Die Post bringt ihr Kerngeschäft in die digitale Welt

Wahlberechtigte geben ihre Stimme online ab, Gerichte und Anwälte tauschen Prozessakten elektronisch aus, und Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit und überall Einsicht in ihr Patientendossier. Als traditionelle Übermittlerin vertraulicher Informationen arbeitet die Schweizerische Post daran, diese Zukunft mit modernen und sicheren Lösungen umzusetzen. In den Bereichen E-Health, E-Voting und vielleicht bald auch E-Justice leistet sie so ihren Beitrag an die künftige Infrastruktur der Schweiz.

Die Schweizerische Post überbringt seit vielen Jahren sensible Dokumente wie Abstimmungsunterlagen, medizinische Befunde und Gerichtsentscheide. Sie tut das zuverlässig, sicher und im Rahmen des Postgeheimnisses absolut vertraulich. Gestützt auf den gesellschaftlichen und technischen Fortschritt will der Gesetzgeber E-Government vorantreiben: Berechtigte Nutzerinnen und Nutzer sollen künftig zeit- und ortsunabhängig auf medizinische und juristische Unterlagen zugreifen können, die Stimmberechtigten sollen übers Internet wählen und abstimmen können. Die Post will ihre verlässliche Mittlerfunktion auch im E-Government übernehmen. Dazu entwickelt sie derzeit Lösungen in verschiedenen Bereichen, stets nahe am Kerngeschäft – dem sicheren und zuverlässigen Transport vertraulicher Informationen.

E-Health
Die Strategie eHealth Schweiz des Bundes will, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz über ein elektronisches Patientendossier verfügen. Jeder kann sein Dossier ortsunabhängig und zu jeder Zeit einsehen und ausgewählten Gesundheitsakteuren einen Zugang zu seinen medizinischen Daten gewähren. Ein elektronisches Patientendossier ist damit nicht nur praktisch, sondern erhöht die Selbstbestimmung des Patienten. Darüber hinaus verbessert es durch die Verfügbarkeit relevanter Gesundheitsdaten die Behandlungsqualität und sorgt für mehr Kosteneffizienz im Gesundheitswesen. Mit dem neuen Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wurden schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen zur Einführung des elektronischen Patientendossiers festgelegt. Der Bund definiert dabei technische und prozessuale Vorgaben, die einen standardisierten und sicheren Austausch von Gesundheitsdaten ermöglichen. Nationale und internationale Standards stellen sicher, dass die Daten auch zwischen E-Health-Plattformen unterschiedlicher Anbieter vollkommen transparent ausgetauscht werden können, sofern der Patient die Autorisierung dazu gibt.

Das Parlament hat in der Sommersession 2015 das EPDG praktisch einstimmig verabschiedet. Voraussichtlich im Jahr 2017 soll es in Kraft treten. Die Post hat im Rahmen eines Pilotprojekts bereits 2011 zusammen mit dem Kanton Genf ein elektronisches Patientendossier entwickelt, das die Vorgaben des Bundes erfüllt. Es basiert auf der E-Health-Lösung vivates und ist heute im Kanton Genf unter dem Namen MonDossierMedical in Betrieb. Die Lösung deckt die Vorgaben der Strategie eHealth Schweiz ab, geht in ihrem Leistungsumfang aber deutlich über das elektronische Patientendossier hinaus. Insgesamt stehen den medizinischen Leistungserbringern fünf optional einsetzbare Module zur Verfügung. Sie können durch deren Verwendung ihre Effizienz steigern und Kosten sparen sowie die Behandlungsqualität erhöhen.

  • Spitalzuweisung: Damit können Ärzte ihre Patienten direkt mittels Praxissoftware, via Internetportal oder wie bisher über Fax, Brief oder E-Mail im Spital anmelden. Das Spital erhält sämtliche Zuweisungen digitalisiert auf einer Plattform und kann sie intern rasch und sicher an die beteiligten Abteilungen weiterleiten. So können pro Überweisung mehrere Dutzend Franken gespart werden.
  • Behandlungsplan: Menschen, die krankheitsbedingt auf eine längere Behandlung angewiesen sind – sei dies zur Pflege, zur Re- habilitation oder für regelmässige Check-ups bei verschiedenen Spezialisten –, können alle benötigten Informationen auf der Plattform abrufen. Dasselbe gilt für die behandelnden Fachpersonen.
  • Medikation: Bei chronisch kranken Menschen ist die Medikation oft komplex und muss streng eingehalten werden. Mit einem elektronischen Medikationsplan können alle Fachpersonen die bestehenden Medikationen eines Patienten einsehen – sofern der Patient sie dafür berechtigt hat – und damit unerwünschte Wechselwirkungen oder doppelte Verschreibungen verhindern.
  • Berichtstransfer: Medizinische Berichte werden verschlüsselt an einen oder mehrere Empfänger gesendet. Diese können die Daten einsehen oder automatisch ins bestehende Informationssystem laden. So lassen sich strukturierte und unstrukturierte Patientendaten hochautomatisiert von System zu System transferieren.
  • Patientendossier gemäss EPDG: Im Wesentlichen deckt das Patientendossier die Gesamtheit der übrigen Module ab, indem es alle Elemente verbindet und dem Patienten den Zugriff auf die dezentral vorhandenen Daten gewährt.

Bei E-Health geht es um mehr, als nur darum, eine Software zur Verfügung zu stellen. Es müssen marktneutral verschiedene Organisationen, Institutionen und Bürger identifiziert, an E-Health-Plattformen angeschlossen und miteinander vernetzt werden. Es gilt, die physische mit der digitalen Welt zu verbinden. Die Post erfüllt mit ihrer Lösung bereits heute die geltenden Anforderungen. Politisch und im Markt ist sie aktiv und gut vernetzt, tritt aber im Gesundheitswesen stets neutral auf. Nebst einem wachsenden Kernteam, das die E-Health-Lösung intern weiterentwickelt und Kunden sowie Projekte betreut, arbeiten im Hintergrund zusätzlich diverse Partnerunternehmen und posteigene Abteilungen wie die Konzern-IT mit.

Die von der Post entwickelte Lösung bewährt sich in der Praxis: Für das Genfer MonDossierMedical registrieren sich pro Monat mehrere Hundert Nutzerinnen und Nutzer. Im Kanton Waadt betreibt die Post mit vivates die Kommunikationsplattform zwischen den Spitälern, dem Ärztenetz und dem Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV). Im Tessin läuft das Patientendossier für Krebspatienten reTIsan über vivates und im Aargau das Zuweisungsmanagement zwischen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Kantonsspitälern  Aarau und Baden. Somit hat die Post bereits in mehreren Kantonen und in drei Sprachregionen der Schweiz produktive medizinische Plattformen im Einsatz, denen einzelne oder mehrere Module der Lösung vivates zugrunde liegen.

Wegen der hohen Sensibilität personenbezogener medizinischer Daten sind die Anforderungen an Sicherheit und Vertraulichkeit im Gesundheitswesen besonders hoch. Der Zugriff auf Gesundheitsdaten setzt von Gesetzes wegen sowohl für Patienten als auch für medizinische Fachpersonen ein starkes Authentifizierungsinstrument voraus. Als eines von mehreren infrage kommenden Instrumenten dient die von der Post mitgegründete und mitbetriebene SuisseID. Informationssicherheit und Datenschutz haben bei vivates auch über die Authentifizierung hinaus höchste Priorität. Alle Daten werden ausschliesslich verschlüsselt übermittelt. Die Post betreibt schweizweit hochsichere IT-, Kommunikations- und Logistikinfrastrukturen und verfügt daher über die notwendigen Kompetenzen, um schützenswerte Daten im Vertrauen der verschiedenen Akteure zu transportieren. Diese Kompetenzen kommen allen E-Government-Lösungen der Post zugute.

E-Justice
Der elektronische Rechtsverkehr umfasst den Austausch von Prozessakten, Verfügungen und Urteilsverkündungen. In seiner Antwort auf die Motion von Ständerat Pirmin Bischof im Jahr 2013 hat der Bundesrat schweizweit einheitliche Vorgaben begrüsst. In Zusammenhang mit der Revision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES; SR 943.03) erteilte der Bundesrat verschiedene Aufträge für die Ausarbeitung eines Gesetzgebungspaketes zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Diese Rechtsgrundlagen sind teilweise noch in Erarbeitung. Eine elektronische Akteneinsicht soll berechtigten Akteuren ausserhalb des Gerichts – beispielsweise Anwälten und Versicherungen – die schnelle und unkomplizierte Einsicht in juristische Falldokumente erlauben.

Damit weist der elektronische Rechtsverkehr in seinem Anforderungskatalog zahlreiche Parallelen zum elektronischen Patientendossier im Gesundheitswesen auf. Die Post will deshalb eine eigene E-Justice-Lösung zur Verfügung stellen, die technisch auf der E-Health-Lösung vivates basiert und deren Sicherheitsmerkmale übernimmt. Das Projekt befindet sich derzeit noch in einer frühen Entwicklungsphase und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt am Markt angeboten.

E-Voting
Die Post stellt den Stimmberechtigten seit vielen Jahrzehnten jährlich rund 20 Millionen Mal die Stimm- und Wahlunterlagen zu. Seit Anfang der 1990er-Jahre übernimmt sie den Transport von brieflich abgegebenen Stimmen. Sie ist damit prädestiniert, entsprechende Dienstleistungen auch elektronisch im E-Voting zu erbringen.

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Als Drehscheibe zwischen den Akteuren im Abstimmungsprozess vereinfacht die Post beim E-Voting die Prozesse.

Die Umsetzung von E-Voting ist grundsätzlich Sache der Kantone. Doch auch hier sorgt der Bund für einheitliche Vorgaben. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 die Bestimmungen für die Durchführung von Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe revidiert. Die Verordnung über die politischen Rechte (VPR, SR 161.11) ist am 15. Januar 2014 in Kraft getreten. Die neuen Rechtsgrundlagen definieren die Bedingungen für die Ausdehnung des elektronischen Stimmkanals. Insbesondere wurden die Sicherheitsanforderungen an die technischen Lösungen bezüglich Verifizierbarkeit und Auditierung erhöht.

Die Post evaluiert seit 2012 Geschäftsmodelle zur elektronischen Stimmabgabe und entwickelt derzeit zusammen mit einem spanischen Technologiepartner eine eigene E-Voting-Plattform. Aufgrund der sehr hohen Anforderungen im Bereich Sicherheit und Verschlüsselung hat sich die Post für einen Partner entschieden, der mit seiner Kernkompetenz Kryptografie in E-Voting seit 15 Jahren weltweit führend ist. Sie besitzt gemeinsame Rechte am geistigen Eigentum aus der gemeinsamen Weiterentwicklung der Lösung. Das Schweizer Wahl- und Abstimmungssystem und die Ansprüche, denen die Software genügen muss, lassen sich mit einem Standardprodukt nicht abdecken. Es handelt sich bei der E-Voting-Lösung der Post daher vielmehr um eine spezifisch für den Schweizer Markt entwickelte Software mit einer international bewährten Technologiebasis, die vor allem die benötigten Sicherheitsmerkmale liefert. Dabei geht es um zwei wichtige Punkte: Wahlmanipulation muss verhindert werden, und das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis muss auf allen Stufen des Prozesses gewährleistet sein.

Am 31. August 2015 hat der Regierungsrat des Kantons Neuenburg entschieden, künftig auf die Lösung der Post – und damit auf eine voll ausgebaute Lösung der zweiten Generation – zu setzen. Der Entscheid ist folgerichtig, da Neuenburg bei seiner bisherigen Pilotplattform mit demselben Technologiepartner zusammen- arbeitet und sich entsprechende Synergien ergeben. Die Post sucht parallel dazu den Dialog mit weiteren kantonalen Behörden, um Interessen und Anforderungen abzuklären und zusätzliche Partnerschaften zu knüpfen.

Die elektronische Transformation des Kerngeschäfts
Mit dem Engagement im E-Government will sich die Schweizerische Post nicht von ihrem Kerngeschäft wegbewegen, sondern dieses in die Zukunft überführen. Sie ist seit vielen Jahren eine etablierte Mittlerin für Informationen, die so sensibel sind, dass der Bund und die Kunden auf hohe Sicherheitsstandards bestehen. Die Post transportiert jährlich Millionen Stimmzettel sowie Kranken- und Gerichtsakten zur Zufriedenheit der beteiligten Akteure. Eine Zufriedenheit, auf der sie sich nicht ausruhen will. Neue technologische Möglichkeiten und der gesellschaftliche Wandel verändern die Bedürfnisse der Kunden laufend. Die Nachfrage nach digitalen Angeboten steigt entsprechend. Die Post will die Bedürfnisse ihrer Kunden auch in der nahen und fernen Zukunft abdecken. Sie hat deshalb zahlreiche Projekte initiiert, um ihre Dienste in Zukunft sowohl in der physischen als auch in der digitalen Welt anzubieten. Was ihr Zustellpersonal heute an der Haustür überbringt oder bei den Kunden abholt, transportiert die Post künftig mit derselben Sorgfalt auch übers Internet. Abzusehen ist, dass beide Welten noch einige Jahrzehnte parallel existieren werden. Deshalb baut die Post insbesondere die Schnittstelle physisch-digital konsequent aus. Die klassisch physischen und die neuen digitalen Angebote existieren nicht voneinander isoliert, sondern sind als ganzheitliches System sinnvoll miteinander verknüpft: Besteht entsprechender Bedarf, digitalisiert die Post in ihren Datencentern physische Dokumente oder produziert On-Demand-Drucksachen ab elektronischen Daten.

Der Schweizer Bevölkerung erleichtert die Post mit den physisch-digitalen Lösungen den Übergang ins Zeitalter des elektronischen Informationsaustausches. Darüber hinaus senkt sie mit einem effizienten und sicheren Informationsfluss zwischen allen Akteuren im öffentlichen Sektor Kosten und vereinfacht Prozesse. Eine entsprechende Absichtserklärung befindet sich denn auch in der Vision der Post: «Wir leisten einen massgeblichen Beitrag an eine moderne Infrastruktur der Schweiz.» Die im Aufbau befindlichen E-Government-Lösungen sind ein wichtiger Teil dieser modernen Infrastruktur.

Neuland betritt die Post im E-Government indes nicht. Sie gehört im Bereich Dokumentenmanagement mit Swiss Post Solutions zu den weltweit führenden Anbieterinnen. Und sie verfügt bei der sicheren digitalen Übermittlung über grosses Know-how – etwa durch Produkte wie das sichere E-Mail IncaMail und die SuisseID, dem schweizerischen Standard für sichere Identifikation und digitale Signatur. Damit verfügt sie bereits über technische Mittel und das nötige Vertrauen, um im E-Government erfolgreich Dienstleistungen anzubieten.

Am ehesten lässt sich die Post bezüglich ihrer Rolle im E-Government mit der Swisscom vergleichen, die ebenfalls entsprechende Lösungen entwickelt. Dass im E-Government Wettbewerb entsteht – in manchen Bereichen auch zwischen der Swisscom und der Post –, ist vom Gesetzgeber gewollt. Alternativen wären, dass der Bund die Lösungen innerhalb der Verwaltung selber entwickelt oder an einen einzelnen Anbieter konzessioniert und die Kosten selber trägt. Der gewählte Wettbewerb unter strengen Bundesvorgaben sorgt indes nicht nur für innovative Lösungen, sondern immer wieder für Kooperationen zwischen den Unternehmen. Dadurch entstehen kundenfreundliche Produkte, die schliesslich auch bezahlbar sind. Die Post ist überzeugt, dass ihre Angebote in diesem Wettbewerb Bestand haben.

Creative Commons Licence

AUTHOR: Claudia Pletscher

Leiterin Entwicklung und Innovation, Die Schweizerische Post

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