Die Kantone und das E-Voting

E-Voting verbessert die demokratischen Prozesse, findet unsere Autorin, die Staatsschreiberin des Kantons Basel-Stadt Barbara Schüpbach. Die kantonalen Gesetze regeln, ob in einem Kanton E-Voting als dritter, zusätzlicher Stimmkanal angeboten wird. 

E-Voting, das elektronische Stimmen und Wählen, ist keine neue Entwicklung. Die eidgenössischen Räte beschäftigen sich seit Jahren damit. Bereits im Jahr 2000 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und die Vorbereitungen für eine elektronische Stimmabgabe in der Schweiz voranzutreiben.[1] Im Juni 2002 ergänzten die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die politischen Rechte, wodurch seit 2003 Versuche mit E-Voting erlaubt sind.

Aktuell wird E-Voting in den Kantonen Aargau, Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg und St. Gallen angeboten. Hier haben bestimmte Gruppen von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit, ihre Stimme auch elektronisch abzugeben. Im Kanton Basel-Stadt beispielsweise können die Auslandschweizer Stimmberechtigten seit 2009 elektronisch abstimmen. Rund zwei Drittel der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nutzen E-Voting. Seit 2016 sind in Basel-Stadt auch Menschen mit einer Behinderung zum E-Voting zugelassen. Glarus, Graubünden und Thurgau sind die nächsten Kantone, die E-Voting als zusätzlichen, dritten Stimmkanal anbieten werden.

Warum mischen sich die Kantone in die Diskussion ein?

Seit einigen Monaten wird die Debatte um E-Voting zunehmend lauter geführt. Dabei dominieren Fragen rund um die E-Voting-Systeme. IT-affine Bundesparlamentarier, IT-Interessierte und Exponenten der europäischen Hackervereinigung CCC sehen im E-Voting eine technologische Gefahr für unsere Demokratie. Die Gegner kritisieren die mangelnde Sicherheit und das Risiko einer Verletzung des Stimmgeheimnisses. Im Zuge dieser Diskussion kündigten sie eine Volksinitiative zum Stopp von E-Voting an.

Eine konstruktiv-kritische Diskussion über E-Voting-Systeme und die technologischen Aspekte ist wichtig und hilfreich, solange sie faktenbasiert verläuft. Sie soll nicht vermischt werden mit der Beeinflussung der Stimmberechtigten im Vorfeld einer Wahl („Wenn Russland die Wahlen in den USA beeinflussen kann, dann …“). Zudem ist es nicht zielführend, wenn wahrheitswidrig behauptet wird, E-Voting sei gesetzlich nicht vorgesehen.

IT-Spezialisten allein ermöglichen keine umfassende Debatte der Fragen rund um E-Voting. Der Nutzen von E-Voting ist ebenfalls in Betracht zu ziehen. Diese Fragen können die Spezialisten für die Durchführung der Urnengänge beantworten. Und das sind die Kantone. Denn sie sind verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung und Auszählung der Urnengänge – auch für diejenigen des Bundes. Zwar erlässt der Bund Verfahrensvorschriften für „seine“ eidgenössischen Abstimmungen und für die Nationalratswahlen. Dazu zählen auch Vorgaben für den Einsatz von E-Voting[2]. Aber es sind die Kantone, die entscheiden, ob bei ihnen E-Voting angeboten wird oder nicht. Nur wenn das Kantonsparlament im kantonalen Wahlgesetz E-Voting vorsieht, können die Stimmberechtigten elektronisch abstimmen.

Diese Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen ist auch im digitalen Zeitalter sinnvoll, verfügen doch die Kantone über die Nähe zu den Stimmberechtigten und sind es doch die Kantone, die – seit der Gründung des Bundesstaates – operative Erfahrung bei Urnengängen erworben haben. Diese Nähe und diese Erfahrung kommen uns jetzt auch bei der Einführung von E-Voting zu Gute. So beispielsweise die Erkenntnis, dass die Wahlfreiheit des Stimmkanals für die Stimmberechtigten auch mit E-Voting erhalten bleiben muss. E-Voting wird neben der persönlichen und der brieflichen Stimmabgabe als dritte, zusätzliche Möglichkeit angeboten. E-Voting ist ein Angebot, kein Zwang.

