Warten oder starten – eGov-Portal des Kantons Solothurn

Der Kanton Solothurn will mit der Realisierung eines eGov-Portals sein eGovernment-Dienstleistungsangebot ausbauen. Der vorliegende Artikel fokussiert die Wahl für ein geeignetes Identifikationsverfahren zum geplanten eGov-Portal. Die Analyse der Identifikationslösungen bei anderen Kantonen, der Markttrends und der entsprechenden Standards führen zum Schluss: Das Eine tun und das Andere nicht lassen.

Ausgangslage und Zielsetzung
Der Kanton Solothurn befindet sich mit dem E-Government-Dienstleistungsangebot im Vergleich zu anderen Kantonen im Mittelfeld. Das Angebot für Online-Behördengänge mittels einfacher Webformulare ist bereits weit fortgeschritten. Für das Angebot erweiterter Dienstleistungen plant der Kanton Solothurn aktuell die Realisierung eines eGov-Portals. Über das eGov-Portal sollen das E-Government-Angebot weiter ausgebaut und die Online-Behördengänge einfacher sowie attraktiver gestaltet werden. Aus Sicherheitsgründen setzt dies zusätzlich die Umsetzung eines geeigneten Identifikationsverfahrens voraus. Mit dem Ziel einer Empfehlung zur Umsetzung des Identifikationsverfahrens beim Kanton Solothurn wurden unter Einbezug der QM-Stufen nach eCH-0170 [1] im Rahmen einer Masterarbeit umfangreiche Untersuchungen durchgeführt.

Vorgehen
Die Erarbeitung der Empfehlung wurde zusätzlich zur Theorie durch Marktforschung gestützt und durch Befragungen ergänzt. Dies erfolgte über Interviews mit ausgewählten Verantwortlichen für Identifikationslösungen bei anderen Kantonen. Die anschliessende Situationsanalyse basiert auf Informationen aus vier Interviews mit Vertretern der Kantone Aarau, Bern, Zug und Zürich. Zu jeder untersuchten Lösung wurde eine Stärken-Schwächen-Analyse erarbeitet sowie eine Chancen-Risiken-Analyse über alle betrachteten Lösungen erstellt, die gleichermassen auch den Kanton Solothurn fokussiert.

Vorarbeiten zur Empfehlung
Nachfolgend aufgeführte Punkte aus der Situationsanalyse, den Markttrends, der Literatur sowie Normen wurden vertieft abgeklärt:

  • Gesetze und Verordnungen
  • Selbstregistrierung vs. Vorregistrierung
  • Identifikationskosten für die Benutzer
  • Eigene eID vs. eID anderer Institutionen
  • Identifikation mit/ohne physische/r Anwesenheit
  • Interne vs. externe physische Identifikation
  • Auslagerung der Benutzerdaten
  • Mehrere QM Stufen vs. 1 QM Stufe

Anhand der Erkenntnisse aus diesen Abklärungen wurde anschliessend die Empfehlung abgeleitet.

Empfehlung
Die erarbeitete Empfehlung sieht für die Umsetzung des Identifikationsverfahrens zum eGov-Portal des Kantons Solothurn zwei Phasen vor.

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Abbildung 1: Empfehlung in zwei Phasen

 

In der ersten Phase soll eine minimale Identifikation mittels Selbstregistrierung auf QM Stufe 1 umgesetzt werden. Dies ermöglicht dem potenziellen Benutzer eine einfache Registrierung und einen sofortigen Zugang zu den eGov-Dienstleistungen. Der Zugang wird zusätzlich zu Benutzername und Passwort mit einem zweiten Faktor (mTAN) geschützt. Bei bestimmten Eingaben werden darüber hinaus die Personendaten situativ und individuell in der jeweiligen Fachapplikation verifiziert. Dieses Vorgehen ermöglicht es dem Kanton Solothurn, Erfahrungen mit dem eGov-Portal zu sammeln und gibt dem Kanton parallel dazu genügend Zeit, um die entsprechenden Gesetze als Voraussetzung für die Umsetzung der zweiten Phase zu revidieren.

