Sekundärnutzen von Pflegedaten zur Ermittlung hochaufwändiger Pflegefälle

Ein Klinikinformationssystem (KIS) dient als zentrale Informationsplattform in Kliniken. Bestehende Daten werden dabei oft nur partiell genutzt, was zu unnötigen Mehraufwänden bei der Datenerfassung führen kann. Den Leserinnen und Lesern werden in diesem Beitrag Erkenntnisse aus einem Best Practice Projekt vorgestellt, bei welchem Pflegedaten aus einem KIS sekundär zur Ermittlung hochaufwändiger Pflegefälle genutzt wurden.

Regelwerk zur Ermittlung hochaufwändiger Pflegefälle unter SwissDRG
Für das Tarifsystem Swiss Diagnosis Related Groups (SwissDRG) können seit 2014 pflegeaufwändige Fälle der allgemeinen Pflegestationen erfasst werden. Untersuchungen haben aufgezeigt, dass sowohl die Pflegeaufwände als auch die darauf beruhenden Fallkosten innerhalb der einzelnen DRGs große Streubreiten aufweisen können (Baumberger et al, 2014; Fischer, 2002). Aufgrund solcher Ergebnisse wurden pflegerelevante Klassifikationskriterien entwickelt und in die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) unter dem neuen Code 99.C1 Pflege-Komplexbehandlung aufgenommen (Bundesamt für Statistik, 2016). Mit dieser Klassifizierungsmöglichkeit erhalten Gesundheitsbetriebe für Fälle mit hohen Pflegeaufwänden ab 2017 eine leistungsorientierte finanzielle Abgeltung (NursingDRG, 2016).

Abbildung 1: Das SwissDRG System, eigene Darstellung in Anlehnung an SwissDRG AG (2015).

In der Schweiz hat sich für die Erfassung der Pflegeaufwände die Methode LEP® (Leistungserfassung in der Pflege; Baumberger et al, 2016) bewährt. Die neueste LEP-Generation, Nursing 3, ist eine Klassifikation für Pflegeinterventionen. Sie wird in der elektronischen Patientendokumentation in rund 170 Betrieben in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz eingesetzt (LEP, 2016). Mittels einer automatisierten Erfassung aus der Patientendokumentation werden die LEP-Daten für die Leistungsauswertung, Kalkulation der Pflegekosten, den Nachweis der Behandlungsqualität, die DRG-Codierung und das Benchmarking genutzt (Mai et al, 2014; Willems, 2009). So können Doppelerfassungen, respektive redundante Daten verbunden mit unnötigem administrativem Mehraufwand vermieden werden, wobei gleichzeitig ein direkter, transparenter Dokumentationsnachweis gewährleistet ist (Oertle und Baumgartner, 2010).

Best Practice Praxisprojekt zur Ermittlung hochaufwändiger Pflegefälle
In einer Privatklinik der Schweiz wird LEP Nursing 3 seit 2009 angewendet. Die langjährige Methodenerfahrung bot die ideale Datenlage, um den CHOP-Code 99.C1 automatisiert aus der Patientendokumentation auszuleiten. Im Rahmen eines Praxisprojektes wurde die automatisierte Ableitung mit einer Softwarelösung eingeführt mit dem Ziel der Sekundärnutzung von Pflegedaten. Das Projekt wurde in einem interprofessionellen Team mit Mitarbeitenden der Pflege, der Informatik, der Softwarefirmen, dem Finanzwesen sowie der Medizinischen Codierung bearbeitet. Aus der Projektbearbeitung resultieren nachfolgende Empfehlungen für die Praxis.

Empfehlungen für die Praxis

  • Vermeidung von administrativen Zusatzaufwänden
    In akutsomatischen Kliniken werden verschiedene elektronische Patientendokumentationssysteme eingesetzt. Die Patientendokumentation gilt als patientenzentrierter Teil eines KIS und spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Koordination der Leistungen innerhalb und zwischen Gesundheitsbetrieben, während der bisher führende administrative Teil eines KIS auf Hintergrundprozesse zurückgedrängt wird und sich mit seiner behandlungsprozessfernen Funktionalität in den Gesamtprozess der Leistungserbringung und Abrechnung einordnet. Daten für behandlungsprozessferne Funktionalitäten, wie beispielsweise dem CHOP-Code 99.C1, sollten möglichst aus der behandlungsprozessnahen Patientendokumentation zur Verfügung stehen (Sekundärnutzung). Dies hilft unnötige administrative Zusatzaufwände zu vermeiden und ermöglicht dem Gesundheitsfachpersonal, sich auf die behandlungsnahen Kernprozesse zu konzentrieren.
  • Vorhandene Systeme nutzen und Daten verfügbar machen
    In der elektronischen Patientendokumentation entstehen vielfältige Daten. Vor Softwareinstallationen sowie -erweiterungen ist es empfehlenswert, die Anforderungen zur Verwendung von Daten aus der Patientendokumentation mit allen beteiligten Anspruchsgruppen vorher festzulegen. Nachträgliches Festlegen von Anforderungen ist in der Regel ineffizient und teilweise nicht mehr realisierbar, bestimmt aber für den einzelnen Gesundheitsbetrieb sehr kostenintensiv. Daten müssen für die betreffenden Fachbereiche wie die Ärzteschaft oder Pflege verfügbar gemacht werden. Dabei ist die Zugangsschwelle möglichst tief zu halten.
  • Regelwerke und Fallbeispiele für eine nachhaltig hohe Erfassungsqualität
    Damit Daten sekundär effizient genutzt werden können, sind Regeln für die Patientendokumentation und Leistungserfassung zu definieren sowie deren korrekte Anwendung eine zentrale Voraussetzung. Wie sich im Praxisprojekt zudem gezeigt hat, ist in diesem Zusammenhang eine gezielte Anwenderschulung und kontinuierliche Überprüfung und Begleitung in der korrekten Anwendung zielführend. Für die Schulung eignen sich Fallbeispiele aus der Praxis. Neue Erfassungskriterien, wie die Messkriterien des CHOP-Codes 99.C1 Pflege-Komplexbehandlung, sollten dabei optimal an bestehende Methoden-Kenntnisse anknüpfen. Dabei resultieren für die Erfassungspersonen im Idealfall plausible Zusammenhänge. Für Betriebe im Gesundheitswesen wiederum bedeutet das Anknüpfen an bestehenden Methoden eine Reduktion an Schulungsaufwand und ist somit kostengünstiger.
  • Keine Automatisierung ohne Prüfverfahren
    Es gibt keine absolute Sicherheit bei der Entwicklung einer Automatisierung. Deshalb sind die genutzten Daten, bevor sie durch berufsfremde Personen beurteilt werden, durch erfahrene Fachpersonen (hier die für LEP und den CHOP-Code 99.C1 zuständige Fachperson) systematisch zu überprüfen. Verantwortlichkeiten im Prüfverfahren sollten direkt bei der betroffenen Profession (hier die Pflegeprofession) ansetzen. Der Aufwand kann durch automatisierte Meldeverfahren limitiert und priorisiert werden. Beim Prüfverfahren in Zusammenhang mit den CHOP-Code 99.C1 Kriterien sollten nicht nur gemeldete Fälle geprüft werden, sondern auch jene, welche von der Pflegeprofession subjektiv als besonders pflegeaufwändige Fälle eingeschätzt werden. Auch diese Fallprüfungen tragen zur Erhöhung der Erfassungsqualität, aber auch zur Weiterentwicklung des CHOP-Code 99.C1 Pflege-Komplexbehandlung bei.

Literaturverzeichnis

  • Baumberger D., Bürgin R., Bartholomeyczik S. (2014) Variabilität des Pflegeaufwands in SwissDRG-Fallgruppen, in: Pflege, 27 (2), pp. 105–115.
  • Baumberger D., Hieber S., Raeburn S., Studer M., Bürgin R., Ranegger R., Caluori Y., Weber P., Jenzer Bücher R. (2016) LEP – Aufbau und Anwendung. LEP-AG, St. Gallen.
  • Bundesamt für Statistik (2016) Schweizerische Operationsklassifikation: Systematisches Verzeichnis – Version 2017, online im Internet, URL: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitswesen.assetdetail.483959.html, Abrufdatum: 15.03.2017.
  • Fischer W. (2002) Diagnosis related groups (DRGs) und Pflege: Grundlagen, Codierungssysteme, Integrationsmöglichkeiten, 1. Aufl., Verlag Hans Huber, Bern.
  • LEP AG (2016) Methode, online im Internet, URL: https://www.lep.ch/de/warum-lep.html, Abrufdatum: 14.07.2016.
  • NursingDRG. (2016) SwissDRG-Zusatzentgelte für Pflege-Komplexbehandlung ab 2017. NursingDRG Newsletter 18.04.2016, online im Internet, URL: http://www.nursingdrg.ch/files/4514/6106/1620/NursingDRG_Newsletter_2016_04_18_de.pdf, Abrufdatum: 15.03.2017.
  • Mai T., Henneberger D., Löffler S., Flerchinger C. (2014) Kontinuierlicher Verstehensprozess. Pflegemaßnahmenplanung mit LEP® Nursing 3 – eine kritische Reflexion, in: Pflegezeitschrift, 67 (4), pp. 202–205.
  • Oertle M., Baumgartner A. (2010) Ausmaß der vollständigen Automatisierung von Pflegeleistungserfassungen, basierend auf der elektronischen Patientenakte, SMI Swiss Medical Informatics, in: Proceedings Annual Meeting 2010, 26 (69), pp. 37–41.
  • SwissDRG AG. (2015). Fallpauschalen in Schweizer Spitälern: Basisinformation für Gesundheitsfachleute. Bern. http://www.swissdrg.org/assets/pdf/Broschuere/150212_SwissDRG_Broschuere_D.PDF. Zugegriffen: 3. Juni 2016.
  • Willems Y. (2009) Developing an electronic nursing record based on a philosophy of care and management tool: the EOC experience, in: Swiss Medical Informatics, 25 (66), pp. 33–35.
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AUTHOR: Yvonne Frick

Yvonne Frick, MScN, RN. SBK-Kommission «eHealth und Pflege». Leiterin Pflege & Pflegeentwicklung und Mitglied der Klinikleitung in der Hirslanden Klinik Stephanshorn St. Gallen (CH). In der Privatklinikgruppe Hirslanden ist sie für die „Umsetzung des elektronischen Pflegeprozesses“ tätig. Zudem ist sie in der Expertengruppe CHOP-Code 99.C1 für das Projekt Nursing DRG aktiv.

AUTHOR: Dieter Baumberger

Dieter Baumberger, Dr. rer. medic., MScN, RN. Mitarbeiter Projekt NursingDRG, SBK-Kommission «eHealth und Pflege» und ICNP Nutzergruppe. Leiter Forschung und Entwicklung und Mitglied Geschäftsleitung LEP AG. In Forschungsprojekten zu Fallpauschalen ist er für die Swiss Nurse Leaders sowie den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer (SBK) tätig. Zudem ist er Mitarbeiter in diversen nationalen und kantonalen Projekten im Themenkreis "Umsetzung von Ordnungssystemen im Gesundheitswesen".

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