E-Voting: ein Anliegen der Stimmberechtigten

E-Voting ist kein Hobby einiger Kanzleichefs, die sich durch technologischen Fortschritt hervortun wollen. E-Voting ist ein Anliegen der Stimmberechtigten. Laut einer Studie des Zentrums für Demokratie Aarau[3] sprechen sich 69 Prozent der Leute für E-Voting aus. Bei den Jüngeren sind es noch mehr: 90 Prozent der unter 30-Jährigen befürworten E-Voting.

Die Kantone, die E-Voting einführen oder einführen wollen, haben die Generation der kommenden Stimmberechtigten im Blick. Unsere Jugendlichen erachten es als normal, die Dinge des Alltags digital zu erledigen. Diese Entwicklung können die öffentlichen Verwaltungen nicht ignorieren. So wie es vor zehn Jahren undenkbar war, online eine Baubewilligung zu beantragen, so wird es in zehn Jahren undenkbar sein, seine Stimme nur brieflich oder persönlich an der Urne abzugeben. Wenn bereits heute Petitionen elektronisch eingereicht werden können[4], müssen wir E-Voting anbieten. Sonst riskieren wir, die kommenden, digital geprägten Generationen als Stimmbürger zu verlieren.

E-Voting verbessert die demokratischen Prozesse

Es geht uns Kantonen aber nicht nur um die Zukunft. E-Voting bringt bereits heute einen Nutzen: Zum einen verbessert E-Voting die demokratischen Prozesse. Weil die Stimmberechtigten Schritt für Schritt durch den Abstimmungs- oder Wahlprozess geleitet werden, gibt es keine ungültigen Stimmen mehr. Jede abgegebene Stimme wird zählbar.[5] Zum andern erleichtert E-Voting denjenigen die Stimmabgabe, die zwar abstimmen dürfen, es aber nicht oder nur schwer können. Die orts- und zeitunabhängige elektronische Stimmabgabe bringt besonders Menschen mit einer Behinderung Vorteile.

Sicherheit vor Tempo gilt nach wie vor

Im Juni 2018 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, eine Vernehmlassung auszuarbeiten, um E-Voting nach über 200 erfolgreichen Versuchen als dritten ordentlichen Stimmkanal zu definieren. Für uns Kantone ist entscheidend, gemeinsam mit dem Bund weiterhin und unaufgeregt den Grundsatz „Sicherheit vor Tempo“ zu verfolgen. Die seit Juli 2018 geltende Offenlegung der Quellcodes für universell verifizierbare Systeme und die öffentlichen Intrusionstests sind für das Vertrauen unserer Stimmberechtigten zentral. Ihr Vertrauen ist unser höchstes Gut. Deshalb werden die Verantwortlichen auch nur dann E-Voting zum Einsatz zulassen, wenn es die sehr hohen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

In den Kantonen befassen sich Spezialisten aus IT, Recht, Politologie und Kommunikation mit den digitalen Herausforderungen bei den politischen Rechten. Sie arbeiten seit 2003 sorgfältig daran, E-Voting als zusätzlichen, dritten Stimmkanal zu etablieren.


Referenzen

[1] Motion (00.3190) der Spezialkommission des Nationalrats 00.016 vom 9. Mai 2000: «Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie», überwiesen vom Nationalrat am 20. Juni 2000 (AB 2000 N 769), vom Ständerat am 3. Oktober 2000 (AB 2000 S 655).

[2] Da es sinnwidrig wäre, pro Staatsebene unterschiedliche digitale Standards einzuführen, übernehmen die Kantone die Bundesvorgaben zu E-Voting für ihre kantonalen und kommunalen Abstimmungen.

[3] https://www.zdaarau.ch/dokumente/SB-09-Evoting-ZDA.pdf.

[4] https://www.ch.ch/de/demokratie/politische-rechte/petition/.

[5] https://www.nzz.ch/zuerich/rund-26-prozent-der-zuercher-wahlzettel-waren-nicht-gueltig-ld.1362954

Creative Commons Licence

AUTHOR: Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Barbara Schüpbach-Guggenbühl ist Staatsschreiberin des Kantons Basel-Stadt und Präsidentin der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz (SSK).

Create PDF

Ähnliche Beiträge

Es wurden leider keine ähnlichen Beiträge gefunden.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert