Bundesrat Ueli Maurer unterzeichnet Tallinn Declaration

Im Rahmen der «Ministerial eGovernment Conference» in Estland hat Bundesrat Ueli Maurer am Freitag, 6. Oktober 2017 eine von EU und EFTA gemeinsam erarbeitete «Declaration on eGovernment» unterzeichnet. Die Deklaration enthält fünf zentrale Prinzipien für E-Government und soll als Leitfaden zur Weiterentwicklung dienen. Societybyte hat Bundesrat Ueli Maurer dazu befragt.

Sie haben die Tallinn Declaration on eGovernment mitunterzeichnet. Was war Ihre Hauptmotivation?

Die Schweizer Behörden haben die Bedeutung des E-Government früh erkannt. Die aktuelle E-Government-Strategie Schweiz wurde für den Zeitraum 2016-2019 beschlossen. Sie soll in Kürze erneuert werden. Dazu bildet die Deklaration von Tallinn eine wichtige Leitlinie; die fünf darin beschriebenen Prinzipien sollen auch für die Schweiz zur Anwendung kommen und baldmöglichst umgesetzt werden.

Welche grundsätzlichen Herausforderungen sehen Sie auf die Verwaltung durch die Digitalisierung zukommen? [siehe 1] 

Im Rahmen des E Government müssen alle Behördenleistungen kritisch hinterfragt werden. Braucht es diesen Prozess noch? Kann der Ablauf vereinfacht und beschleunigt werden? Welche Medienbrüche können künftig vermieden werden? Solche Fragen müssen wir uns stellen, wenn wir Prozesse digitalisieren wollen. Eine wesentliche Herausforderung bleibt der Aufbau von nationalen Basisinfrastrukturen wie beispielsweise der E-ID und eines nationalen Adressregisters. Denn ohne diese Basisinfrastrukturen sind viele gute E-Government-Lösungen, welche zurzeit entwickelt werden, nur sehr schwer umsetzbar.

Wie kann der Bund die Datenwirtschaft in der Schweiz fördern? [siehe 2] 

Der Bund muss zuerst die Rahmenbedingungen schaffen, damit Datenwirtschaft in der Schweiz gefördert werden kann. Danach kann er unterstützend beim Aufbau der dafür notwendigen Infrastrukturen helfen und letztlich den Datenschutz sowie die Datensicherheit ge-setzlich verankern.

Was ist geplant, damit Schweizer Unternehmen ohne Nachteile am entstehenden Digitalen Binnenmarkt teilhaben können? [siehe 3] 

Durch die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes werden Hindernisse nationaler Anbieter abgebaut, so dass diese einfach innerhalb des gesamten Binnenmarktes operieren können. Die Schweiz arbeitet deshalb seit einigen Jahren aktiv an der Strategie des «Digital Single Market» mit. Ausserdem sind wir mit dem Programm DaziT daran, die Zolldienstleistungen konsequent zu digitalisieren. Künftig wird der Import und Export deutlich effizienter ablaufen.

In welchen Bereichen soll in der Schweiz das Once-Only-Prinzip bis 2022 umgesetzt werden?

Um dieses Prinzip umzusetzen, bedarf es unter anderem sicherer Datenregister, welche es erlauben, dass verschiedene Behörden auf gemeinsame Daten zugreifen. Für den Bürger und Unternehmen bedeutet dies, dass sie persönliche Daten nur einmal eingeben müssen. In diesem Sinne soll das «once-only»-Prinzip möglichst überall zur Anwendung kommen.

Was ist geplant, um die Interoperabilität im Schweizer E-Government verstärkt zu fördern? Konkret: Wird es einen Schweizer Interoperabilitätsframework geben? [siehe 4]

Die technische Interoperabilität wird durch die Befolgung der relevanten E-Government-Standards bereits in der E-Government-Strategie sichergestellt. Via den gemeinnützigen Verein eCH wird die Umsetzung internationaler Standards gefördert. Erfolgreiche Praxisbeispiele sollen gefördert und Investitionen optimal genutzt werden. Dies ist für Interoperabilität essentiell.

Die Deklaration bekennt sich dazu, staatliche Lösungen für die eID, eSignature, eDelivery, eProcurement und eInvoicing der Privatwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Was ist dazu in der Schweiz geplant?

