Referendum gegen das E-ID-Gesetz

Es besteht Bedarf nach einer benutzbaren und vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung. Sie ist ein Pfeiler der digitalen Demokratie und wird auch für die Ausübung von Volksrechten zum Einsatz kommen. Wir benötigen dementsprechend eine digitale Erweiterung von ID, Pass und Ausländerausweis und keine E-Commerce-ID. Wie die Herausgabe der bereits bestehenden Ausweisdokumente muss daher auch diese öffentliche Aufgabe vom Staat wahrgenommen werden. Das Recht auf Privatsphäre muss zudem gestärkt und darf nicht ausgehöhlt werden. Das beschlossene Gesetz erfüllt dies nicht. Darum wurde das Referendum dagegen ergriffen.

Wozu eine E-ID?

Die Bewohner*innen der Schweiz sollen eine elektronische Identität bekommen. Speziell E-Government-Lösungen würden davon profitieren, denn bis anhin gibt es keine einfache Möglichkeit für Gemeinden und Kantone, Personen auf ihren Online-Portalen zu authentifizieren. Auch das Abschliessen von Verträgen, bei denen Ausweispflicht besteht, würde eine E-ID ermöglichen. Beispiel dazu sind das Eröffnen eines Bankkontos oder das Abschliessen eines Mobilfunkvertrags. So muss eine staatliche E-ID auch auf entsprechenden privaten Onlineportalen nutzbar sein. Meist sind aber weder Ausweis noch Unterschrift gesetzlich vorgesehen, um eine Dienstleistung nutzen oder Verträge abschliessen zu können. Dies muss auch online so bleiben.

Auch wenn die E-ID gegenwärtig kein international anerkanntes Reisedokument ist, übernimmt sie im Internt dieselbe Funktion, wie es ein amtlicher Ausweis beim Abholen von eingeschriebenen Briefen oder eines Betreibungsregisterauszugs tut. Die E-ID ist das elektronische Äquivalent zur Identitätskarte und muss in erster Linie sicher und vertrauenswürdig sein. Zudem soll jeder Mensch in der Schweiz ein Anrecht darauf haben.

Das E-ID-Gesetz

Die Pläne des Bundes sind aber anders: Die staatliche E-ID soll von Privaten herausgegeben werden. Nicht das Passbüro wäre für das Antragsverfahren zuständig. Stattdessen soll zwischen verschiedenen kommerziellen Anbietern gewählt werden können. Weiter soll es verschiedene Sicherheitsstufen geben. Wobei nicht alle Anbieter alle Sicherheitsstufen anbieten müssen. Beim Einsatz setzt die mittlere Stufe dann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung voraus. Bei der höchsten Stufe muss diese auf einem biometrischen Merkmal basieren. Typischerweise würde dies ein Fingerabdruck am Smartphone sein. Wer kein passendes Gerät hat oder einsetzen will, droht ausgeschlossen zu werden.

Auch sieht das beschlossene E-ID-Gesetz keine elektronische Unterschrift vor.

Herausgeber der E-ID

Obwohl das Gesetz einen Markt für E-ID-Herausgeber vorsieht, zeichnet sich ein Monopol von SwissSign ab. SwissSign ist ein Joint-Venture bestehend aus 20 Schweizer Konzernen, die das grosse Geschäft nicht Facebook, Google und anderen Tech-Giganten überlassen wollen und die Macht haben werden, das E-ID-Monopol erfolgreich zu verteidigen. Bereits heute bietet SwissSign ein zentrales Login für diverse Dienste, wie beispielsweise für die Medien-/Tracking-Allianz, an. So verfliessen die Grenzen zwischen amtlicher Ausweiskontrolle und simplem Anmeldevorgang.

Die E-ID soll zwar für Personen gratis sein, SwissSign wird von den Plattformen pro Login-Vorgang bezahlt. Ein reges Benutzen der E-ID würde also im Interesse von SwissSign sein. Die Identifizierung dürfte so für immer mehr Dienste nötig und das Tracking im Internet immer lückenloser werden. Dies vereinfacht die Verknüpfung mit anderweitig gewonnenen Profilinformationen zu einem zunehmend schärferen Persönlichkeitsprofil. Dies ist aus Sicht des Datenschutzes problematisch. Weiter entsteht auch eine Art digitales Klumpenrisiko: Verliert man das eine Passwort oder wird gar der Login-Provider gehackt, sind gleich alle verbunden Dienste betroffen.

Zudem steht beim Login für  E-Commerce-Anwendungen die Benutzerfreundlichkeit und nicht die Sicherheit im Zentrum. Diese beiden Anforderungen widersprechen sich. Auch kann ein Grossteil der Logins nicht durch eine Schweizer E-ID abgelöst werden, da es keine internationale Lösung ist. Die Einwohner:innen der Schweiz werden sich auch in Zukunft weder bei Amazon noch bei anderen internationalen Diensten mit der Schweizer E-ID anmelden können. Für ein sicheres und verteiltes allgemeines Login braucht es kein Schweizer Bundesgesetz – sondern internationale Standards.

Datenschutz?

Zuerst muss das Bundesamt für Polizei eine neue Datenbank schaffen. Dazu soll es die verschiedenen Personenidentifizierungsdaten aus unterschiedlichen Registern zusammenführen. Diese Datenbank wird dann für die Ausstellung und Aktualisierung der E-ID durch die Identitäts-Provider verwendet.

Weiter fallen bei jeder Nutzung der E-ID beim Provider Daten an. Dieser weiss entsprechend genau, wann und wo wir uns mit der E-ID ausweisen. Das E-ID-Gesetz verbietet zwar die kommerzielle Verwertung der «Daten, die bei einer Anwendung der E-ID entstehen». Die darauf basierenden Nutzungsprofile dürfen jedoch für sechs Monate gespeichert werden. Eine datenschutzfreundliche Lösung würde eine Systemarchitektur vorsehen, bei der diese Daten gar nicht erst bei einer zentralen Stelle anfallen.

So werden an mehreren Orten zusätzliche personenbezogene Daten gesammelt, ohne dass diese internationalen Firmen vorenthalten werden können. Für einen höheren Datenschutz hilft kein neues E-ID-Gesetz. Es braucht vielmehr griffige Datenschutzbestimmungen.

Bevölkerung möchte eine staatliche E-ID

Eine repräsentative Umfrage von Demoscope aus dem Mai 2019 zeigt, dass 87% der Bevölkerung die E-ID vom Staat beziehen wollen. Nur gerade 2% möchten die geplante E-ID von privaten Unternehmen ausgestellt erhalten. Insbesondere beim Datenschutz fehlt der Bevölkerung das Vertrauen in private Unternehmen. 81% der befragten Personen erachten zudem die rechtsverbindliche elektronische Unterschrift als wichtig.

Die Umfrage zeigt zudem deutlich, dass bei den gewünschten Anwendungen Behördengänge und die politische Teilhabe ganz vorne stehen. Das Ausstellen einer E-ID ist ein zentrales Element von E-Government und auch der digitalen Demokratie. Entsprechend ist es wichtig, dass diese Aufgabe vom Staat wahrgenommen wird. Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Im Gegenteil: Er muss für das nötige Vertrauen sorgen.

Alternativen

Im Kanton Schaffhausen ist bereits eine staatliche, smartphonebasierte E-ID erfolgreich im Einsatz. Andere Kantone wollen nachziehen.

Beglaubigte Identifikationsmerkmale und ein qualifiziertes Zertifikat für die Unterschrift könnten aber auch sicher auf ID, Pass oder Ausländerausweis gespeichert werden. So würden die amtlichen Ausweise zu Smartcards, die auch gleich als zweiter Faktor bei der Authentifizierung verwendet werden könnten. Als Kartenleser könnte ein Smartphone dienen. Die quelloffene AusweisApp2 bietet dies in Deutschland für den Personalausweis an. Eine solche Lösung wäre schon heute mit dem bestehenden Ausweisgesetz möglich.

Referendum

Gegen das beschlossene Gesetz wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Hinter dem E-ID-Referendum steht ein breiter Zusammenschluss von Organisationen und Netzwerken. Das sind unter anderem die Digitale Gesellschaft, die Kampagnenorganisation Campax, die Demokratie-Plattform WeCollect und der Verein PublicBeta. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich am 27. September 2020 stattfinden.


Hintergrund

Die Digitale Gesellschaft ist ein gemeinnütziger und breit abgestützter Verein für Bürger- und Konsumentenschutzim digitalen Zeitalter. Die NGO setzt sich seit 2011 als zivilgesellschaftliche Organisation für eine nachhaltige, demokratische und freie Öffentlichkeit ein. Sie verteidigt die Grundrechte in einer digital vernetzten Welt.

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AUTHOR: Erik Schönenberger

Erik Schönenberger ist Informatiker und Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft. Es setzt sich seit vielen Jahren für Freiheitsrechte in einer vernetzten Welt ein.

AUTHOR: Daniel Donatsch

Daniel Donatsch ist Senior Software Engineer bei Magic Leap. Er engagiert sich bei dem Verein Digital Gesellschaft.

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