebene unterstützen. Was derzeit noch fehlt, ist die digitale Unterstützung des internationalen Vergleichs, beispielsweise bei der Umsetzung oder dem freiwilligen autonomen Nachvollzug von EU-Direktiven. Wie unterscheiden sich die Umsetzungen? Wo stehen die anderen? Wie weit durchdringt die Umsetzung die föderalen Ebene? Zudem wäre es interessant, die Wirkung von Gesetzgebungen messen zu können – und zwar auf operativer Ebene, statt wie bisher auf der Ebene von volkswirtschaftlichen Milchmädchenschätzungen.

Simulationsumgebungen

Seit langem existiert die Vision, politische Entscheidungen dem Souverän (dem Volk) durch die Simulation ihrer Folgen näher zu bringen. Dies funktioniert gut auf der Ebene «was bedeutet es für mich» (z.B. eine Steuererhöhung), aber bislang kaum auf der Ebene der gesamtgesellschaftlichen Folgen. Einerseits behalten die Ökonomen ihre Werkzeuge bei sich und arbeiten nicht an der User Experience (UX), um Politiker*innen zur Nutzung dieser Werkzeuge zu befähigen. Anderseits ist die Abbildung komplexer Folgewirkungen meist sehr schwierig bis unmöglich. Faszinierend wäre der Bau einer Plug-and-Play Simulationsumgebung, welche die Kombination von Simulationen erlaubt. Voraussetzung dafür wäre ein profund durchdachtes Designkonzept, welches zugleich fachlich sinnvoll als auch für Anwender*innen einfach begreifbar ist.

Ein gänzlich anderes Simulationsthema ist die Simulation politischer Partizipation. Hierzu gibt es seit langem pädagogisch wertvolle, aber sehr langweilige, ernsthafte Spiele. Spannend wären kollektiv nutzbare Simulationsumgebungen, in denen wir beispielsweise Parlament spielen und politische Lösungen experimentell entwerfen können. Sollten dabei gute und akzeptable Lösungen entstehen, bestünde die Chance, dass die hohe Politik aus Eigeninteresse aufgreift und dann auch tatsächlich real beschliesst – mit politprofessionellen Adaptionen selbstverständlich:-).

Weitere Ideen

Es gibt noch viele weitere Ideen mit grossem Potential. Die meisten davon sind bislang daran gescheitert, dass sie zu wenig durchdacht oder/und zu wenig ernsthaft gewollt wurden. Ohne Zusammenführung politikwissenschaftlicher, rechtlicher, technischer und im konkreten Fall weiterer themenbezogener Perspektiven werden sie unrealistische Ideen bleiben.

Ein grosses Meta-Thema ist beispielsweise das digitale Anknüpfen an Partizipationstraditionen, die je nach Region unterschiedlich sind – von der Vernehmlassung über die Instrumentalisierung des Vereinskonzepts im politischen Kontext bis zur horizontalen Subsidiarität. Solch ein Anknüpfen verlangt viel Kontextwissen, hat aber den Vorteil existierender Praxiserfahrungen. Wir sollten aus lauter Begeisterung für das Digitale das gut funktionierende Vordigitale deshalb nicht vergessen.

Last but not least möchte ich auch auf die Idee von Prof. em. Johannes Pichler hinweisen, ein Parlament der Themen zu schaffen, um die Bevölkerung mit inhaltlichen Entscheiden kurzzuschliessen. Ich war an einigen Umsetzungsversuchen beteiligt. Letzten Endes sind wir am Widerspruch zwischen Grundrechtsperspektive und Pragmatismus gescheitert. Kollege Pichler nahm Artikel 11 des Vertrags von Lissabon zu ernst und ich wollte zu viel Konkretes erreichen.


Referenzen

  1. Leonhard Hennen, Ira van Keulen, Iris Korthagen, Georg Aichholzer, Ralf Lindner, Rasmus Øjvind Nielsen (Herausgeber): European E-Policy in Practice, Springer 2019
  2. Austrian Institute for European Law and Policy (gegründet von Johannes W. Pichler)
  3. Co-Creation of Service Innovation in Europe (Projekt-Website)
  4. CoVal – Understanding Value Creation in Public Services (Projekt-Website)
  5. eParticipation.eu (Manual)
  6. Scaling up Co-Creation (Projekt-Website)
  7. SoCaTel – CoCreating for a better life (Projekt-Website)
  8. Using technology to “co-create” EU Policies (Briefing des EU Parlaments, 2020)
  9. Vertrag von Lissabon über die Europäische Union (2012)
Creative Commons Licence

AUTHOR: Reinhard Riedl

Prof. Dr. Reinhard Riedl ist Dozent am Institut Digital Technology Management der BFH Wirtschaft. Er engagiert sich in vielen Organisationen und ist u.a. Vizepräsident des Schweizer E-Government Symposium sowie Mitglied des Steuerungsausschuss von TA-Swiss. Zudem ist er u.a. Vorstandsmitglied von eJustice.ch, Praevenire - Verein zur Optimierung der solidarischen Gesundheitsversorgung (Österreich) und All-acad.com.

