Once Only in Europa – Kann die Schweiz dabei sein?
Das Prinzip der einmaligen Erfassung von Daten gegenüber Behörden (Once-Only, OOP) in Europa als Teil der Tallinn-Deklaration ist ein zentrales Zukunftsprojekt, um Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger von administrativem Aufwand zu entlasten und die Verwaltung effizienter zu machen. Grundlage dafür sind technische und organisatorische Anpassungen, die aktuell in einem Europäischen Pilotprojekt getestet werden. Die BFH beteiligt sich am Projekt TOOP (The Once-Only Principle Project) und erforscht dabei die Möglichkeiten und Hindernisse für eine Beteiligung der Schweiz.
Das EU Large Scale Pilot «TOOP» hat zum Ziel, die Umsetzung des OOP mit dem Aufbau einer geeigneten Infrastruktur und der Definition von Schnittstellen zu den nationalen Systemen zu entwickeln und zu pilotieren. Das Zusammenspiel mit bestehenden Komponenten und Regulierungen der EU nimmt dabei eine wichtige Rolle ein. Über 50 Partner aus 20 Ländern arbeiten an konkreten Anwendungsfällen zum Austausch von Unternehmensdaten. Die Pilotanwendungen fokussieren dabei auf den Austausch von Daten aus Handelsregistern und den Austausch von Schiffzertifikaten im Seetransport.
Viele Schnittstellen verzögern umfassende Einführung
Mit einer Architektur und einigen auf wenige Länder beschränkten Pilotanwendungen konnte das grundsätzliche Funktionieren bereits aufgezeigt werden. Eine weitere Ausdehnung der Aktivitäten und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Lösung sind die weiteren Schritte, die bis zum Projektabschluss Ende 2019 geplant sind. TOOP stellt gemeinsam mit dem bereits abgeschlossenen Projekt SCOOP4C den Beginn der praktischen Implementierung von OOP in Europa dar. Die Komplexität des Vorhabens durch die vielen Schnittstellen und Abhängigkeiten in der Ausgestaltung der nationalen Infrastrukturen zeigt, dass eine umfassende Einführung nicht kurzfristig erwartet werden kann. Die Unterschiede in der Maturität der nationalen Infrastrukturen sind in der EU erheblich. Die Projekte zeigen aber deutlich, dass erhebliche Ressourcen für die Konkretisierung des OOP in Europa eingesetzt werden und mittelfristig eine grundlegende Veränderung der Verwaltungsprozesse erwartet werden kann.
Aus der Perspektive der Schweiz als Drittstaat mit engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit den europäischen Nachbarn stellt sich die Frage, ob und in welcher Form eine Beteiligung an diesem Datenraum möglich ist. Mit der Beteiligung der BFH an TOOP soll diese Perspektive für die Schweiz geklärt und mögliche Anwendungsfälle identifiziert werden. Für die Schweiz kann die Interoperabilität mit der entstehenden europäischen Infrastruktur auf unterschiedlichen Dimensionen analysiert werden. Im Verlaufe des Projektes wurden insbesondere die technische und rechtliche Ebene betrachtet.
Schweiz braucht Vermittlungsinstanz
Auf der technischen Ebene sieht die Architektur von TOOP vor, dass der Datenaustausch sowohl in bestehenden Schnittstellen wie dem Business Registry Interconnection System (BRIS) stattfinden kann auch mit einem neu aufzubauenden nationalen TOOP-Layer. Auf der Basis der entwickelten Architektur und den definierten Komponenten müsste in der Schweiz eine Vermittlungsinstanz aufgebaut werden. Zur Sicherstellung der semantischen Interoperabilität leistet dieses Vermittlungsinstanz in TOOP auch die «Übersetzung» der Terminologie. Ein Detailkonzept wäre hier der nächste Schritt, dieser müsste insbesondere die heutige Ausgestaltung des Unternehmensidentitfikators (UID) berücksichtigen.
In rechtlicher Perspektive sind grosse Herausforderungen anzugehen. Die Europäische Kommission hat zum Ziel, mit TOOP viele bestehende Komponenten einzubinden. So wird die Authentifikation für den Datenaustausch auf der Basis von eIDAS durchgeführt und der Zugang soll über den Single Digital Gateway (SDG) erfolgen. Beiden Infrastrukturen liegt eine EU-Verordnung zu Grunde, die für die Schweiz aktuell keine Gültigkeit hat. Mit dem Input der BFH im Projekt sollen die Möglichkeiten der Beteiligung für Drittstaaten thematisiert werden, für die alternative rechtliche und organisatorische Grundlagen den Zugang zu TOOP erlauben sollte. Zuletzt fallen bei der Bearbeitung von Unternehmensdaten auch Personendaten an, die über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) reguliert werden. Die Übernahme und Verarbeitung von Daten zu europäischen Unternehmen durch die Schweizer Behörden müsste diesem Rahmen entsprechen.
Idenfikationen für verschiedene Stakeholder
In einem grösseren Kontext stellt sich die Frage, welche Anknüpfungspunkte die Identifikation von Unternehmen und der Austausch von Daten für die Schweiz über die Situation in der EU hinaus funktionieren sollen. Das Bundesamt für Statistik bietet seit letztem Jahr die Möglichkeit, die UID mit einem Identifikator der Global Legal Entity Identificator Foundation (GLEIF) zu verbinden. Dazu wurden die rechtlichen Grundlagen ergänzt. Dieser Identifikator ist vor allem in den Finanzmärkten etabliert und ist über die EU hinaus weltweit in Verwendung. Der Legal Entity Identifier (LEI) erlaubt aber nur die eindeutige Identifikation, regelt und organisiert jedoch nicht den Austausch von Unternehmensdaten.
Die Beteiligung der BFH an TOOP ermöglicht:
- die mittelfristige Perspektive der Umsetzung von OOP für die Schweiz umfassend und auf der Basis von vertieften Kenntnissen der geplanten und pilotierten Infrastruktur zu beurteilen,
- frühzeitig die Perspektive eines Drittstaates in die Erwägungen der Community und der Europäischen Kommission einzugeben,
- die konzeptionellen Überlegungen in der Schweiz auf die europäischen Entwicklungen abzustimmen,
- alle Interoperabilitätsdimensionen vertieft zu prüfen,
- den aktuellen Wissensstand bis Ende 2019 weiter zu vertiefen.
Danksagung
Unser Dankeschön geht an Prof. Dr. Dr. Robert Krimmer von der Tallinn University of Technology, Leiter des TOOP-Projektes sowie an Fabio Tomasini, Leiter Sektion Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Bundesamt für Statistik für die fachliche Begleitung.
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