Die Gesetzesrevision ist für die Lösung mit einer Identität auf QM Stufe 3 zwingend, damit sich der volle Funktionsumfang (Willensbekundung, elektronische Signatur etc.) auszuschöpfen lässt und gewährleistet dadurch die medienbruchfreie Abwicklung von Eingaben der jeweiligen Benutzer. Durch die nahtlose Abwicklung lassen sich Kosten einsparen und die Durchlaufzeit der Eingaben beschleunigen.

Da die technische Entwicklung im Ganzen nicht stillsteht, sollte vor der Umsetzung zur Einführung auf QM Stufe 3 (Phase 2) die Gesamtsituation noch einmal ganzheitlich geprüft werden. Sollte sich bis dahin gegebenenfalls bereits eine schweizweite eID-Lösung durchgesetzt haben, müsste die Einbindung dieser eID berücksichtigt werden. Auch die Upgrade-Möglichkeiten von der QM Stufe 1 auf 3 sollten zu diesem Zeitpunkt neu beurteilt werden.

Weitere Empfehlungen zur Umsetzung
Die nachfolgenden Empfehlungen, die als Nebenprodukt der Hauptabklärungen entstanden sind und nicht direkt mit dem Identifikationsverfahren in Verbindung stehen, sollten für den Portal- und Projekterfolg mitberücksichtigt werden.

  • Das eGov-Portal gesund wachsen lassen. Das bedeutet, dass zuerst wenige Applikationen in das Portal integriert, Erfahrungen gesammelt und mit diesen Erkenntnissen das Portal sowie die Prozesse kontinuierlich optimiert und weiterentwickelt werden.
  • Idealerweise setzt der Kanton Solothurn bei der Umsetzung des eGov-Portals auf ein offenes Portalsystem (Open Source). Dies verhindert, dass hohe Fixkosten (Lizenzkosten) entstehen und umgeht damit die feste Bindung an einen Anbieter (Vendor Lock-in).
  • Die Identifikation juristischer Personen ist ebenso wichtig und darf beim eGov-Portal bzw. Identifikationsverfahren nicht ausgeschlossen werden. Wie aus den Interviews mit anderen Kantonen hervorgegangen ist, sollte beim Konzept auf eine nachhaltige Lösung geachtet werden. So ist z. B. das Login nur für natürliche Personen verfügbar und diese nehmen dann innerhalb des Portals zusätzlich die Rolle juristischer Personen wahr.

Fazit und Ausblick
Mit dem eGov-Portal Projekt sollte gestartet werden. Die Empfehlung für die Umsetzung der Selbstregistration (Phase 1) wurde aufgenommen und in die Systemübersicht des Projektantrags für das eGov-Portal eingearbeitet. Mit der Phase 1 und der daraus resultierenden QM Stufe 1, einer reinen Selbstregistrierung ohne zusätzliche Personendatenüberprüfung, lässt sich das Projekt ohne Verzögerung umsetzen.

Aktuell befindet sich der Projektauftrag in der Finalisierung. Sobald er bewilligt ist, steht die Erstellung des Lastenhefts an. Parallel zum Projektverlauf soll zudem die Gesetzesrevision für die Empfehlung der Phase 2 initiiert werden. Dieses langfristige Vorhaben ermöglicht dem Benutzer in Zukunft zusätzlich das elektronische Signieren von Eingaben und dadurch die vollständige medienbruchfreie Kommunikation mit dem Kanton Solothurn. Durch dieses Vorhaben wird auch ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung realisiert, was die Attraktivität und vor allem die Wirtschaftlichkeit des Kantons Solothurn auch für die Zukunft gewährleistet.


[1] eCH, eCH-0170 – eID Qualitätsmodell, 2014. S 1-31.

Creative Commons Licence

AUTHOR: Sebastian Grolimund

Wirtschaftsinformatiker, Amt für Informatik und Organisation, Kanton Solothurn

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