Create PDF

Ähnliche Beiträge

2 Kommentare
  1. Christoph Baier
    Christoph Baier sagte:

    Guter Artikel. Hier eine Praxis-Ergänzung:

    Thema: Instrumente für die Gesetzgebungsarbeit
    Ich habe selber als umsetzender Verantwortlicher erlebt, wie schwer man sich tut, EU VO ins eigene Recht des Staates «Utopia» zu übernehmen.
    Da hier ein anderer Gesetzes- und Verordnungs- (VO) Aufbau besteht (1 EU VO muss ggf. in bis zu 15 betroffenen Utopia VO nachgeführt/verifiziert werden), kann man sich die juristische Fleiss-Arbeit (=Steuergelder) vorstellen, welche das erfordert. Mindestens ein Referenzieren EU VO Artikel / Utopia VO Artikel(n, es können mehrere betroffen sein!) wäre das Mindeste, um schnell und vollständig einen Überblick über das anzupassende Ausmass der eigenen Arbeiten zu haben.
    Wenn man einen Juristen frägt, wie viele Manntage für eine EU VO Umsetzung benötigt werden, kann er das nicht sagen. Man werkelt halt in Utopia heiter dahin, bis man dann halt mal fertig ist. Da könnte ein Tool wertvolle Hilfe leisten.

    Solche elektronischen Hilfsmittel habe ich bei den Juristen leider nicht bemerkt. Sie müssten sie kontinuierlich pflegen, was dann Mehrarbeit bedeutet (ist unerwünscht), später aber viel Mehrarbeit reduziert (das ist später und in einem anderen Budgetjahr, das überlegt man sich heute nicht schon), insbesondere wenn inzwischen ein anderer Jurist die Materie übernommen hat und von vorne beginnt. Der Verantwortliche könnte damit auch besser das Ausmass der nötigen Arbeiten einschätzen und planen.
    Erschwerend kommt dazu, dass oftmals der zuständige Jurist gar nicht fachkompetent in der von ihm zu regelnden Materie ist, zögerlich Spezialisten zugezogen werden, besonders wenn es um technische VO geht. Ich habe es selber erlebt, dass er technisch gar nicht begriffen hat, auch nach Erklärungen nicht, um was es wirklich geht. Fehler in der EU VO hat er so nicht erkannt und, obwohl ihm das erklärt wurde, nicht richtig sondern gleich falsch in Utopia nachgezogen (man kann ja in Utopia keinen anderslautenden Text haben, man ist schliesslich EU gläubig).
    Die EU hat den Fehler inzwischen auf mein Mail hin berichtigt, die Utopia VO ist leider immer noch falsch, weil ihre Gesetzgebung mit langsameren Mühlen als die EU mahlt… (im Text könnte der Jurist auch eine Sie sein).

    Erschwerend kommt dazu, dass nachweisliche Fehler in bereits publizierten und in Kraft gesetzten Utopia VO – obwohl genau intern dokumentiert – nicht berichtigt werden (könnte ja ein schlechtes Licht auf die zuständige Abteilung werfen, besonders wenn es viele «alte» Punkte sind, deren Grund beim Antrag an den obersten Rat erklärt werden müssten).
    Eine zuverlässige, effiziente IT-Unterstützung wäre hier sicher eine sehr gute Investition, müsste aber für ganz Utopia gelten, was eine grössere Übung darstellen dürfte und nicht unbedingt auf fruchtbaren Boden fällt.

    Thema Simulationsumgebungen
    Ich habe erlebt, dass man solches gar nicht wissen will, weil das nur politische und beschaffungstechnische «Probleme» im Staate Utopia bringt.
    Alles, was über 10 Mio Investition darstellt, müsste vors Utopia Parlament. Da kann man dann innovativ werden, munter stückeln und damit WTO Beschaffungsgrenzen unterlaufen, nur noch «kleine» Projekte machen, obwohl alle zum Hauptthema gem. WTO gehören müssten oder z. B. interne Informatik-Dienstleistungen, nicht erst zum Gesamtbeschaffungsvolumen zu zählen, obwohl man sie zahlt, usw.
    Wie man solchen Auswüchsen begegnet, möchte ich nicht mehr wissen. Ich hab’s mehrmals gegenteilig in Utopia versucht. Die Unterstützung und der Wille dazu in der Hierarchie bis ganz, ganz oben waren nicht spürbar/gar unerwünscht.

    Dies jedoch sind weniger fachliche/IT sondern eher politische Themen, die im Staate Utopia als Erstes angegangen und gelöst werden müssten sonst helfen alle guten Theorien «weiter unten» in Utopia leider rein gar nichts.

    Antworten
  2. Reinhard Riedl
    Reinhard Riedl sagte:

    Schöne Illustration, wo die Probleme liegen!

    Bemerkenswert ist auch, dass staatlich mitfinanziertes Insiderwissen an den Hochschulen nicht abgeholt wird. Als Forschende sehen wir punktuell oft viel mehr als die Zuständigen. Selbstverständlich unterliegt solch ein Wissen im Fall dann klaren Restriktionen für die Weitergabe. Aber auch mit diesen Restriktionen kann man es nutzen, um Fakten richtig zu gewichten und Zukunftsprognosen zu machen – ganz abgesehen davon, dass in vielen Bereichen wichtige Entscheidungen von Experten getroffen werden.

    Es ist mit VO und Standards ähnlich wie mit Programmiersprachen und Bibliotheken. Wie gut ich auch immer eine Programmiersprache kenne: wenn ich die Bibliotheken nicht kenne, verstehe ich den Code nicht, der sie verwendet. Wenn ich die VO in- und auswendig kenne, aber den Standard dazu nicht verstehe, besteht das Risiko, dass ich völlig falsche Annahmen treffe und Schlussfolgerungen ziehe.

    Diese Beobachtung zeigt – wie im 1. Kommentar angesprochen – dass es ohne inhaltliches Verständnis disziplinenübergreifenden Austausch nicht geht. Wobei es nicht einmal genügt, wenn Juristen Fachexperten beauftragen, für sie etwas auszuarbeiten … … …

    Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar zu Reinhard Riedl Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert