Ombudsstellen für elektronische Gesundheitsakten in Niederösterreich
Niederöstereich eröffnet die ersten Ombudsstellen für die elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Die ELGA-Ombudsstellen – angesiedelt bei den Patientenanwaltschaften – beraten und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bzw. Patientinnen und Patienten bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte in Angelegenheiten von ELGA und hinsichtlich des Datenschutzes. Ein erster Erfahrungsbericht.
Geknüpft an die Inbetriebnahme von ELGA in den einzelnen Bundesländern, gehen die neuen ELGA-Ombudsstellen Zug um Zug in Betrieb. In Niederösterreich ist sie seit 10. Januar 2017 für die Bürger und Bürgerinnen, sowie für Patienten und Patientinnen geöffnet. Die grundlegende Idee von Ombudsstellen in Zusammenhang mit ELGA geht bereits auf die ELGA-Machbarkeitsstudie zurück und ist mehr als 10 Jahre alt.
Die Einführung dieses Informationssystems zielt nicht auf eine neue Zwei-Klassen Informationsgesellschaft ab. Denn während ein Grossteil der Personen die Informations- und Kommunikationstechnologie mit einer Selbstverständlichkeit nutzen, haben andere Kreise grössere Schwierigkeiten. Daher war sehr früh schon klar, dass Hilfe- und Unterstützung für die Bürger und Bürgerinnen sowie für Patienten und Patientinnen niedrigschwellig und proaktiv angeboten werden muss. In den ersten Umsetzungsphasen war geplant, bloß eine einzige zentrale Ombudsstelle für ganz Österreich einzurichten. Um aber näher beim Bürger/Patienten agieren zu können wurden die ELGA Ombudsstellen an die bestehenden Patientenanwaltschaften der Länder angeschlossen. Sie sind aber doch eigenständige Einrichtungen, die vom Bund (Gesundheitsministerium) betrieben werden.
Aufgabe der neuen ELGA-Ombudsstellen ist ihre Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte und in Angelegenheiten des Datenschutzes zu unterstützen. Also ein weites Feld für individuelle Hilfestellungen für die Bürger/Patienten. Kernaufgaben sind Information, Beratung und Unterstützung:
- bei vermuteten Datenschutzverletzungen, bei der Einsichtnahme in ELGA-Gesundheitsdaten
- bei der Einsicht in Protokolle und das Eintragen von individuellen Zugriffsberechtigungen
Die ELGA-Ombudsstellen sind „one stop shop“ Einrichtungen, die umfassend die Bedürfnisse der Bürger/Patienten entgegennehmen und umfassend lösen werden.
Die aktuellen Erfahrungen zeigen, dass der Andrang an die Ombudsstellen überschaubar und verhalten ist. Das könnte daran liegen, dass Bürger/Patienten erst bei konkreten Kontakten mit dem Gesundheitswesen auf ELGA aufmerksam werden, sowie am Projekt selber. Denn es wird erst nach und nach ausgerollt. So ist zum Beispiel der große Bereich der e-Medikation noch nicht in Betrieb.
Die bisherigen Anfragen zeigen, dass noch sehr viel an Grundlageninformation über ELGA nicht angekommen ist, weil viele Beratungen sich auf grundsätzliche Möglichkeiten von ELGA beziehen. Einige Hilfestellungen haben sich auch auf individuelle Einsicht in die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten bezogen, mit nachfolgenden Ausdrucken von ELGA-Befunden. Auffallend ist, dass immer wieder Bürger/Patienten mit dem Wunsch nach Ausführung eines Widerspruches herantreten. Bei nahezu allen Anfragen ziehen die Bürger/Patienten diesen Wunsch nach einer persönlichen Beratung wieder zurück. Hier zeigt sich vor allem der Wert einer persönlichen „face to face“ Beratung, die Vertrauen schafft. Auch die Durchführung der Gespräche unter dem Dach der Patientenanwaltschaften trägt dazu bei. Denn die Stellen werden von den Patienten als vertrauenswürdig wahrgenommen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!