Elektronische Abwicklung der Prämienverbilligung im Kanton Aargau

Die Vision einer weitgehend automatisierten Prämienverbilligung, verbunden mit elektronischem Datenaustausch zwischen allen Beteiligten, konnte dank der gleichzeitig vollzogenen Revision der gesetzlichen Grundlagen (Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVGG) erfolgreich in die Realität umgesetzt werden.

Die Ausgangslage
Die „alte” Prämienverbilligung (PV) aus dem Jahr 1995 wurde rein manuell abgewickelt. Die Antragsteller erhielten ein Formular, welches sie ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Beilagen (letzte Steuerveranlagung, Versicherungspolice) auf den Gemeindezweigstellen der SVA einreichen mussten. Dort wurden die Daten mit der Einwohnerkontrolle abgeglichen, anschliessend wurden die Anträge an die SVA geschickt. Die SVA scannte die Unterlagen ein, erfasste die Daten manuell und verfügte die Leistungen. Mängel in den gesetzlichen Grundlagen führten dazu, dass auch vermögendere Personen in den Genuss der PV kamen und gleichzeitig Bedürftige in Ausnahmesituationen viel zu lange auf eine Erhöhung ihrer PV warten mussten.

Die Lösung
In der neuen, auf dem KVGG basierenden digitalen Lösung wird die PV in folgenden Schritten abgewickelt:

  1. Wöchentlich werden die neuen Steuerveranlagungen „elektronisch“ beim kantonalen Steueramt abgeholt.
  2. Aus dem kantonalen Einwohnerregister werden die benötigten Informationen zur Wohnsituation extrahiert.
  3. Mit diesen Daten wird ein Antragsformular erzeugt und den potentiell Leistungsberechtigten postalisch zugestellt (für 2018 rund 90’000 Anträge an Haushalte).
  4. Die antragsstellende Person meldet sich mit dem Anmeldecode im PartnerWeb an (an Spitzentagen bis zu 1000 Anmeldungen pro Tag) und überprüft bzw. bestätigt mit wenigen Clicks ihre Angaben.
  5. Letztlich wird dem Krankenversicherer die verfügte Prämienverbilligung übermittelt.

Wenn alle Angaben stimmen, läuft der gesamte Prozess vollautomatisch durch. Dabei werden die Informationen nochmals taggenau mit den verbun-denen Registern validiert; auch der Abgleich mit den Registern der Sozialhilfe und der Ergänzungs-leistungen erfolgt online.

Das Projekt
Eine solch hochautomatisierte E-Government-Lösung konnte nur erfolgreich realisiert werden, weil alle Beteiligten (verschiedene kantonale Stellen unter Führung des Departements Gesundheit und Soziales) in Zusammenarbeit mit der SVA gleichzeitig auch die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für den Datenaustausch schaffen konnten und durch die technische Umsetzung durch M&S unterstützt wurde.

AuftraggeberSVA Aargau

www.sva-ag.ch

PartnerDep. Gesundheit und Soziales

Dep. Finanzen und Ressourcen

Dep. Volkswirtschaft und Inneres

IGAKIS Genossenschaft
www.igakis.ch

RealisierungM&S Software Engineering

Bern ¦ Schlieren ¦ Basel

www.m-s.ch

Erfahrungen
Zu Beginn gab es einige Schwierigkeiten, weil nicht alle Register sämtliche Daten auf dem aktuellsten Stand gespeichert hatten; diese konnten jedoch mit diversen Besprechungen und manuellen Eingriffen überwunden werden. Wie erwartet konnten auch nicht alle PV-Anspruchsberechtigten auf Anhieb mit dem neuen Internet-Zugriff umgehen; sie wurden dabei wie geplant professionell von den Gemeindezweigstellen und der SVA Aargau unterstützt.

In einem nächsten Schritt wird nun das ausserordentliche Verfahren (u.a. für Geburten, Todesfälle, Scheidungen, Änderungen des Einkommens) auf das Online-Verfahren umgestellt.


Autoren

Links: Urs Wälchli, SVA Aargau, Bereichsleiter, Kt. Leistungen

Rechts: Lucien Urech, M&S Schlieren, Teamleiter, Entwicklung

Creative Commons Licence

AUTHOR: M&S SOFTWARE ENGINEERING

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