Die Deklaration sagt, dass der Staat quasi die Spielregeln definiert, die konkrete Ausgestaltung aber kann durchaus auch mithilfe privater Firmen stattfinden. Dies zeigt sich aktuell auch bei der E-ID. Der Staat soll sich auf die Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bereitstellung von Identitätsdaten konzentrieren.

Wie könnte in Zukunft die Zusammenarbeit in der Quadrupel-Helix [siehe 5] in Bezug auf E-Government aussehen? [siehe 6]

Die Zusammenarbeit auf der interföderalen Ebene ist bereits gut ausgebaut. Als Beispiel lässt sich das Nutzerboard von E-Government Schweiz nennen. Hier treffen sich Vertreterinnen und Vertreter von Staat, Hochschulen sowie Wirtschaft, um gemeinsam aktuelle Themen zu besprechen. Auch für die Erneuerung der E-Government Strategie Schweiz ab 2019 wollen wir intensiv mit den Kantonen und Städten den Dialog pflegen und diese neue Strategie gemeinsam erarbeiten.

Wie wollen Sie die Kooperation mit den anderen Staaten im Bereich Cybersecurity, beispielsweise bei operativen Herausforderungen und in der Forschung, fördern? [siehe 7]

Im Bereich Cybersecurity ist die internationale Zusammenarbeit äusserst wichtig. Der Austausch von Informationen zu entdeckten Schwachstellen und neuen Angriffsformen mit vertrauenswürdigen Partnern im In- und Ausland gehört zum täglichen Geschäft unserer Spezialisten. In der neuen Nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken ist geplant, diese Zusammenarbeit wo nötig noch weiter auszubauen.

Wird es in Zukunft Experimente geben, in denen die Einwohner der Schweiz neue eGovernment-Dienstleistungen mitgestalten können? [siehe 8]

Im Rahmen des Dienstleistungskonzepts «Zugang zu Behördenleistung» entwickelt die Bundeskanzlei Massnahmen, um Behördenwebsites zu verbessern. Unter anderem geht es darum Dienstleistungen anzubieten, die auch wirklich einem Bedürfnis entsprechen und nicht solche, von denen die Behörden hoffen, dass sie allenfalls nachgefragt werden.

Was wäre Ihr Ziel: Wie viele Prozente der Informatikausgaben des Bundes sollen in E-Government-Programme fliessen? [siehe 9]

Sicherlich mehr als bisher. Es geht darum, die zugrundeliegenden Prozesse nachhaltig zu verbessern. Dazu braucht es neben finanziellen Mitteln vor allem hoch qualifizierte Mitarbeitende und eine Führung auf höchster Ebene, welche diese Transformation aktiv vorlebt.


[1] In der Deklaration wird festgestellt, dass die digitale Transformation die Rolle und Funktion der öffentlichen Verwaltung in Frage stellt und die Unterzeichner es als Ihre Pflicht ansehen, diese Herausforderung zu antizipieren und zu managen.

[2] Eine weitere gut nachvollziehbare Feststellung der Deklaration ist, dass eGovernment eine zentrale Rolle für die Datenökonomie und den digitalen Grenzabbau, das heisst die Schaffung eines Digitalen Binnenmarkts, spielt.

[3] Eine weitere gut nachvollziehbare Feststellung der Deklaration ist, dass eGovernment eine zentrale Rolle für die Datenökonomie und den digitalen Grenzabbau, das heisst die Schaffung eines Digitalen Binnenmarkts, spielt.

[4] Die Deklaration bekennt sich unter anderem zur Umsetzung des Only-Once-Prinzips für wichtige Dienstleistungen und zur Förderung der Nutzung nationaler eIDs und zur Arbeit an nationalen Interoperabilitätsframeworks.

[5] Quadrupel-Helix (QH) steht für die Vernetzung zwischen Wirtschaft, Verwaltung, Hochschulen und Zivilgesellschaft.

[6] Die Unterzeichner der Deklaration bekennen sich dazu, Schritte zu unternehmen, um die sektorübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.

[7] Die Deklaration bekennt sich zu mehr Kooperation unter den Unterzeichner im Bereich Cybersecurity, insbe-sondere auch im operativen Bereich und in der Forschung.

[8] Die Deklaration bekennt sich zur benutzerzentrierten Gestaltung von Dienstleistungen, insbesondere zu einer vermehrten

[9] Involvierung der „Citizens“ in die Gestaltung von neuen Dienstleistungen.
Derzeit ist es etwa 1 Promille.


 

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